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Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. nimmt am Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen“ teil

Als Teilnehmer des Landesprogramms haben wir am 5. Juli 2023 die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege unterzeichnet. Mit der Charta werden Unternehmen, Behörden und Organisationen in NRW ausgezeichnet, die am Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege teilnehmen. Die Unterzeichnenden engagieren sich, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel Pflege-Guides qualifizieren, ihre Arbeitszeitmodelle individuell überprüfen oder einen betrieblichen Pflegekoffer nutzen.

In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 1,2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 500.000 Erwerbstätige in NRW pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner oder Freunde. Wir sehen uns als Arbeitgeber hier in der Verantwortung, einerseits der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und andererseits vor allem den Bedürfnissen unserer Beschäftigten, die eine Pflegeverantwortung übernehmen, Rechnung zu tragen.

Stellenangebot in der Hausreinigung im Ev. Altenheim Wahlscheid ab sofort

In unserer Hausreinigung suchen wir eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Ev. Altenheim Wahlscheid. Es gibt ab sofort eine freie Stelle mit 39 Stunden pro Woche.

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
  • Respektvoller Umgang mit unseren BewohnerInnen
  • Reinigung und Pflege von BewohnerInnenzimmern, Wohnzimmern, Fluren, Nebenräumen, sanitären Anlagen und Büros nach Qualitätsvorgaben
Wir wünschen uns:
  • Grundkenntnisse in der Gebäudereinigung (Materialpflege, Reinigungsmittel) oder persönliche Eignung
  • Fähigkeit, eigenverantwortlich und effizient alle vorhandenen Räumlichkeitsarten zu reinigen und zu pflegen
Wir bieten Ihnen:
  • konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
  • faire Vergütung nach BAT-KF sowie zusätzliche Sozialleistungen
  • zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
  • regelmäßige Fortbildungen
  • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
  • zahlreiche weitere Angebote für Mitarbeitende
Interesse?

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an:
Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
z.Hd. Michaela Sauermann
Heiligenstock 27
53797 Lohmar

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    Stellenangebot Küchenfachkraft in der Zentralküche ab sofort

    In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine Küchenfachkraft (m/w/d). Die Wochenarbeitszeit liegt bei dieser Stelle bei 39 Stunden.

    Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

    • Sicherstellung einer altersgerechten und diätetischen Ernährung
    • Zubereitung und Verteilung der Mahlzeiten
    • Sensible Wahrnehmung von BewohnerInnenwünschen
    • Qualitätskontrolle auch durch Gespräche mit BewohnerInnen
    • Unterstützung einer wirtschaftlichen und sachgerechten Materialbestellung, Materialverwaltung und Materialverwendung

    Wir wünschen uns:

    • Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte HauswirtschafterIn, KöchIn oder vergleichbare Ausbildung
    • Organisationsfähigkeit
    • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • Tätigkeitsbezogene Kenntnisse in der EDV oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
    • Unterstützung beim Erkennen, Beurteilen und Lösen von Problemen
    • Teamfähigkeit

    Wir bieten Ihnen:

    • konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
    • faire Vergütung nach BAT-KF
    • zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
    • regelmäßige Fortbildungen
    • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
    • zahlreiche weitere Angebote für Mitarbeitende

    Interesse?

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an:
    Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
    z.Hd. Michaela Sauermann
    Heiligenstock 27
    53797 Lohmar

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      Stellenangebot Küchenfachkraft in der Zentralküche ab sofort

      In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine Küchenfachkraft (m/w/d). Die Wochenarbeitszeit liegt bei dieser Stelle bei 25 Stunden.

      Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

      • Sicherstellung einer altersgerechten und diätetischen Ernährung
      • Zubereitung und Verteilung der Mahlzeiten
      • Sensible Wahrnehmung von BewohnerInnenwünschen
      • Qualitätskontrolle auch durch Gespräche mit BewohnerInnen
      • Unterstützung einer wirtschaftlichen und sachgerechten Materialbestellung, Materialverwaltung und Materialverwendung

      Wir wünschen uns:

      • Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte HauswirtschafterIn, KöchIn oder vergleichbare Ausbildung
      • Organisationsfähigkeit
      • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
      • Tätigkeitsbezogene Kenntnisse in der EDV oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
      • Unterstützung beim Erkennen, Beurteilen und Lösen von Problemen
      • Teamfähigkeit

      Wir bieten Ihnen:

      • konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
      • faire Vergütung nach BAT-KF
      • zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
      • regelmäßige Fortbildungen
      • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
      • zahlreiche weitere Angebote für Mitarbeitende

      Interesse?

      Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an:
      Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
      z.Hd. Michaela Sauermann
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      53797 Lohmar

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        Einladung zum Sommerfest 2023

        Liebe BewohnerInnen und Angehörige!

        Wir laden Sie herzlich zu unserem Sommerfest im Ev. Altenheim Wahlscheid am Sonntag, den 25.06.2023 um 14:00 Uhr ein.

        Wir beginnen mit einer kleinen Andacht, anschließend erwarten Sie verschiedene Attraktionen:

        • Kaffee und Kuchen
        • Blumentombola
        • Ein Zirkusauftritt
        • Unsere Clownin geht durchs Haus
        • Popcorn
        • Spiele

        und einiges mehr…

        Ab 17:00 Uhr wird gegrillt.

        Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bitte melden Sie sich auf dem Wohnbereich an.

        Noch …

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        Altenheime in Wahlscheid und Lohmar eröffnen Rikscha-Saison für die Bewohner

        Weitere Rikscha-PilotenInnen dringend gesucht!

        Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.

        Foto vom Rikscha-Stammtisch

        Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.

        Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.

        Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.

        Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmen

        Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:

        Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

        Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.

        Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere

        • Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
        • Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
        • die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern

        laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.

        Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.

        Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.

        Stellenangebot in der Zentralküche ab sofort

        In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine Küchenhilfskraft (m/w/d). Die Wochenarbeitszeit liegt bei dieser Stelle bei 7 Stunden.

        Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

        • Mitwirkung bei der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten
        • Persönliche und individuelle Versorgung mit Speisen und Getränken von BewohnerInnen
        • Freundliches Eingehen auf individuelle BewohnerInnenwünsche
        • Individuelle Bedürfnisse der BewohnerInnen beachten (Nahrungs- und Genussmittel)

        Wir wünschen uns:

        • Erfahrung in der Hauswirtschaft
        • Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und effizienten Durchführung der in der Küche anfallenden Tätigkeiten

        Wir bieten Ihnen:

        • konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
        • faire Vergütung nach BAT-KF
        • zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
        • regelmäßige Fortbildungen
        • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
        • zahlreiche weitere Angebote für Mitarbeitende

        Interesse?

        Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an:
        Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
        z.Hd. Michaela Sauermann
        Heiligenstock 27
        53797 Lohmar

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          Wichtige Änderung zum 23.12.2022

          Liebe Besucher,

          ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.

          Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen.
          Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.

          Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.

          Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
          Der Vorstand

          Besuchskonzept Covid-19-Pandemie (gültig ab dem 13.12.2022)

          Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das bisherige Besuchskonzept hinfällig geworden ist.

          Altes Besuchskonzept (bis zum 28.02.2023)

          1. Einführung

          „Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“

          Aus der Handreichung „Besuche sicher ermöglichen“ des Pflegebeauftragten der Bundesregierung

          Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.

          Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.

