wir hatten ursprünglich zwei Angehörigenabende für den 04.11. in unserem Altenheim in Lohmar und den 05.11. in unserem Altenheim in Wahlscheid geplant. Aufgrund der geringen Anmeldezahlen werden wir die beiden Veranstaltungen zusammenlegen.
Der gemeinsame Angehörigenabend findet nun am
04. November 2024um 19:00 Uhrim Café des Altenheim Wahlscheid statt.
Unsere Leitungskräfte stehen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf einen anregenden, informativen sowie unterhaltsamen Abend.
Wir suchen für unsere beiden Einrichtungen in Lohmar-Ort und Lohmar-Wahlscheid für den Bereich Pflege freundliche, engagierte Pflegefachkräfte in Voll- oder Teilzeit.
individuelle, familienfreundliche und verlässliche Arbeitszeiten
Bereitstellung zahlreicher Hilfsmittel zur rückenschonenden Mobilitätsförderung
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen, multikulturellen Team
faire Vergütung nach BAT-KF sowie zusätzliche Sozialleistungen
zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
regelmäßige Fortbildungen
Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
zahlreiche von der Mitarbeitervertretung organisierte Gemeinschaftsaktivitäten (wie Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, sonstige Ausflüge, Grillabende oder Feste)
Durchführung der Grund- und Behandlungspflege anhand der Pflegeplanung und nach den gültigen Standards und Verfahrensanweisungen
Ansprechpartner*in für Pflegehelfer und Auszubildende
Begleitung von Arztvisiten bei Bedarf
Angehörigenarbeit
Wir wünschen uns:
eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachperson
Freude am Umgang mit Menschen, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz
Engagement und Flexibilität
Organisations- und Teamfähigkeit
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
Fortbildungsbereitschaft
Kommen Sie gerne zu uns, um uns kennenzulernen und den positiven Geist in unseren Einrichtungen zu erleben.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid z.Hd. Michaela Baumann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
In unserer Hausreinigung suchen wir eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Ev. Altenheim Wahlscheid. Es gibt ab sofort eine freie Stelle mit 20 Stunden pro Woche.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
Vor einem Jahr hatten die Vorstände von KD-Bank und Diakonie RWL die Idee, für ausgewählte Handlungsfelder der diakonischen Arbeit kurze, ca. zweiminütige, animierte Erklärfilme zu produzieren. Diese sollen vor allem die Frage beantworten: Wie finanziert sich eigentlich…?
Der Film zur stationären Altenpflege ist nun fertig und erklärt, woher das Geld für das Pflegeheim kommt und welchen Anteil daran die Pflegebedürftigen zu leisten haben.
In unserer Wäscherei suchen wir eine(n) Mitarbeitende(n) in der Wäscherei (m/w/d) für das Ev. Altenheim Wahlscheid. Es gibt eine freie Stelle mit 15 Stunden pro Woche ab dem 1.9.2024.
Eigenverantwortliche und effiziente Versorgung der individuellen BewohnerInnenwäsche und der gesamten Hauswäsche zur Förderung des Wohlbefindens unserer BewohnerInnen
Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen im Wäschekreislauf
Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Geräten
Wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien
Wir wünschen uns:
Grundkenntnisse in der Materialpflege und der Bearbeitung von Wäsche/Kleidung oder persönliche Eignung
Fähigkeit, alle anfallende Wäsche eigenverantwortlich und effizient zu waschen und zu pflegen
Wir bieten Ihnen:
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
faire Vergütung nach BAT-KF sowie zusätzliche Sozialleistungen
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
Die Lohmarer Seniorenvertretung spendierte im letzten Monat den BewohnerInnen in den Ev. Altenheimen Wahlscheid und Lohmar einen sehr unterhaltsamen Theaternachmittag. Das Stück hieß „Herr Hase hat ’ne Meise“.
VertreterInnen der Seniorenvertretung Lohmar mit Sonja Lenneke, Herrn Hase und seiner Meise
Zu Gast war die Figurenspielerin und Heilpädagogin Sonja Lenneke aus Lohmar. Sie konzipierte das Stück für ein sehr sensibles Publikum und entwickelte dazu die passenden Figuren selbst. Sie setzt dabei ganz bewusst auf Tierfiguren, weil sie im Vergleich zu menschenähnlichen Figuren deutlicher abgrenzbar sind und somit nicht irritierend oder gar angstauslösend sind. Wenn diese Tiere dann auch noch sprechen und singen können, dann entsteht der Wunsch dabei zu sein und zu genießen.
Aus dem Stück: Herr Hase ist schon ziemlich alt. Dass er so manches vergessen hat, macht ihm wenig aus. Denn er kennt immer noch die guten alten Lieder aus dem Wald und auch die Liebeslieder, die er für seine Freundin Frau Meise gesungen hat. Und immer wieder finden sich die zwei heute noch im Duett. Was Herr Hase braucht um glücklich zu sein? Musik, Musik und eine Meise! Als Sonja Lenneke den BewohnerInnen in beiden Altenheimen das Stück „Herr Hase hat ’ne Meise“ präsentierte waren viele „hin und weg“. Es wurde mitgesungen. Es wurde sich erinnert. Die Gesichter strahlten. In beiden Häusern nahmen jeweils etwa 50 BewohnerInnen an dem Theaterangebot teil.
„Als ich Herrn Hase und Frau Meise erstmals kennenlernte, war ich davon überzeugt, dass insbesondere die Menschen in unseren beiden Ev. Altenheimen in Wahlscheid und Lohmar Herrn Hase und Frau Meise kennenlernen sollten“, so Rainer Seegert, langjähriges Mitglied der Lohmarer Seniorenvertretung.
Als Teilnehmer des Landesprogramms haben wir am 5. Juli 2023 die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege unterzeichnet. Mit der Charta werden Unternehmen, Behörden und Organisationen in NRW ausgezeichnet, die am Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege teilnehmen. Die Unterzeichnenden engagieren sich, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel Pflege-Guides qualifizieren, ihre Arbeitszeitmodelle individuell überprüfen oder einen betrieblichen Pflegekoffer nutzen.
In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 1,2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 500.000 Erwerbstätige in NRW pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner oder Freunde. Wir sehen uns als Arbeitgeber hier in der Verantwortung, einerseits der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und andererseits vor allem den Bedürfnissen unserer Beschäftigten, die eine Pflegeverantwortung übernehmen, Rechnung zu tragen.
Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.
Foto vom Rikscha-Stammtisch
Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.
Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.
Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.
Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.
Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere
Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern
laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.
Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.
Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.