In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine erfahrene Küchenhilfskraft (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Mitwirkung bei der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten
Persönliche und individuelle Versorgung mit Speisen und Getränken von BewohnerInnen
Freundliches Eingehen auf individuelle BewohnerInnenwünsche
Individuelle Bedürfnisse der BewohnerInnen beachten (Nahrungs- und Genussmittel)
Wir wünschen uns:
Erfahrung in der Hauswirtschaft
Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und effizienten Durchführung der in der Küche anfallenden Tätigkeiten
Wir bieten Ihnen:
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine Küchenhilfskraft (m/w/d). Die Wochenarbeitszeit liegt bei dieser Stelle bei 7 Stunden.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Mitwirkung bei der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten
Persönliche und individuelle Versorgung mit Speisen und Getränken von BewohnerInnen
Freundliches Eingehen auf individuelle BewohnerInnenwünsche
Individuelle Bedürfnisse der BewohnerInnen beachten (Nahrungs- und Genussmittel)
Wir wünschen uns:
Erfahrung in der Hauswirtschaft
Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und effizienten Durchführung der in der Küche anfallenden Tätigkeiten
Wir bieten Ihnen:
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
In unserer Zentralküche in Wahlscheid suchen wir ab sofort als Verstärkung unseres Teams eine Küchenfachkraft (m/w/d). Die Wochenarbeitszeit liegt bei dieser Stelle bei 39 Stunden.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Sicherstellung einer altersgerechten und diätetischen Ernährung
Zubereitung und Verteilung der Mahlzeiten
Sensible Wahrnehmung von BewohnerInnenwünschen
Qualitätskontrolle auch durch Gespräche mit BewohnerInnen
Unterstützung einer wirtschaftlichen und sachgerechten Materialbestellung, Materialverwaltung und Materialverwendung
Wir wünschen uns:
Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte HauswirtschafterIn, KöchIn oder vergleichbare Ausbildung
Organisationsfähigkeit
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Tätigkeitsbezogene Kenntnisse in der EDV oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
Unterstützung beim Erkennen, Beurteilen und Lösen von Problemen
Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
BürgerStiftungLohmar beschaffte 230 batteriebetriebene Lampen für die Zimmer der alten Menschen
Licht aus, Spot an! So könnte es zumindest in den Ev. Altenheimen in Lohmar und Wahlscheid sowie dem Seniorenheim Meigermühle funktionieren, wenn es zu einem flächendeckenden Blackout kommt. Dann gehen überall die Lichter aus, aber die Spots in den Altenheimen an. 230 kleine batteriebetriebene Lampen hat die BürgerStiftungLohmar angeschafft, eine für jedes Zimmer in den Alteneinrichtungen.
„Im Dunkeln sitzen zu müssen, ist für niemanden ein Vergnügen, für die alten Menschen jedoch ganz besonders schlimm“, weiß die Geschäftsführerin Gabriele Willscheid und war sich mit ihrem Vorstand einig: „Da müssen wir helfen, wir lassen die alten Leute nicht im Dunkeln sitzen, denn gerade die Seniorinnen und Senioren haben während der Corona-Pandemie schon genug gelitten“, begründet die Geschäftsführerin, warum die Stiftung gerne rund 3.000 Euro in die Leuchten investiert hat. „Es gibt zwar schönere, aber unsere Modelle sind überaus praktisch“, ist sie überzeugt: Die Lampen leuchten mit den Batterien mehrere Tage, sie lassen sich leicht bedienen und überall im Raum hinstellen oder aufhängen.
Davon überzeugten sich bei einer „Generalprobe“ Yvonne Giebelen-Daughtrey, die Leiterin der Sozialen Dienste, und ihre Kollegin Ute Thorn-Kalsbach gemeinsam mit Vertreterinnen des Bewohnerbeirats. Es war ganz simpel, ein Zug an den Bügeln und siehe: Es werde Licht! Rund 50 Lampen leuchteten beim Testlauf mit den strahlenden Gesichtern der Seniorinnen um die Wette. Ebenso freute sich die Leiterin der Sozialen Dienste: Vor allem für an Demenz erkrankte Menschen sei das Geschenk der Stiftung wichtig. Ohne Licht auf dem Zimmer verlören sie schnell die Orientierung und gerieten in Panik, erläuterte sie. Da könne es leicht zu Verletzungen kommen, wenn Gläser und Porzellan umgestoßen und zerbrechen würden, machte sich Gabriele Willscheid Sorge um die alten Menschen.