          2. Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei Besuchen

          • Im Haus wird durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert. Hierzu zählen insbesondere die Hand- und Nieshygiene, die Maskenpflicht für BesucherInnen und BewohnerInnen sowie das Abstandsgebot.
          • Bei jedem Besuch ist eine Registrierung der Besucher erforderlich. Festgehalten werden: Name der Besucher, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, besuchte BewohnerIn, Kontaktdaten, falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
          • Über die aktuell geltenden Besuchszeiten und weitere Neuigkeiten informieren wir über Aushänge und unsere Website unter https://www.altenheim-wahlscheid.de/ueber-uns/angebote/angehoerigenarbeit/aktuelle-besuchszeiten/, bei Bedarf auch per Anschreiben.
            • Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Besucher das Haus betreten oder verlassen möchten, da das Pflege- und Betreuungspersonal in dieser Zeit den Türdienst übernimmt. Dies bedeutet jedes Mal eine Arbeitsunterbrechung.
            • Individuelle Ausnahmen zu Besuchs- und Testzeiten (bei Bedarf auch bis 19 Uhr) sind nach Absprache mit den Leitungskräften möglich.
          • Bei allen Besuchen findet das L 4.5.3.4.6 Konzept Testung auf direkten Erregernachweis SARS-CoV-2 Anwendung. Der Zugang als Besucher in unsere Einrichtung ist gemäß IfSG nur getesteten Personen gestattet.
          • Es kann besonders in Stoßzeiten Wartezeiten geben. Zudem bitten wir die Besucher, an die Witterung angepasste Kleidung zu tragen, denn die Wartezeit sollte nach Möglichkeit im Außenbereich verbracht werden.
          • Da die Testungen und das Tragen von Masken im Eingangsbereich und in Fluren weiterhin erforderlich sind, erfolgt die Überprüfung bei Betreten unseres Hauses am Haupteingang.
          • Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten und das Haus alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten verlassen. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
          • Auch bei negativem Testergebnis bitten wir unabhängig vom Immunitätsstatus darum, in den öffentlichen Bereichen den Abstand zu anderen BewohnerInnen, Angehörigen und Mitarbeitenden etc. und generell die Husten- und Nieshygiene einzuhalten.
          • Die Besucherinnen und Besucher sollten einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitenden einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber dem besuchten Bewohner.
          • BesucherInnen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
          • Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtigung der Abstandsregelung zur MitbewohnerIn möglich. Zu favorisieren ist das Verlassen des Zimmers und Aufenthalt in größeren, gut zu lüftenden Räumen oder draußen. Falls das Verlassen des Zimmers nicht möglich ist, ist während der Besuchsdauer möglichst häufig zu lüften.
          • Es ist möglich, die Wohnzimmer, Gemeinschaftsterrassen und andere Gemeinschaftsräume für den Besuchsaufenthalt zu nutzen, solange zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. FFP2-Maske getragen wird.
          • Positiv getestete BewohnerInnen in Isolation können in palliativen und besonderen Ausnahmesituationen nach Absprache mit dem Vorstand unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygienemaßnahmen besucht werden.

          2.1. Hygienemaßnahmen der BesucherInnen

          • Wenn Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten vorliegt, bitten wir darum, von Besuchen abzusehen. Zu den Symptomen gehören:
            • Erhöhte Temperatur
            • Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden
            • Atemnot
            • Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
            • Husten
            • Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
            • Schnupfen und verstopfte Nase, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
            • Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung
          • Die Regelungen zur Maskenpflicht sind einzuhalten. Die selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil ist bereit zu halten und aufzusetzen, bevor die Einrichtung betreten wird.
          • Wir bitten um die Umsetzung der Hygieneempfehlungen (Anlage 1 zur CoronaSchutzVO) sowohl in der Einrichtung als auch während des gemeinsamen Verlassens der Einrichtung, insbesondere:
            • Besucher halten – besonders außerhalb des Zimmers der besuchten Person – mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner oder Begleitpersonen).
            • Insb. Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) mit Personal, anderen Bewohnern oder Begleitpersonen sind zu vermeiden.
          • Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist. Die geltenden Hygieneregeln aus L 4.5.3.4.7 Hygienekonzept Nutzung der Cafés Covid-19-Pandemie sind zu beachten.