Schlagwort-Archive: Coronavirus

Unter Corona-Bedingungen auf dem Weg in die Vorweihnachtszeit

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

nach wie vor hält uns die Corona-Pandemie in Atem und bindet sehr viel Zeit und Kraft bei uns und sicher auch bei Ihnen. Zunächst möchten wir Sie kurz zur aktuellen Situation in unseren Häusern informieren: Seit Anfang Juni haben wir in beiden Häusern keine Neuinfektionen weder bei Bewohnern noch bei unseren Mitarbeitenden zu verzeichnen. Wir alle genießen sehr, dass durch die Lockerungen Besuche und Kontakte wieder intensiver möglich sind und das Gemeinschaftsleben in den Häusern wieder stärker gelebt werden kann.

Da sich die Situation aber immer noch in einem hohen, dynamischen Prozess befindet, haben Verordnungen und Verfügungen nur eine sehr kurze Gültigkeit. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat z.B. bislang eine Gültigkeitsdauer von nur 14 Tagen.

Auch die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) ist seit 27. August 2020 in aktualisierter Fassung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich gemäß § 5 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung die Anforderungen an einrichtungsbezogene Besuchskonzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen verändert haben. Auf dieser Grundlage haben wir das Konzept entsprechend angepasst, welches wir diesem Brief zur Information für Sie als Anlage beifügen.

Neu sind Nutzungshinweise für den Cafébesuch in unserem Haus aufgenommen worden. Hier möchten wir Sie darum bitten, diese aufmerksam zu lesen und auf die Einhaltung der dort aufgeführten Bedingungen zu achten. Ganz besonders möchten wir Sie bitten, mit darauf zu achten, dass das Betreten und das Verlassen des Cafés ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.

Neben diesen besonderen Anforderungen halten wir natürlich gleichermaßen das Wohlbefinden unserer Bewohner im Blick und richten unseren Fokus jetzt auch schon auf die kommende Weihnachtszeit. Leider wird auch dieses Fest in diesem Jahr nicht so ablaufen können, wie Sie und wir es für unsere Häuser gerne hätten.

Bedingt durch die z.Zt. gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen können Sie, liebe Angehörige, nicht an den diesjährigen gemeinsamen Weihnachtsfeiern am Heiligabend teilnehmen. Gerne können Sie jedoch Ihre Lieben im Bewohnerzimmer besuchen oder aber auch gemäß Allgemeinverfügung für maximal 6 Stunden mit zu Ihnen nach Hause nehmen. In diesem Fall tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes. Sollten längere Abwesenheiten geplant sein, sind diese direkt mit dem Vorstand abzustimmen. Für unsere Bewohner finden die Feiern an Heilig Abend fast wie gewohnt statt. Zur besseren Planbarkeit wäre es schön, wenn Sie in Ihrem entsprechenden Wohnbereich rechtzeitig Bescheid geben würden, ob und wann Sie Ihren Angehörigen mit nach Hause nehmen möchten.

Über gravierende Veränderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren, möchten Sie jedoch darum bitten, aktuelle Informationen auch unserer engmaschig aktualisierten Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/ zu entnehmen.

Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Jens Spahn nahm am 24. August 2020 an einem gesundheitspolitischen Dialog in der Villa Friedlinde in Lohmar teil. Auch eine kleine Delegation des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. war vor Ort, beteiligte sich an der Diskussion und überreichte dem Minister einige Fragen, vor allem mit Bezug zur Situation von Pflege und Betreuung und dem Umgang mit dem Coronavirus.

Zunächst ein Dank: Wir erleben die erste große Pandemie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und weltweit und haben- auch durch die effektiven Entscheidungen der Regierung und den Einsatz der Bevölkerung – einen vergleichweise milden Verlauf mit niedrigen Infektionszahlen und wenigen Toten, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern. Danke auch ganz persönlich Ihnen, Hr. Bundesminister Spahn, dass er sein Versprechen gehalten hat und die Coronaprämie nach vielen Diskussion tatsächlich gezahlt wurde, und eine herzliche Einladung an Sie, in ruhigeren Zeiten unsere beiden Einrichtungen etwas näher kennen zu lernen. Wir würden Ihnen gerne zeigen, was Pflege und Betreuung uns bedeutet und dass dieser Beruf der schönste ist, den wir uns vorstellen können. Die Dinge, die uns dennoch bei unserer Arbeit beschweren, möchten wir gerne mit Ihnen besprechen und Ihnen auch schriftlich mitgeben, da die Zeit vermutlich nicht reicht, alles zu thematisieren, was unsere Kolleginnen und Kollegen an Fragen aufgeschrieben haben.

