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Altenheime in Wahlscheid und Lohmar eröffnen Rikscha-Saison für die Bewohner

Weitere Rikscha-PilotenInnen dringend gesucht!

Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.

Foto vom Rikscha-Stammtisch

Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.

Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.

Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.

Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmen

Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.

Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere

  • Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
  • Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
  • die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern

laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.

Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.

Wichtige Änderung zum 23.12.2022

Liebe Besucher,

ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.

Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen.
Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.

Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
Der Vorstand

Besuchskonzept Covid-19-Pandemie (gültig ab dem 13.12.2022)

Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das bisherige Besuchskonzept hinfällig geworden ist.

Altes Besuchskonzept (bis zum 28.02.2023)

1. Einführung

„Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“

Aus der Handreichung „Besuche sicher ermöglichen“ des Pflegebeauftragten der Bundesregierung

Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.

Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.

2. Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei Besuchen

  • Im Haus wird durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert. Hierzu zählen insbesondere die Hand- und Nieshygiene, die Maskenpflicht für BesucherInnen und BewohnerInnen sowie das Abstandsgebot.
  • Bei jedem Besuch ist eine Registrierung der Besucher erforderlich. Festgehalten werden: Name der Besucher, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, besuchte BewohnerIn, Kontaktdaten, falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Über die aktuell geltenden Besuchszeiten und weitere Neuigkeiten informieren wir über Aushänge und unsere Website unter https://www.altenheim-wahlscheid.de/ueber-uns/angebote/angehoerigenarbeit/aktuelle-besuchszeiten/, bei Bedarf auch per Anschreiben.
    • Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Besucher das Haus betreten oder verlassen möchten, da das Pflege- und Betreuungspersonal in dieser Zeit den Türdienst übernimmt. Dies bedeutet jedes Mal eine Arbeitsunterbrechung.
    • Individuelle Ausnahmen zu Besuchs- und Testzeiten (bei Bedarf auch bis 19 Uhr) sind nach Absprache mit den Leitungskräften möglich.
  • Bei allen Besuchen findet das L 4.5.3.4.6 Konzept Testung auf direkten Erregernachweis SARS-CoV-2 Anwendung. Der Zugang als Besucher in unsere Einrichtung ist gemäß IfSG nur getesteten Personen gestattet.
  • Es kann besonders in Stoßzeiten Wartezeiten geben. Zudem bitten wir die Besucher, an die Witterung angepasste Kleidung zu tragen, denn die Wartezeit sollte nach Möglichkeit im Außenbereich verbracht werden.
  • Da die Testungen und das Tragen von Masken im Eingangsbereich und in Fluren weiterhin erforderlich sind, erfolgt die Überprüfung bei Betreten unseres Hauses am Haupteingang.
  • Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten und das Haus alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten verlassen. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
  • Auch bei negativem Testergebnis bitten wir unabhängig vom Immunitätsstatus darum, in den öffentlichen Bereichen den Abstand zu anderen BewohnerInnen, Angehörigen und Mitarbeitenden etc. und generell die Husten- und Nieshygiene einzuhalten.
  • Die Besucherinnen und Besucher sollten einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitenden einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber dem besuchten Bewohner.
  • BesucherInnen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
  • Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtigung der Abstandsregelung zur MitbewohnerIn möglich. Zu favorisieren ist das Verlassen des Zimmers und Aufenthalt in größeren, gut zu lüftenden Räumen oder draußen. Falls das Verlassen des Zimmers nicht möglich ist, ist während der Besuchsdauer möglichst häufig zu lüften.
  • Es ist möglich, die Wohnzimmer, Gemeinschaftsterrassen und andere Gemeinschaftsräume für den Besuchsaufenthalt zu nutzen, solange zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. FFP2-Maske getragen wird.
  • Positiv getestete BewohnerInnen in Isolation können in palliativen und besonderen Ausnahmesituationen nach Absprache mit dem Vorstand unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygienemaßnahmen besucht werden.

2.1. Hygienemaßnahmen der BesucherInnen

  • Wenn Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten vorliegt, bitten wir darum, von Besuchen abzusehen. Zu den Symptomen gehören:
    • Erhöhte Temperatur
    • Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden
    • Atemnot
    • Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
    • Husten
    • Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
    • Schnupfen und verstopfte Nase, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
    • Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht sind einzuhalten. Die selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil ist bereit zu halten und aufzusetzen, bevor die Einrichtung betreten wird.
  • Wir bitten um die Umsetzung der Hygieneempfehlungen (Anlage 1 zur CoronaSchutzVO) sowohl in der Einrichtung als auch während des gemeinsamen Verlassens der Einrichtung, insbesondere:
    • Besucher halten – besonders außerhalb des Zimmers der besuchten Person – mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner oder Begleitpersonen).
    • Insb. Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) mit Personal, anderen Bewohnern oder Begleitpersonen sind zu vermeiden.
  • Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist. Die geltenden Hygieneregeln aus L 4.5.3.4.7 Hygienekonzept Nutzung der Cafés Covid-19-Pandemie sind zu beachten.

