Weitere Lockerungen in beiden Einrichtungen

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

mit dem Erlass der aktuellen CoronaSchutzVO vom 11. Mai 2020 sind Besuche gemäß §5 Abs. 3 in vollstationären Einrichtungen der Pflege unter gelockerten Auflagen wieder möglich.

Die Einrichtungen müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Besuche unter festgelegten Auflagen organisieren. Unter Anderem ist eine Voraussetzung zur Umsetzung die Erstellung eines Besuchskonzepts unter Berücksichtigung der einrichtungsbezogenen Rahmenbedingungen und unter Darstellung der vorgesehenen Hygienemaßnahmen.

Wir haben ein solches Besuchskonzept erstellt und dieses auch mit unserer zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt. Gerne möchten wir Ihnen das Konzept zur Kenntnis geben und fügen es diesem Schreiben als Anlage bei. Der jeweilige Beirat unserer Häuser ist in die Konzeptentwicklung einbezogen worden und hatte die Gelegenheit zur Mitwirkung.

Besonders möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir ein Besuchsregister führen müssen, das ein geeignetes Screening der Besucher auf Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vor Eintritt in die Einrichtung dokumentiert.

Trotz der notwendigen strengen Auflagen, die mit dem Besuch Ihrer Lieben einhergehen und den Einschränkungen, die Sie damit weiterhin in Kauf nehmen müssen, sind erste Schritte des Aufeinanderzugehens wieder getan.

Auch möchten wir Sie über eine weitere umfassende Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden im Altenheim Wahlscheid am kommenden Freitag, den 22. Mai 2020, informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nur benachrichtigt werden, wenn Ihr Angehöriger an COVID-19 erkrankt ist. Für unser Haus in Lohmar ist ebenfalls eine Testung vorgesehen, ein konkreter Termin steht noch aus.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 15. Mai 2020 unsere Therapeuten (z.B. Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden) sowie Fußpflegerinnen ihre Tätigkeit wiederaufnehmen.

Dieses Schreiben erhalten nur Sie als unser erster Ansprechpartner, bitte informieren Sie Ihre Familienangehörigen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht in dieser für uns alle so schweren Corona-Zeit!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

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