Unsere Fragen

  1. Wir leiden vor allem unter dem schlechten Ruf der Altenpflege. Immer steht der Verdacht im Raum, dass in der Altenpflege nur qualitativ hochwertige Arbeit geleistet würde, wenn man sie sehr engmaschig kontrolliere. Es wird von „rechtsfreien Räumen“ gesprochen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner wegen fehlender Kontrollen „ungeschützt“ gewesen seien, zuletzt gesendet in „Report Mainz“. Dieser Generalverdacht ist in keinem anderen Gesundheits- oder Sozialbereich zu finden – nicht im Krankenhaus, nicht im Kindergarten, nicht in der Schule, auch nicht in anderen Gemeinschaftsunterkünften wie Reha, Behindertenhilfe oder Flüchtlingsheimen.Wie gedenken Sie, gegen dieses Missverhältnis anzugehen?
  2. Der Applaus darf nicht enden. Gute, kompetente Pflegekräfte suchen nach Auswegen aus dem Schicht- und Wochenendbetrieb und bleiben oft nicht lange an der Basis. Der Beruf ist vor allem finanziell nicht attraktiv genug und die zunehmende Arbeitsverdichtung belastet immens. Es fehlt Zeit für die notwendige Empathie, Motivation und Verständnis für die von uns gepflegten und betreuten Menschen. Zudem fehlt die notwendige Anerkennung in der Gesellschaft für unser Tun. Kurzfristige Lobeshymnen in Zeiten der Pandemie helfen in diesem Fall nicht und sichern auch kein Personal. Wie stehen Sie zu einem bundesweiten Tarifvertrag? Wie stehen Sie insb. zu einem Einstiegsgehalt von 4.000€ für Fachkräfte, alternativ 3.000€ Grundgehalt plus deutliche Aufwertung der Zuschläge für Wochenende und Feiertage, was eine deutliche Aufwertung der Pflege bedeuten würde?
  3. Die 20.000 zusätzlichen neuen Stellen im Pflegehelferbereich, finanziert über die Pflegekassen, aus einem aktuellen Referentenentwurf, bedeuten für Einrichtungen durchschnittlich ca. 1 zusätzliche Vollzeitkraft. Für Wahlscheid bedeutete dies eine 2%-ige, in Lohmar eine 3%-prozentige Steigerung. Dies kann nur ein Anfang sein. Auch in der Betreuungsassistenz besteht noch ein Mangel. Die durch die Rothgang-Studie ermittelte Personalbesetzung würde dabei helfen, die durch Corona gestiegenen Anforderungen an Hygiene, Pflege und Betreuung besser bewältigen zu können. Für wie realistisch halten Sie eine Einführung bis Ende 2021?
  4. Werden Sie unterstützen, dass die in Bildung begriffene Bundespflegekammer analog zu den anderen Heilberufekammern im Gemeinsamen Bundesausschuss einbezogen wird, damit Pflege endlich über sie betreffende Gesetze mitberaten kann?
  5. Gemäß §64 S. 2 PflBG haben Personen, deren pflegefachliche Ausbildung länger zurückliegt, die Erlaubnis, die neue Berufsbezeichnung zu führen. Durch den Wegfall eines Absatzes fehlt jedoch das Recht, die Berufsurkunde entsprechend zu erneuern. Was raten Sie Pflegekräften, denen von der zuständigen Behörde kein neues Dokument ausgestellt wird?
  6. Sehen Sie angesichts steigender Fallzahlen und dem dadurch zurückgehenden Risiko einer Verzerrung der Fallzahlen durch falsch positive Ergebnisse die Möglichkeit, regelmäßige verdachtsunabhängige Tests für Pflegepersonal kostenfrei anzubieten? Was für Reiserückkehrer sowie für Lehrer und Erzieher möglich gemacht wird, sollte erst Recht für systemrelevante Personen aus Pflege und Medizin gelten. Corona-Testungen für Pflegepersonal ohne Symptome werden vom Gesundheitsamt nicht gestattet, auch nicht bei Reiserückkehrern und bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei Pflegeauszubildenden, die aus einem Fremdpraktikum bzw. aus dem Schulblock zurückkehren. Warum?
  7. Warum wurden nicht mit Beginn der Sommerferien des ersten Bundeslandes Reisewarnungen für das gesamte Ausland rausgegeben, wo doch abzusehen war, dass die Menschen so tun, als gäbe es kein Corona mehr?
  8. Ist die Festlegung des Ende-Datums der Corona-Schutzmaßnahmen der Länder auf ein erkennbar weit entfernt liegendes Datum bei der Diskussion mit den Länder-Kollegen eine Option? Wenn klar ist, dass die Maßnahmen eher bis Dezember 2020 oder Mai 2021 laufen als gerade einmal bis zum Ende des aktuellen Monats, hätte das Signalwirkung.
