Alle Beiträge von Vorstand
Einladung zum Angehörigenabend 2023
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Wir laden Sie herzlich zum diesjährigen Angehörigenabend ein.
Tag: Freitag, den 27.10.2023
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus der Ev. Bartholomäuskirche auf dem Berge, Bartholomäusstraße 6, 53797 Lohmar
Nach der sehr langen Pandemiezeit freuen wir uns, dass wir Ihnen wieder einen Angehörigenabend anbieten können. Wir haben uns deshalb für etwas ganz Besonderes entschieden:
Das Figurentheater „hand und raum“
spielt für Sie das Stück
„Über die Trauer hinaus“
von Sonja Lenneke.
Die Aufführungsdauer beträgt 50 Minuten ohne Pause.
Näheres zum Stück finden Sie auf der Website der Künstlerin.
Die schriftliche Einladung erhielten nur unser ersten AnsprechpartnerInnen, es sind jedoch alle Angehörigen eingeladen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab und teilen uns zur besseren Planung auf Rücklaufzettel mit, wie viele Personen teilnehmen werden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf einen anregenden und unterhaltsamen Abend.
Vorstand
Covid-19-Infektionen im Ev. Altenheim Wahlscheid
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis sind nach Auskunft des Gesundheitsamts immer mehr Einrichtungen von Covid-Infektionen betroffen, aber es gibt nur sehr vereinzelt Krankenhauseinweisungen. Leider bleiben auch wir nicht verschont.
In unserer Einrichtung in Lohmar hatten wir seit Jahresende einige positive Tests bei Mitarbeitenden, konnten aber eine Übertragung auf Bewohner bislang verhindern.
In unserer Einrichtung in Wahlscheid wurden in den vergangenen fünf Tagen neben mehreren Mitarbeitenden auch aktuell 11 Bewohner positiv getestet. Daher haben wir unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet und das Gesundheitsamt informiert. Aufgrund der notwendigen Isolation mussten wir Besuche nur für die nachweislich positiv getesteten Bewohner einschränken. Dort sind Besuche vorerst nicht möglich, außer in ganz besonderen Situationen nach Rücksprache mit dem Vorstand. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Besuche auch im betroffenen Bereich Wohnen 3 bei den nicht nachweislich infizierten Bewohnern möglich sind. Wir bitten Sie aber dringend, dass sie die FFP2-Maske nicht abnehmen – auch der besuchte Bewohner sollte eine Maske tragen.
Jede Mitarbeitende wird aktuell vor Dienstbeginn getestet. Auch unsere Bewohner werden über die tägliche Temperatur- und Symptomkontrolle hinaus, die wir seit mehr als anderthalb Jahren bei allen Bewohnern täglich durchführen, regelmäßig schnellgetestet. Mit dem Gesundheitsamt haben wir eine umfassenden PCR-Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für Freitag, den 4. Februar 2022 vereinbart. Die Testung wird anders als bei den vorherigen Ausbrüchen von unseren eigenen Mitarbeitenden durchgeführt, die den Bewohnern vertraut sind. Dies wird auf die Besuchszeit am Freitag Nachmittag keinen Einfluss haben. Nach dem Rücklauf der Ergebnisse der Abstriche wird entschieden, ob wir die Maßnahmen weiter ausdehnen müssen. Bis dahin wird unser Café in Wahlscheid geschlossen bleiben.
Allen betroffenen Bewohnern und Mitarbeitenden geht es den Umständen entsprechend gut. Der umfassende Impfschutz mag nicht mehr so gut vor Ansteckung schützen wie bei den vorherigen Varianten, aber er schützt weiterhin effektiv vor einem schweren, ggf. sogar lebensbedrohlichen Verlauf.
Bitte bleiben Sie gesund!
Verschärfte Regeln in der fünften Welle
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.
Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.
Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.
Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.
Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand
Informationen zum Jahresausklang
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
die Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfung („Booster“) entfallen laut dem Beschluss vom 14.12.2021 nicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wir bitten weiterhin darum, immer dann eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, wenn Dritte in der Nähe sind.