Weihnachten und Silvester 2022

Liebe Angehörige,

an Heilig Abend und Silvester bleiben beide Einrichtungen wegen unserer Weihnachtsfeiern bzw. Silvesterfeiern nachmittags geschlossen. Vormittags ist an beiden Tagen von 09:15-11:15 Uhr Test- und Besuchszeit.

Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bitten wir um Reservierung im Café. Bitte wenden Sie sich dafür an das Café-Personal.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Testlauf der Notstromaggregate

Am Donnerstag, den 15.12.2022 wird in der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr ein Testlauf des Notfallstromgenerators im Ev. Altenheim Lohmar stattfinden. In dieser Zeit wird es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen.

Im Ev. Altenheim Wahlscheid hat dieser Testlauf schon am 12.12.2022 erfolgreich stattgefunden.

Unsere Vorbereitungen auf mögliche Energieknappheit

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

bedingt der derzeitigen politischen Lage und der damit verbundenen Energiekrise haben wir als stationäre Alteneinrichtung präventive Maßnahmen ergriffen, um die negativen Folgen eines nicht auszuschließenden, länger andauernden, flächendeckenden Stromausfalls zu minimieren. Unsere wichtigsten Aufgaben – die Pflege, die psychosoziale Betreuung und die Sicherheit der Bewohner – sollen auch in dieser Extremlage möglichst gewährleistet sein.

Aus diesem Grund haben wir vom 01.11.2022 bis 31.03.2023 Stromerzeuger-Generatoren je Einrichtung gemietet, welche eine Notstromgrundversorgung ermöglichen sollen. Im Fall eines flächendeckenden Stromausfalls kann die Aufrechterhaltung eines sicheren Ablaufes in unseren beiden Einrichtungen jedoch nur gelingen, wenn wir für diese Zeit den Betrieb unserer hauseigenen Zentralküche in Wahlscheid sowie unserer Wäschereien vorübergehend minimieren bzw. im Extremfall der nicht zeitnahen Wiederherstellung der Stromzufuhr einstellen.

Wir halten entsprechende Notfallpläne bereit, die in diesem Fall zum Einsatz kommen. Wir halten engen Kontakt zu unseren zuständigen Behörden, Ärzten, unseren Vertragspartnern, Lieferanten und stehen mit diesen in direktem Austausch zu den unterschiedlichsten Szenarien. Auch wenn wir hoffen, dass ein solch beschriebener „Worst Case“ niemals eintreten wird, möchten wir gut vorbereitet sein.

Dabei zählen wir auf Ihre Mithilfe. Auch Sie können schon jetzt prophylaktisch etwas tun, z.B. statten Sie Ihre Angehörigen mit batteriebetriebenen Leuchtquellen oder auch anderweitigen Geräten aus, besorgen Sie warme Decken und Kleidung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Ernstfall keine Kapazitäten und Möglichkeiten haben, Sie gesondert zu informieren. Informationen laufen dann nur über Kanäle, die auch für die Allgemeinbevölkerung vorgesehen und zugänglich sind.

Möchten Sie Ihre Angehörigen in dieser Situation persönlich betreuen wollen, so ist dies natürlich möglich und gewünscht. Bitte sprechen Sie uns an.

Mit dem innigen Wunsch, dass wir alle von einem solchen Szenario verschont bleiben werden, grüßen wir Sie herzlich.

Der Vorstand

Energieeinsparungen in unseren Altenheimen

Liebe Mitarbeitende, liebe BewohnerInnen, liebe Angehörigen,

bedingt der derzeitigen politischen Lage und der damit verbundenen Energiekrise kommen auf alle enorme Kostensteigerungen für Strom, Wasser und Gas zu. Das betrifft nicht nur Sie als Privatperson, sondern natürlich auch uns als Trägerverein.

In der Bevölkerung hat dies unter anderem dazu geführt, sich prophylaktisch mit zusätzlichen Elektrogeräten auszustatten. Wie sich das auf den zusätzlichen Strombedarf auswirkt, kann niemand konkret abschätzen. Nicht auszuschließen ist im Herbst und Winter ein Szenario, dass die Stromzufuhr eventuell zeitweise unterbrochen sein wird. Daher ist umso wichtiger, mit Energieressourcen – privat wie auch in unseren Einrichtungen – sparsam umzugehen, um dieses Szenario möglichst zu verhindern.