  9. Wie werden die Schüler gefördert, damit sie chancengleich am Unterricht teilnehmen können, z.B. über zur Verfügung gestellte Laptops/Tablets für den hoffentlich funktionierenden Fernunterricht, wenn ihre Schule von einer Quarantäne betroffen ist? Diese ließen sich z.B. über den Hartz-IV-Regelsatz nicht finanzieren und auch der Elternbonus wird de facto dafür nicht ausreichen.
  10. Gedenkt das Bundesgesundheitsamt, Mittel für die in Schulen und Kitas den Infektionsschutz vor Ort verbessernde Maßnahmen wie Lüftungsgeräte, Plexiglastrennwände, CO2-Ampeln oder Förderung der digitalen Beschulung bereitzustellen?
  11. Professor Drosten schlägt einen anderen Umgang mit Clustern vor. Personen, die enge Sozialkontakte zu einer Kontaktperson 1 haben, werden aktuell i.d.R. nicht getestet oder vorsorglich unter Quarantäne gestellt. In einem Berufskolleg in der Nähe wurden hingegen alle Personen, die einen Klassenraum betreten haben, in dem ein erkrankter Schüler war, unter Quarantäne gestellt. Dies betraf ca. 400 Personen. Bei kleinen Kindern, die wegen eines Corona-Falls in der Schule oder Kita unter Quarantäne stehen, führt die vorgesehene Trennung von den Eltern mit z.T. angedrohter Herausnahme des Kindes aus der Familie zu besonderen Härten.
  12. Wie gedenken Sie, die durch Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz entstehenden Probleme kurzfristig zu beheben, über die kürzlich die ARD-Sendung plusminus berichtete: Kunden erhalten teilweise nur noch begrenzte Stückzahlen von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, weil Kassen die Rechtslage zu ihrem Vorteil ausnutzen?
  13. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Hausärzte durch mehr verantwortliche Delegation an die Pflege, z.B. bei der Verordnung von Inkontinenzmaterial oder Wundauflagen, zu entlasten?
  14. Wie wollen Sie die Diskrepanz zwischen den Anforderungen aus pflegerischen Expertenstandards umgehen, die z.B. den Einsatz von Pain Nurses oder Wundmanagern im Pflegeheim und ambulanten Pflegediensten vorsehen, um mit Beratung und Schulung interdisziplinär aktiv und kommunikativ gegen chronische und akute Schmerzen bzw. chronische Wunden vorgehen zu können, aber keinerlei Vergütungen durch SGB V bzw. XI dafür bereitgestellt werden?
  15. Ähnlich verhält es sich mit den Leistungen der Palliativpflege, die in Pflegeheimen erbracht wird. Hilfe durch Palliativärzte oder SAPV können nach SGB V abgerechnet werden. Für die Pflege in der Pflegeeinrichtung durch Palliative-Care-Fachkräfte erfolgt keine Honorierung, es wird scheinbar erwartet, dass dies in Pflegeeinrichtungen „einfach so“ passiert. Durch die immenseArbeitsverdichtung gibt es aber kein „einfach so“, es steckt immenses ehrenamtliches Engagement darin, wenn eine Einrichtung eine menschenwürdige Sterbebegleitung leistet. Gedenken Sie, die gegenüber den Kranken- oder Pflegekassen abrechnungsfähig zu machen?
  16. Zur Entlastung der Ärzte könnten Pain Nurses die pflegerische Übernahme der Schmerzmedikation komplett übernehmen. Pflegekräfte kennen die bio-sozialen Verhältnisse am besten und sind dichter bei den Nebenwirkungen dran. Die Kommunikation zwischen Arztpraxis und Pflege ist oft zu langsam, wodurch ein großer Teil der Chronifizierung hausgemacht ist und in Summe immense Kosten für die Kassen resultiert. Muss das sein?
  17. Bei Markus Lanz sagten Sie am Donnerstag, dass während der ersten Welle FFP2-Masken Standard in Krankenhäusern und Pflegeheimen waren. Das war bei uns tatsächlich so, erstattet wurden die FFP2-Masken aber nur für die Verwendung bei tatsächlich Erkrankten, obwohl in der Quarantäne ja von einer Infektion ausgegangen werden sollte. Ist Ihnen bewusst, dass hier die von Ihnen angenommene PSA zu Mehrkosten führt? Es gibt weiterhin knappheitsbedingte hohe Preise und reduzierte Liefermengen. Flächendeckend werden in den Einrichtungen pro Schicht nur eine Maske zur Verfügung gestellt, was je nach Arbeitsbelastung dazu führt, dass die Masken schnell durchfeuchtet sind und eigentlich verworfen werden müssten.
  18. Starre Richtlinien und Sektorengrenzen, sowohl zwischen Kranken- und Pflegeversicherung als auch zwischen ambulant und stationär behindern übergreifende und bedarfsgerechte Pflegekonzepte (z.B. Gesamtversorgungsverträge, integrierte Tagespflege). Wie gedenken Sie dies zu ändern?
  19. Wir sind ein Non-Profit-Unternehmen und favorisieren diese Form. Warum braucht es Krankenhäuser, Altenheime und Pflegedienste als renditeorientierte Unternehmen?
  20. Ausländische Pflegekräfte sollten trotz Pandemie einreisen können (z.B. in separaten Flugzeugen), mit Testungen und zusätzlicher Quarantäne. Schnelle Anerkennung der Ausbildung im Ausland ist wünschenswert, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken
  21. Obwohl die Entbürokratisierung in der Pflege seit Jahren thematisiert und angesprochen wird, wird der Arbeitsaufwand, was die Dokumentation betrifft, immer höher. Gerade in der jetzigen Pandemiezeit fiel dies besonders auf, wo tagtäglich in unseren Augen durch die sich ständigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse und Empfehlungen unnötige Dokumentation geleistet werden musste.
  22. Die kürzlich eingeführte generalisierte Ausbildung sollte zukünftig qualitativ besser sein als die bisherige Altenpflegeausbildung an vielen Fachseminaren. Diese Berufsschulen sind zum Teil schlecht ausgestattet und die Qualität der Ausbildung ist sehr von Personen abhängig. Eine Qualitätsentwicklung dort ist dringend notwendig. Wie würden Sie diese anstoßen?
  23. Sollten Altenpflegeeinrichtungen wegen eines Covid-19-Ausbruchs für Angehörige der Bewohner wieder geschlossen werden, ist der Druck und die Belastung für Personal und besonders auch die Bewohner stark erhöht. Bewohner werden von diesen Einschränkungen zunehmend krank, vor allem psychisch. Wie geht man mit diesen Kollateralschäden um, wenn die erste Maßnahme gleich die Schließung der Einrichtung ist?
  24. Das Personal kommt in der Pandemiezeit mit dem ursprünglichen Arbeitssoll nicht mehr aus. Durch Schließungen und Wegfall der Ehrenamtler, Angehörigen etc. musste zusätzlich zu der täglichen Arbeit vor allem sehr viel psychosoziale Arbeit (begleitete Spaziergänge, tröstende Gespräche, Herstellen distanzwahrender Kontakte, ständige Telefonate) geleistet werden. Diese Arbeit wurde nicht vergütet und musste ehrenamtlich durch viele Mitarbeiter aufgefangen werden. Ohnehin sind die Vergütungen für soziale Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen ausbaufähig und trotz des Einsatzes von Betreuungsassistenten bestand Bedarf an mehr sozialer Nähe schon vor Corona. Sind hier Änderungen geplant?
  25. Hilfsmittel, die von den Einrichtungen beschafft werden, sind sehr teuer. Unabhängig vom Zustand dieser Hilfsmittel müssen diese z.T. nach zwei Jahren aus dem Verkehr gezogen und neu angeschafft werden, selbst wenn diese nur auf Vorrat lagern und nicht genutzt wurden.
  26. Der Pflegeschwarzmarkt zum Dumping-Preis durch osteuropäische 24h-Kräfte ist ein Problem. Es gibt dort kein Einhalten der Arbeitsschutzgesetze, wenig Kontrolle und die Grenze zur Illegalität ist fließend. Ein aktuelles Urteil spricht einer bulgarischen Pflegehelferin eine Nachzahlung von 40.000€ zu, was einer 21-stündigen Rufbereitschaft zum Mindestlohn entspricht. Was ist Ihr Standpunkt dazu?
  27. Medikamente verstorbener Bewohner dürfen nach dem Tod nicht an andere Bewohner, die die gleichen Medikamente verordnet haben, weitergegeben werden, sondern müssen entsorgt werden. Dies ist teuer und belastend für die Umwelt. Sehen Sie hier Möglichkeiten einer Flexibilisierung?
  28. Der Krankheitsstand in der Pflege liegt weit über dem Durchschnitt aller Berufe. Dadurch steigt die Belastung für die gesunden Kollegen noch mehr. Personen, die z.B. aufgrund eines Bandscheibenvorfalls keine direkte Pflege leisten können, könnten z.B. wertvolle Aufgaben in der Betreuung oder beim Richten von Medikamenten übernehmen. Sehen Sie die Möglichkeit einer tätigkeitsbezogenen Krankschreibung?

Wiedereröffnung der Cafés

Die Cafés in den Altenheimen Wahlscheid und Lohmar öffnen wieder am Dienstag, den 25.08.2020 zur gewohnten Zeit. Für Bewohner ist ein Besuch im Café möglich, mit Angehörigen ausschließlich auf der Terrasse. Zur Wiedereröffnung gibt es in beiden Einrichtungen dienstags und donnerstags frische Waffeln.

Bitte beachten Sie beim Betreten und Verlassen des Cafés die AHA-Regel.

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in unserem letzten Anschreiben haben wir Sie bereits über die am 19.06.2020 in neuer Fassung erschienenen Allgemeinverfügung für Pflege und Besuche des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert. Im Wesentlichen enthält diese Lockerungen der Besuchsregelungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Nun hat uns ein Brief von Herrn Minister Laumann mit Datum vom 03. Juli 2020 erreicht, der darin nochmals feststellt, „dass mit den Besuchseinschränkungen in einem Maße in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen eingegriffen worden ist, wie bei keiner anderen Personengruppe während der Corona-Krise“ und dass „ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff durch erhebliche Risiken gerechtfertigt sein muss.“

Weiter merkt der Minister an, dass Infektionsschutz lebensnotwendig sei, soziale Kontakte aber auch. Dies zeigt deutlich, wie schwierig für unsere Politiker – aber auch für uns als Einrichtungsleitung – das Austarieren dieses Spannungsfeldes ist.

Nach erneuter Prüfung der derzeitigen Situation gehen wir nun

ab Montag, den 13. Juli 2020

einen weiteren Schritt in Richtung Normalität:

  • Sie können in den Zeiten zwischen 9.30-11.30h und 14.30-17.30h ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung für Besuche ins Haus kommen. Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf das Kommen, Sie können so lange bleiben, wie Sie möchten. Wir bitten Sie, dazu den Haupteingang zu benutzen, damit weiterhin Temperaturkontrollen und Registrierungen Ihrer Besuche sichergestellt sind.
  • Sie werden begleitet durch einen Mitarbeitenden innerhalb des Hauses auf direktem Wege zum betreffenden Bewohnerzimmer geführt, um zusätzliche Kontakte zu anderen Bewohnern und Mitarbeitenden zu vermeiden.
  • Wenn Sie Ihren Besuch beenden möchten, wählen Sie die Ihnen bekannte jeweilige Handynummer
    • Altenheim Lohmar: 0163/4816987 bzw.
    • Altenheim Wahlscheid: 0157/34526972,

    damit Sie wieder nach draußen begleitet werden. Sollten Besuche länger als bis 19.15h dauern, bitten wir Sie, die Klingel im Bewohnerzimmer zu benutzen, wenn Sie das Haus verlassen wollen.

  • Wenn Sie Ihre jeweilige Angehörige durchs Haus mitnehmen (z.B. für Spaziergänge), müssen bitte beide Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch dafür nehmen Sie bitte Kontakt zum Sozialen Dienst auf, der Sie auf diesem Weg durchs Haus begleiten wird.
  • Auch Besuche in Doppelzimmern sind wieder grundsätzlich möglich. Dies bedeutet, dass der andere Bewohner im Zimmer verbleiben darf, wenn möglich sollte er jedoch das Zimmer verlassen. Sollten zufällig zeitgleiche Besuche beider Bewohner eines Zimmers stattfinden, möchten wir Sie bitten, sich dahingehend zu verständigen, dass nur eine Familie im Zimmer verbleibt und die andere Familie einen Bereich im Freien wählt. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitende, die Sie auf dem Weg ins Zimmer begleitet hat.
  • Auch Bewohner, die ggf. in Isolation oder Quarantäne sind, können unter Einhaltung der dafür geltenden Hygieneregeln (v.a. Schutzkleidung gemäß Standard) besucht werden. Die Schutzkleidung wird in diesem Fall vom Haus gestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation und wünschen uns sehr, dass wir weiterhin gemeinsam gut durch diese besonderen Zeiten kommen!