Freilich sind die Altenheime auf einen drohenden Blackout bestens vorbereitet. Unter anderem hat die Leitung der Einrichtungen Gasflaschen für 2300 Euro in Wahlscheid und 800 Euro in Lohmar angeschafft sowie Stirnlampen und Leuchtstreifen zur Orientierung, außerdem einen größeren Vorrat an Wasser und Lebensmitteln. Am teuersten waren zwei riesige Notstromaggregate, die für die Wintermonate gemietet wurden. 14.500 Euro kostet die Miete für den Generator in Lohmar, 15.400 für Wahlscheid. Doch die Geräte liefern Strom nur für die absolut notwendigen Einrichtungen; auf den Zimmern der Bewohner*innen bliebe es ohne die Bürgerstiftung dann für Stunden oder gar für Tage dunkel. Nun werden die Fenster leuchten, wenn ringsum Finsternis ist.
Gleichwohl wünschte Gabriele Willscheid, dass die Generatoren und die Lampen der Stiftung nie zum Einsatz kommen müssen, aber: „Besser, wir sind vorbereitet. Sicher, ist sicher.“
Sie strahlen mit den Lampen um die Wette (v.l.):
Elisabeth Faßbender, Lieselore Neu, Anna Maria Müller und Agnes Stakemeier,
dahinter Gabriele Willscheid, Yvonne Giebelen-Daughtrey und Ute Thorn-Kalsbach.
ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.
Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen. Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.
Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr! Der Vorstand
Der Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. trauert um seine ehemalige Mitarbeiterin Hildburg Papenfuß.
Sie verstarb am 4. Dezember 2022 im Alter von 77 Jahren.
Wir müssen Abschied nehmen von Hildburg Papenfuß, die von 1987 bis 2010 als Mitarbeiterin der Pflege in unserem Haus in Wahlscheid unser Arbeitsleben bereichert hat. Hildburg Papenfuß war ein wunderbarer Mensch mit der großen Fähigkeit, die individuellen Bedürfnisse der ihr anvertrauten Bedürfnisse zu erkennen und sie hat Werte wie Empathie, Hilfsbereitschaft, würdevoller Umgang mit den Menschen, Sterbebegleitung und christliche Nächstenliebe gelebt. Die Erinnerung an viele gemeinsame Erlebnisse und Augenblicke, die vielen Feste, die Hildburg Papenfuß mit eigenen Texten, Akkordeonspiel und Gesang zu etwas Besonderem gemacht hat; das alles wird stets in uns lebendig sein. Es erfüllt uns mit großer Dankbarkeit, dass wir solange Teil ihres Lebens und ihrer wertschätzenden Art sein durften. Wir werden sie immer in liebevoller Erinnerung behalten.
Unser tiefes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen und ein besonderer Dank an Michaela Baumann und den KollegInnen des Altenheims Lohmar für die liebevolle Pflege und Sterbebegleitung.
In tiefer Trauer für Aufsichtsrat und Vorstand des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V., für seine BewohnerInnen und Mitarbeitenden.
In unserer Hausreinigung suchen wir eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Ev. Altenheim Wahlscheid. Es gibt ab dem 1.1.2023 eine freie Stelle mit 25 Stunden pro Woche.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Respektvoller Umgang mit unseren BewohnerInnen
Reinigung und Pflege von BewohnerInnenzimmern, Wohnzimmern, Fluren, Nebenräumen, sanitären Anlagen und Büros nach Qualitätsvorgaben
Wir wünschen uns:
Grundkenntnisse in der Gebäudereinigung (Materialpflege, Reinigungsmittel) oder persönliche Eignung
Fähigkeit, eigenverantwortlich und effizient alle vorhandenen Räumlichkeitsarten zu reinigen und zu pflegen
Wir bieten Ihnen:
konstruktive Mitarbeit in einem motivierten, kollegialen Team
faire Vergütung nach BAT-KF sowie zusätzliche Sozialleistungen
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail oder postalisch an: Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. z.Hd. Michaela Sauermann Heiligenstock 27 53797 Lohmar
„Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“
Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.
Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.
2. Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei Besuchen
Im Haus wird durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert. Hierzu zählen insbesondere die Hand- und Nieshygiene, die Maskenpflicht für BesucherInnen und BewohnerInnen sowie das Abstandsgebot.
Bei jedem Besuch ist eine Registrierung der Besucher erforderlich. Festgehalten werden: Name der Besucher, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, besuchte BewohnerIn, Kontaktdaten, falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Besucher das Haus betreten oder verlassen möchten, da das Pflege- und Betreuungspersonal in dieser Zeit den Türdienst übernimmt. Dies bedeutet jedes Mal eine Arbeitsunterbrechung.
Individuelle Ausnahmen zu Besuchs- und Testzeiten (bei Bedarf auch bis 19 Uhr) sind nach Absprache mit den Leitungskräften möglich.
Es kann besonders in Stoßzeiten Wartezeiten geben. Zudem bitten wir die Besucher, an die Witterung angepasste Kleidung zu tragen, denn die Wartezeit sollte nach Möglichkeit im Außenbereich verbracht werden.
Da die Testungen und das Tragen von Masken im Eingangsbereich und in Fluren weiterhin erforderlich sind, erfolgt die Überprüfung bei Betreten unseres Hauses am Haupteingang.
Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten und das Haus alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten verlassen. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
Auch bei negativem Testergebnis bitten wir unabhängig vom Immunitätsstatus darum, in den öffentlichen Bereichen den Abstand zu anderen BewohnerInnen, Angehörigen und Mitarbeitenden etc. und generell die Husten- und Nieshygiene einzuhalten.
Die Besucherinnen und Besucher sollten einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitenden einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber dem besuchten Bewohner.
BesucherInnen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtigung der Abstandsregelung zur MitbewohnerIn möglich. Zu favorisieren ist das Verlassen des Zimmers und Aufenthalt in größeren, gut zu lüftenden Räumen oder draußen. Falls das Verlassen des Zimmers nicht möglich ist, ist während der Besuchsdauer möglichst häufig zu lüften.
Es ist möglich, die Wohnzimmer, Gemeinschaftsterrassen und andere Gemeinschaftsräume für den Besuchsaufenthalt zu nutzen, solange zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. FFP2-Maske getragen wird.
Positiv getestete BewohnerInnen in Isolation können in palliativen und besonderen Ausnahmesituationen nach Absprache mit dem Vorstand unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygienemaßnahmen besucht werden.
2.1. Hygienemaßnahmen der BesucherInnen
Wenn Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten vorliegt, bitten wir darum, von Besuchen abzusehen. Zu den Symptomen gehören:
Erhöhte Temperatur
Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden
Atemnot
Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
Husten
Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
Schnupfen und verstopfte Nase, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung
Die Regelungen zur Maskenpflicht sind einzuhalten. Die selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil ist bereit zu halten und aufzusetzen, bevor die Einrichtung betreten wird.
Wir bitten um die Umsetzung der Hygieneempfehlungen (Anlage 1 zur CoronaSchutzVO) sowohl in der Einrichtung als auch während des gemeinsamen Verlassens der Einrichtung, insbesondere:
Besucher halten – besonders außerhalb des Zimmers der besuchten Person – mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner oder Begleitpersonen).
Insb. Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) mit Personal, anderen Bewohnern oder Begleitpersonen sind zu vermeiden.
Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist. Die geltenden Hygieneregeln aus L 4.5.3.4.7 Hygienekonzept Nutzung der Cafés Covid-19-Pandemie sind zu beachten.
an Heilig Abend und Silvester bleiben beide Einrichtungen wegen unserer Weihnachtsfeiern bzw. Silvesterfeiern nachmittags geschlossen. Vormittags ist an beiden Tagen von 09:15-11:15 Uhr Test- und Besuchszeit.
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bitten wir um Reservierung im Café. Bitte wenden Sie sich dafür an das Café-Personal.