Dazu benötigen wir u. A. auch Ihre Mithilfe in der Form, dass Sie mit darauf achten Energie einzusparen. Damit ist z. B. Folgendes gemeint:

  • Kein unnötiges Brennen von Lichtquellen.
  • In den Bewohnerzimmern bei Bewohnern und Angehörigen anregen, auf batteriebetriebene Lichtquellen zu setzen. Ausreichenden Batterievorrat beachten!
  • Fenster dürfen nicht gekippt werden. Wenn gekippte Fenster auffallen, diese bitte umgehend schließen und mit Bewohner ins Gespräch gehen. Frischluft von außen wird auch bei geschlossenen Fenster über die Lüftungsanlage zugeführt.
  • Lüften zur Reduzierung eventueller Viruslast nicht länger, als es notwendig ist (siehe Standard Basishygiene während der COVID-19-Pandemie) und dann nur Stoßlüften.
  • Sorgfältiges Prüfen des Wäschewechsels. Wechsel nur da, wo Verschmutzung oder Geruch es erforderlich machen.
  • Spülmaschine nur dann laufen lassen, wenn diese auch ganz gefüllt ist. Beim Spülen mit der Hand Wasser nicht dauerhaft während des Spülvorgangs laufen lassen.
  • Wasser während der pflegerischen Versorgung nicht unnötig laufen lassen. Wassermenge beim Duschen und Waschen reduzieren (Hahn nur soweit aufdrehen, wie nötig).
  • Beim Hände waschen soweit möglich kaltes Wasser nutzen.
  • Bewohnern und Mitarbeitende sensibilisieren, die Zimmer bzw. Büros so wenig wie möglich zu heizen. Wenn Zimmer und Büros nicht genutzt werden, bitte die Heizung runterdrehen.

Zusammen können wir viel bewirken.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Vorstand

Absage Angehörigenabend aus aktuellem Anlass

Nach mehr als 2 Jahren Pandemie freuten wir uns, wieder einen Angehörigenabend anbieten zu können. Leider hat uns Corona einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund mehrerer Infektionen, die derzeit vor allem den Wohnbereich 5 des Ev. Altenheim Wahlscheid betreffen, müssen wir die für kommenden Dienstag, den 12. Juli 2022 geplante Präsenzveranstaltung im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Wahlscheid leider absagen.

Die Ergebnisse der Angehörigenbefragung, die wir Ihnen vorstellen und erläutern wollten, finden sie unter Befragungen sowie als Aushang in den Eingangsbereichen unserer Einrichtungen.

Stellenangebote in der Pflege

Wir suchen für unsere beiden Einrichtungen in Lohmar-Ort und Lohmar-Wahlscheid für den Bereich Pflege freundliche, engagierte Pflegefachkräfte und Pflegekräfte sowie Präsenzkräfte mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt.

Wir wünschen uns:

  • Positive Einstellung zum diakonischen Auftrag der evangelischen Kirche
  • Positive, lebensbejahende Einstellung zur Arbeit
  • Respekt vor der Vielfältigkeit der Menschen und ihrer Lebensgestaltung
  • das konstruktive Einbringen Ihrer Kompetenzen und professionellen Fähigkeiten
  • Kreativität im Umgang mit ungewöhnlichen Situationen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit in allen dienstlichen Angelegenheiten
  • Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC oder Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • psychische und physische Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen:

  • individuelle, familienfreundliche und verlässliche Arbeitszeiten
  • Bereitstellung zahlreicher Hilfsmittel zur rückenschonenden Mobilitätsförderung
  • konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen, multikulturellen Team
  • faire Vergütung nach BAT-KF sowie zusätzliche Sozialleistungen
  • zusätzliche Altersabsicherung über die KZVK
  • regelmäßige Fortbildungen
  • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
  • zahlreiche von der Mitarbeitervertretung organisierte Gemeinschaftsaktivitäten (wie Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, sonstige Ausflüge, Grillabende oder Feste)
  • zahlreiche weitere Angebote für Mitarbeitende

Kommen Sie gerne zu uns, um uns kennenzulernen und den positiven Geist in unseren Einrichtungen zu erleben.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an:
Ev. Altenheim Wahlscheid
z.Hd. Michaela Baumann
Heiligenstock 27
53797 Lohmar

oder

Ev. Altenheim Lohmar
z.Hd. Michaela Baumann
Hermann-Löns-Str. 2
53797 Lohmar

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