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Weitere Öffnung und ein neues Besuchskonzept

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

wie Sie sicherlich schon aus Presse und Rundfunk erfahren haben, gibt es eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 19. Juni 2020.

Im Erlass wird deutlich darauf hingewiesen, dass unsere BewohnerInnen durch den SARS-CoV-2-Ausbruch einem erhöhten Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt sind und dies besondere Maßnahmen erfordert, um den Eintrag des SARS-CoV-2-Virus in Pflegeeinrichtungen zu erschweren.

Umso mehr freuen wir uns, dass mit diesem Hintergrund jetzt verstärkt dem Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte unserer BewohnerInnen seitens der Politik wieder Rechnung getragen wird und der Fokus wieder auf die Bewahrung vor sozialer Isolation gelegt wird.

Die konkreten Neuerungen des Besuchskontaktes können Sie dem beigefügten Besuchskonzept entnehmen.

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Lang ersehnte Lockerungen der Besuchs- und Kontaktbeschränkungen

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,
heute nun eine sehr erfreuliche Nachricht, die wir sehr gerne, sehr schnell an Sie weitergeben möchten.
Ab dieser Woche sind unsere beiden Häuser frei von COVID-19 erkrankten Bewohnern sowie Mitarbeitenden. Für unser Haus in Wahlscheid trifft das seit Samstag letzter Woche und für unser Haus in Lohmar trifft das seit Dienstag dieser Woche zu.

Deshalb können wir endlich vorsichtig mit von uns allen lang ersehnten Lockerungen unserer bisherigen Besuchs- bzw. Kontaktbeschränkungen beginnen:

  • Unsere Bewohner können das Haus nun wieder eigenständig ohne Begleitung verlassen
  • Treffen mit Angehörigen außerhalb des Hauses sind z. B. auch für Spaziergänge wieder möglich
  • Wohnbereichsübergreifende Angebote für unsere Bewohner können mit ausreichendem Abstand wieder stattfinden

Besuche im Haus dürfen nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt z. Zt. jedoch erst ab dem 8. Tag nach dem Ende der letzten Quarantäne – aufgrund von bestätigtem Covid-19 bzw. Kontakt mit bestätigtem Fall – wieder mit Abstand im Café stattfinden.

Dies gilt für unser Haus in Wahlscheid
ab Freitag, den 12.06.2020
und für unser Haus in Lohmar
ab Montag, den 15.06.2020

Weiterhin gilt natürlich zu unser aller Schutz, dass Besuche nach Möglichkeit im Freien weiterhin favorisiert werden.

Besuche auf dem Zimmer werden außerhalb der bisherigen Ausnahmen weiter zunächst noch nicht erlaubt.
Nach wie vor sind wir an die Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO in der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung gebunden, die jedoch am 15. Juni außer Kraft tritt. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen dann zu erwarten sind.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Erneute Covid-19-Fälle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

die Coronakrise wird uns noch eine ganze Weile begleiten und stellt uns, unsere Bewohner und Sie weiterhin vor besondere Herausforderungen.

Bei einer erneut vollständigen Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden im Altenheim Wahlscheid wurden ein Mitarbeiter und eine Bewohnerin positiv getestet, beide ohne Symptome. Die Bewohnerin befindet sich bis einschließlich 4.6.2020 in Einzelzimmerisolation. Das Gesundheitsamt hat vier Kontaktpersonen, die ebenfalls ohne Symptome sind, bis zum 3.6.2020 unter Quarantäne gestellt.

Zudem ist beim lange angestrebten und endlich realisierten erstmaligen Test im Altenheim Lohmar von 150 Ergebnissen auch ein positiver Befund aufgetreten. Es handelt sich um eine Mitarbeiterin aus der Pflege. Zwei Bewohner wurden vom Gesundheitsamt trotz Einhaltung aller Schutzmaßnahmen während der pflegerischen Versorgung und negativem Testergebnis vorsorglich bis zum 8.6.2020 unter Quarantäne gestellt. Auch hier zeigen sich bei niemandem Symptome.