Um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, werden wir ab dem 1. Januar 2022 unsere Besuchszeiten erneut ändern und den Samstag wieder mit dazu nehmen:
Neue Testzeiten ab dem 1. Januar 2022
Montag | 9:15 bis 11:15 Uhr |
Dienstag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Mittwoch | 9:15 bis 11:15 Uhr |
Donnerstag | 14:45 bis 17:45 Uhr |
Freitag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Samstag, Sonntag und Feiertag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Wir sind froh, dass wir trotz der erneut angespannten Lage seit über einem Jahr bislang keine Übertragung von Corona innerhalb unserer Einrichtungen hatten. Dies zeigt uns, dass unsere Vorsichtsmaßnahmen – vor allem die vielen Schnelltests und Impfungen – wirken. Nehmen auch Sie bitte die Impfangebote wahr. Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 entschieden, dass Impfzertifikate für eine abgeschlossene Grundimmunisierung nach 9 Monaten verfallen, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist.
Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand
Vorsichtige Feiertage
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Dienstag verschiedene Empfehlungen zur weiteren Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Auf die Punkte 8 und 9der Beschlussfassung möchten wir zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner besonders hinweisen:
„8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.“
„9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.“
Wie vorab bereits mitgeteilt, ist es an Heiligabend und Silvester nur vormittags im Rahmen der Öffnungszeit von 9:30 bis 11:00 Uhr möglich, dass Bewohner besucht oder abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass nachmittags interne Feiern stattfinden werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Veränderte Testzeiten
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
aufgrund einer Klarstellung zum Infektionsschutzgesetz müssen alle Besucher – auch geimpfte und als genesen geltende – vor Eintritt zwingend getestet werden. Da es aufgrund des großen Andrangs bei den Öffnungszeiten zu Wartezeiten kommt, weisen wir gerne darauf hin, dass auch externe Testzertifikate, die nicht älter sind als 24 Stunden, akzeptiert werden. Bitte achten Sie auch auf witterungsgerechte Kleidung.
Wir werden ab dem 13. Dezember 2021 unsere Testzeiten erneut ändern müssen:
Neue Testzeiten ab dem 13. Dezember 2021
Montag | 9:15 bis 11:15 Uhr |
Dienstag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Mittwoch | 9:15 bis 11:15 Uhr |
Donnerstag | 14:45 bis 17:45 Uhr |
Freitag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Sonntag und Feiertag | 14:45 bis 16:45 Uhr |
Heiligabend und Silvester öffnen wir abweichend von diesem Zeitschema nur vormittags von 9:15 bis 11:15 Uhr.
Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich derzeit wieder sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand
Vorsicht in der Weihnachtszeit
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden sowie unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind unser höchstes Ziel. Daher beobachten wir die weiter anhaltende Dynamik der Fallzahlenentwicklung in Deutschland mit steigender Sorge.
Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz und der CoronaAVEinrichtungen müssen wir die Tests in allen Bereichen intensivieren. Nicht geimpfte Besucher müssen vor Eintritt zwingend getestet werden. Besucher, deren letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt, bitten wir, sich bei Zutritt testen zu lassen. Wir bitte zudem alle Besucher, dass sie die Einrichtung nur mit FFP2-Maske betreten, zwingend aber mit chirurgischem Mund-Nasen-Schutz. Wir werden ab dem 6. Dezember 2021 unsere Testzeiten wie folgt erweitern:
Besuchszeiten mit Testmöglichkeit
Montag | 9:15 bis 11:15 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr |
Dienstag | 14:30 bis 16:30 Uhr |
Mittwoch | 9:15 bis 11:15 Uhr |
Donnerstag | 14:30 bis 16:30 Uhr |
Freitag | 14:30 bis 16:30 Uhr |
Samstag, Sonntag und Feiertag | 14:30 bis 16:30 Uhr |
Der Zutritt ist bei Nachmittagsöffnung bis 17:00 Uhr möglich. Getestet werden kann allerdings nur in den angegebenen Zeiträumen. |
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An der Ihnen bekannten Sonderregelung für Heiligabend und Silvester ändert sich nach aktuellem Stand bisher nichts.
Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich derzeit wieder sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand
Einzelne Positivtestung im Ev. Altenheim Wahlscheid
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
im Wohnbereich 3 des Ev. Altenheim Wahlscheid gab es einen positiven PCR-Test. Der Bewohner ist doppelt geimpft und hat milde, bereits rückläufige Symptome. Wir haben bereits nach dem positiven Schnelltest des Bewohners reagiert: Alle Bewohner wurden zunächst täglich und aktuell im Rhythmus von 2-3 Tagen getestet. Alle Mitarbeitenden, die in dem Bereich wohnen oder dort an Pflege, Betreuung und Versorgung beteiligt sind, werden vorerst weiter täglich vor Dienstbeginn getestet. Es hat bisher keine weitere Positivtestung gegeben.
Folgende Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen: Die BewohnerInnen des Wohnbereichs wurden gebeten, ihre Mahlzeiten auf dem eigenen Zimmer einzunehmen, auf Abstände zu achten und Maske zu tragen. Die Angehörigen der Bewohner des Wohnbereichs haben wir informiert und gebeten, vorerst auch bei vorliegender Impfung nur mit aktuellem negativem Test zu Besuch zu kommen.
Wir hatten bereits in der Vorwoche auf die steigenden Inzidenzen reagiert und unseren Mitarbeitenden das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Außerdem besteht ein hohes Schutzniveau durch die sehr gute Impfquote sowohl bei BewohnerInnen als auch bei Mitarbeitenden. Daher sind wir derzeit wachsam, aber guter Hoffnung, dass unsere Schutzmaßnahmen weiter greifen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.
Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand
Erhöhte Vorsicht in der vierten Welle
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige,
in der kürzlich aktualisierten Fassung der CoronaAVEinrichtungen wurden einige Änderungen festgelegt, die für Sie als Angehörige aber auch für unsere BewohnerInnen und uns als Pflegeeinrichtungen eine Umstellung bedeuten.
Über diese Änderungen möchten wir im Folgenden informieren.
Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für Sie als Besucher nur dann, wenn die letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt zudem, wenn Sie genesen sind. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
Fallen Sie nicht unter diese Personengruppe, dürfen Sie unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Natürlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort bei uns testen lassen. Außerhalb unserer Testzeiten bitten wir Sie, ein aktuelles Testzertifikat mitzubringen.
Einlasszeiten mit Besuchsregistrierung
Montag und Dienstag | 14:30 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 9:30 bis 11:00 Uhr |
Donnerstag | 9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 14:30 bis 17:00 Uhr |
Samstag, Sonntag und Feiertag | 9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr |
Die Einlasszeiten vormittags an den Wochenenden entfallen, da nach unserer Statistik zu diesen Zeiten nur wenige Besuche stattfinden und wir durch die neue Verordnung wieder erheblich mehr Personal für Registrierung und Testen bereitstellen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Testmöglichkeiten innerhalb der Einlasszeiten
Mittwoch | 9:30 bis 11:00 Uhr |
Freitag | 14:30 bis 16:00 Uhr |
Sonn- und Feiertag | 14:30 bis 16:00 Uhr |
Beachten Sie bitte eine Sonderregelung für Heiligabend und Silvester:
Für die anstehenden Feiertage teilen wir Ihnen mit, dass an den Feiern an Heiligabend und Silvester leider keine Besucher teilnehmen können, da wir die notwendigen Abstände sonst nicht gewährleisten könnten. Daher können wir nachmittags auch keine Besucher ins Haus lassen. An beiden Tagen werden wir dafür im Vormittagsbereich von 9:30 bis 11:00 Uhr Besuche ermöglichen.
Sie können zudem gerne Ihre Angehörigen zu sich nach Hause abholen. Wir bieten allen Bewohnern, die abgeholt werden, vorher einen Schnelltest an.
Ebenfalls ab dem 22. November 2021 führt die Landesregierung erneut eine Testpflicht für unsere BewohnerInnen ein. Wenn die Testpflicht nicht entsprechend wie oben für Besucher beschrieben entfällt, müssen sie künftig dreimal in der Woche mit einem Coronaschnelltest getestet werden.
Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.
Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand