Erhöhte Vorsicht in der vierten Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in der kürzlich aktualisierten Fassung der CoronaAVEinrichtungen wurden einige Änderungen festgelegt, die für Sie als Angehörige aber auch für unsere BewohnerInnen und uns als Pflegeeinrichtungen eine Umstellung bedeuten.

Über diese Änderungen möchten wir im Folgenden informieren.

Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für Sie als Besucher nur dann, wenn die letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt zudem, wenn Sie genesen sind. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.

Fallen Sie nicht unter diese Personengruppe, dürfen Sie unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Natürlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort bei uns testen lassen. Außerhalb unserer Testzeiten bitten wir Sie, ein aktuelles Testzertifikat mitzubringen.

Einlasszeiten mit Besuchsregistrierung

Montag und Dienstag14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr
Freitag14:30 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr

Die Einlasszeiten vormittags an den Wochenenden entfallen, da nach unserer Statistik zu diesen Zeiten nur wenige Besuche stattfinden und wir durch die neue Verordnung wieder erheblich mehr Personal für Registrierung und Testen bereitstellen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Testmöglichkeiten innerhalb der Einlasszeiten

Mittwoch 9:30 bis 11:00 Uhr
Freitag14:30 bis 16:00 Uhr
Sonn- und Feiertag14:30 bis 16:00 Uhr

Beachten Sie bitte eine Sonderregelung für Heiligabend und Silvester:

Für die anstehenden Feiertage teilen wir Ihnen mit, dass an den Feiern an Heiligabend und Silvester leider keine Besucher teilnehmen können, da wir die notwendigen Abstände sonst nicht gewährleisten könnten. Daher können wir nachmittags auch keine Besucher ins Haus lassen. An beiden Tagen werden wir dafür im Vormittagsbereich von 9:30 bis 11:00 Uhr Besuche ermöglichen.

Sie können zudem gerne Ihre Angehörigen zu sich nach Hause abholen. Wir bieten allen Bewohnern, die abgeholt werden, vorher einen Schnelltest an.

Ebenfalls ab dem 22. November 2021 führt die Landesregierung erneut eine Testpflicht für unsere BewohnerInnen ein. Wenn die Testpflicht nicht entsprechend wie oben für Besucher beschrieben entfällt, müssen sie künftig dreimal in der Woche mit einem Coronaschnelltest getestet werden.

Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

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