Nach unserer Einschätzung können Ausbrüche nur durch regelmäßige Testungen frühzeitig erkannt und gestoppt werden, da viele Erkrankungen symptomlos verlaufen und sonst unerkannt blieben. Wir sind jedoch weiterhin abhängig von der Politik, die über die Häufigkeit und die Finanzierung der Testungen entscheidet.

Leider haben die Testergebnisse auch Auswirkungen auf die Besuchsregelungen in beiden Einrichtungen: Aktuell sind vorerst keine Besuche im Haus, Besuche auf dem Außengelände unter Wahrung der Hygieneregelungen weiterhin möglich. Ausgenommen von der Besuchsmöglichkeit sind Bewohner aus Bereichen, in denen einzelne Bewohner in Quarantäne oder Isolation sind. Sollte Ihre Angehörige von einer behördlichen Maßnahme betroffen sein, informieren wir Sie darüber wie bisher schon geschehen.

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/. Bei wichtigen Neuentwicklungen werden wir Sie weiterhin persönlich informieren.

Wir hoffen und beten, dass bei kommenden Testungen keine weiteren Infektionen mehr festgestellt werden und Besuchsmöglichkeiten nicht immer wieder neu gefährdet sind.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die vielfältigen Anerkennungen bedanken, die wir von Ihnen in dieser schweren Zeit erhalten haben.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Weitere Lockerungen in beiden Einrichtungen

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

mit dem Erlass der aktuellen CoronaSchutzVO vom 11. Mai 2020 sind Besuche gemäß §5 Abs. 3 in vollstationären Einrichtungen der Pflege unter gelockerten Auflagen wieder möglich.

Die Einrichtungen müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Besuche unter festgelegten Auflagen organisieren. Unter Anderem ist eine Voraussetzung zur Umsetzung die Erstellung eines Besuchskonzepts unter Berücksichtigung der einrichtungsbezogenen Rahmenbedingungen und unter Darstellung der vorgesehenen Hygienemaßnahmen.

Wir haben ein solches Besuchskonzept erstellt und dieses auch mit unserer zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt. Gerne möchten wir Ihnen das Konzept zur Kenntnis geben und fügen es diesem Schreiben als Anlage bei. Der jeweilige Beirat unserer Häuser ist in die Konzeptentwicklung einbezogen worden und hatte die Gelegenheit zur Mitwirkung.

Besonders möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir ein Besuchsregister führen müssen, das ein geeignetes Screening der Besucher auf Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vor Eintritt in die Einrichtung dokumentiert.

Trotz der notwendigen strengen Auflagen, die mit dem Besuch Ihrer Lieben einhergehen und den Einschränkungen, die Sie damit weiterhin in Kauf nehmen müssen, sind erste Schritte des Aufeinanderzugehens wieder getan.

Auch möchten wir Sie über eine weitere umfassende Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden im Altenheim Wahlscheid am kommenden Freitag, den 22. Mai 2020, informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nur benachrichtigt werden, wenn Ihr Angehöriger an COVID-19 erkrankt ist. Für unser Haus in Lohmar ist ebenfalls eine Testung vorgesehen, ein konkreter Termin steht noch aus.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 15. Mai 2020 unsere Therapeuten (z.B. Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden) sowie Fußpflegerinnen ihre Tätigkeit wiederaufnehmen.

Dieses Schreiben erhalten nur Sie als unser erster Ansprechpartner, bitte informieren Sie Ihre Familienangehörigen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht in dieser für uns alle so schweren Corona-Zeit!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Eingeschränkte Lockerung der Besuchsverbote

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

es liegt uns sehr am Herzen, Sie engmaschig über neue Entwicklungen der Auswirkung der Corona-Pandemie auf unser Heimleben bzw. unsere Arbeit zu unterrichten.

Aktuelle Entwicklung

Zu Beginn eine sehr erfreuliche Nachricht, aktuell wurden alle Bewohner unseres Hauses in Wahlscheid negativ auf COVID-19 getestet.

Am Donnerstag, den 23.04.2020, wurde – wie Ihnen bereits bekannt – eine weitere flächendeckende Testung auf COVID-19-Infizierung aller Bewohner im Altenheim Wahlscheid sowie aller Mitarbeitenden durchgeführt. Das Ergebnis war erfreulich und zeigte eine stark rückläufige Infektionszahl. Ein Wohnbereich wurde am 29.04.2020 erneut getestet (Bewohner und Mitarbeitende) mit dem erfreulichen Ergebnis, dass jetzt alle Bewohner ein negatives Testergebnis haben.

Um eine frühzeitige Identifizierung von Neuinfektionen zu erkennen, werden weitere regelmäßige Testungen angestrebt. Wir werden alles im Rahmen unserer Einflussmöglichkeit dafür tun, um dies zu erreichen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei künftigen Testungen nur noch diejenigen informieren, bei denen ein positives Testergebnis vorliegt, da der Aufwand, jeden zu informieren, doch erheblich ist.

Der zuständige Minister Laumann hat uns in einem Schreiben vom 5. Mai 2020 darauf hingewiesen, dass es Lockerungen beim bisherigen Besuchsverbot geben wird. Laut §2 Abs. 2 Nr. 8 der aktuellen CoronaSchutzVO vom 6. Mai 2020 müssen allerdings Besuche in Einrichtungen „unterbleiben, wenn und soweit in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine COVID-19-Infektion festgestellt wurde“.

Ev. Altenheim Wahlscheid

Da noch Mitarbeitende des Ev. Altenheims Wahlscheid unter Quarantäne stehen und der entsprechende Passus sehr strikt ausgelegt werden kann, sind wir in Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, ob das bereits eingeführte Angebot aufrecht gehalten werden kann. Aus diesem Grund können wir am Muttertagswochenende auch keine weitergehenden Besuchsmöglichkeiten anbieten, was uns sehr betrübt. Wir hoffen auf eine zeitnahe Lösung, die den politisch ausgedrückten Willen, die Besuchsverbote zu überwinden, umsetzt.

Ev. Altenheim Lohmar

Für Angehörige von Bewohnern, die dazu in der Lage sind, möchten wir Ihnen für das Ev. Altenheim Lohmar einen begleiteten Besuch, bei schönem Wetter im Freien, unter folgenden Bedingungen anbieten:

  • Der Besuch muss angemeldet und registriert werden (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter Bewohner)
  • Beim Eintreffen muss ein Kurzscreening erfolgen, ob der Besucher Covid-19-Symptome hat oder Kontakt zu nachweislich an Covid-19-Erkrankten bestand. Sollten Sie eine dieser Fragen bejahen, ist ein Besuch leider nicht möglich. Für das Muttertagswochenende (Samstag und Sonntag) bitten wir Sie, das beiliegende Schreiben ausgefüllt mitzubringen.
  • Der Besuch ist zeitlich begrenzt (höchstens 30 Minuten).
  • Die Besucher müssen in den erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden, diese beinhalten:
    • das Einhalten von mindestens 1,5 – 2 m Abstand zum Bewohner
    • die Händedesinfektion vor und nach Beendigung des Besuchs
    • selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz bereithalten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur bei schönem Wetter, wenn der Besuch draußen stattfinden kann, 2 Besucher kommen können. Bei Besuchen in unseren speziellen Räumlichkeiten kann nur eine Besuchsperson kommen. Mitarbeitende unserer Häuser werden auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen achten und den Besuch daher begleiten.

Besuche sind zur Koordination unbedingt einen Tag vorab anzumelden: Altenheim Lohmar unter der Nummer 0163/4816987

Beide Einrichtungen

Zur indirekten Kontaktaufnahme haben wir für Sie weitere Möglichkeiten eingerichtet:
Dank einer großzügigen Spende der Bürgerstiftung Lohmar besitzen wir inzwischen unser eigenes „Qwiek.up“, einen speziellen Beamer, der mit Hilfe unterschiedlicher Module u.a. zur Unterhaltung und Aktivierung der Bewohner eingesetzt wird. Auch Angehörige können dieses Medium nutzen: Sammeln Sie persönliche Fotos oder Videobotschaften auf einem mit dem Bewohnernamen beschrifteten USB-Stick und geben diesen über den bekannten Weg für den jeweiligen Bewohner ab. Wir sorgen dafür, dass dies in der persönlichen Betreuung eingesetzt wird.

Außerdem wurde jedem Wohnbereich ein Smartphone zur Verfügung gestellt, mit dem z.B. Videoanrufe per Whatsapp durchgeführt werden können. Damit die Bewohner das Gerät nicht halten müssen, hat jedes Gerät ein Stativ. Wenden Sie sich bei Interesse an das Team des Wohnbereichs unter der Ihnen bekannten Rufnummer.

Dieses Schreiben erhalten nur Sie als unser erster Ansprechpartner, bitte informieren Sie Ihre Familienangehörigen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht in dieser für uns alle so schweren Corona-Zeit!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand