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Lohmarer Seniorenvertretung spendierte Theaterstück „Herr Hase hat ’ne Meise“

Die Lohmarer Seniorenvertretung spendierte im letzten Monat den BewohnerInnen in den Ev. Altenheimen Wahlscheid und Lohmar einen sehr unterhaltsamen Theaternachmittag. Das Stück hieß „Herr Hase hat ’ne Meise“.

VertreterInnen der Seniorenvertretung Lohmar mit Sonja Lenneke, Herrn Hase und seiner Meise

Zu Gast war die Figurenspielerin und Heilpädagogin Sonja Lenneke aus Lohmar. Sie konzipierte das Stück für ein sehr sensibles Publikum und entwickelte dazu die passenden Figuren selbst. Sie setzt dabei ganz bewusst auf Tierfiguren, weil sie im Vergleich zu menschenähnlichen Figuren deutlicher abgrenzbar sind und somit nicht irritierend oder gar angstauslösend sind. Wenn diese Tiere dann auch noch sprechen und singen können, dann entsteht der Wunsch dabei zu sein und zu genießen.

Aus dem Stück: Herr Hase ist schon ziemlich alt. Dass er so manches vergessen hat, macht ihm wenig aus. Denn er kennt immer noch die guten alten Lieder aus dem Wald und auch die Liebeslieder, die er für seine Freundin Frau Meise gesungen hat. Und immer wieder finden sich die zwei heute noch im Duett. Was Herr Hase braucht um glücklich zu sein? Musik, Musik und eine Meise! Als Sonja Lenneke den BewohnerInnen in beiden Altenheimen das Stück „Herr Hase hat ’ne Meise“ präsentierte waren viele „hin und weg“. Es wurde mitgesungen. Es wurde sich erinnert. Die Gesichter strahlten. In beiden Häusern nahmen jeweils etwa 50 BewohnerInnen an dem Theaterangebot teil.

„Als ich Herrn Hase und Frau Meise erstmals kennenlernte, war ich davon überzeugt, dass insbesondere die Menschen in unseren beiden Ev. Altenheimen in Wahlscheid und Lohmar Herrn Hase und Frau Meise kennenlernen sollten“, so Rainer Seegert, langjähriges Mitglied der Lohmarer Seniorenvertretung.

Einladung zum Sommerfest 2023

Liebe BewohnerInnen und Angehörige!

Wir laden Sie herzlich zu unserem Sommerfest im Ev. Altenheim Wahlscheid am Sonntag, den 25.06.2023 um 14:00 Uhr ein.

Wir beginnen mit einer kleinen Andacht, anschließend erwarten Sie verschiedene Attraktionen:

  • Kaffee und Kuchen
  • Blumentombola
  • Ein Zirkusauftritt
  • Unsere Clownin geht durchs Haus
  • Popcorn
  • Spiele

und einiges mehr…

Ab 17:00 Uhr wird gegrillt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bitte melden Sie sich auf dem Wohnbereich an.

Noch …

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Altenheime in Wahlscheid und Lohmar eröffnen Rikscha-Saison für die Bewohner

Weitere Rikscha-PilotenInnen dringend gesucht!

Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.

Foto vom Rikscha-Stammtisch

Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.

Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.

Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.

Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmen

Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.

Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere

  • Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
  • Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
  • die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern

laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.

Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.

Keine Angst vor Blackouts in den Altenheimen

BürgerStiftungLohmar beschaffte 230 batteriebetriebene Lampen für die Zimmer der alten Menschen

Licht aus, Spot an! So könnte es zumindest in den Ev. Altenheimen in Lohmar und Wahlscheid sowie dem Seniorenheim Meigermühle funktionieren, wenn es zu einem flächendeckenden Blackout kommt. Dann gehen überall die Lichter aus, aber die Spots in den Altenheimen an. 230 kleine batteriebetriebene Lampen hat die BürgerStiftungLohmar angeschafft, eine für jedes Zimmer in den Alteneinrichtungen.

„Im Dunkeln sitzen zu müssen, ist für niemanden ein Vergnügen, für die alten Menschen jedoch ganz besonders schlimm“, weiß die Geschäftsführerin Gabriele Willscheid und war sich mit ihrem Vorstand einig: „Da müssen wir helfen, wir lassen die alten Leute nicht im Dunkeln sitzen, denn gerade die Seniorinnen und Senioren haben während der Corona-Pandemie schon genug gelitten“, begründet die Geschäftsführerin, warum die Stiftung gerne rund 3.000 Euro in die Leuchten investiert hat.
„Es gibt zwar schönere, aber unsere Modelle sind überaus praktisch“, ist sie überzeugt: Die Lampen leuchten mit den Batterien mehrere Tage, sie lassen sich leicht bedienen und überall im Raum hinstellen oder aufhängen.

Davon überzeugten sich bei einer „Generalprobe“ Yvonne Giebelen-Daughtrey, die Leiterin der Sozialen Dienste, und ihre Kollegin Ute Thorn-Kalsbach gemeinsam mit Vertreterinnen des Bewohnerbeirats. Es war ganz simpel, ein Zug an den Bügeln und siehe: Es werde Licht! Rund 50 Lampen leuchteten beim Testlauf mit den strahlenden Gesichtern der Seniorinnen um die Wette. Ebenso freute sich die Leiterin der Sozialen Dienste: Vor allem für an Demenz erkrankte Menschen sei das Geschenk der Stiftung wichtig. Ohne Licht auf dem Zimmer verlören sie schnell die Orientierung und gerieten in Panik, erläuterte sie. Da könne es leicht zu Verletzungen kommen, wenn Gläser und Porzellan umgestoßen und zerbrechen würden, machte sich Gabriele Willscheid Sorge um die alten Menschen.

Freilich sind die Altenheime auf einen drohenden Blackout bestens vorbereitet. Unter anderem hat die Leitung der Einrichtungen Gasflaschen für 2300 Euro in Wahlscheid und 800 Euro in Lohmar angeschafft sowie Stirnlampen und Leuchtstreifen zur Orientierung, außerdem einen größeren Vorrat an Wasser und Lebensmitteln. Am teuersten waren zwei riesige Notstromaggregate, die für die Wintermonate gemietet wurden. 14.500 Euro kostet die Miete für den Generator in Lohmar, 15.400 für Wahlscheid. Doch die Geräte liefern Strom nur für die absolut notwendigen Einrichtungen; auf den Zimmern der Bewohner*innen bliebe es ohne die Bürgerstiftung dann für Stunden oder gar für Tage dunkel. Nun werden die Fenster leuchten, wenn ringsum Finsternis ist.

Gleichwohl wünschte Gabriele Willscheid, dass die Generatoren und die Lampen der Stiftung nie zum Einsatz kommen müssen, aber: „Besser, wir sind vorbereitet. Sicher, ist sicher.“

Sie strahlen mit den Lampen um die Wette (v.l.): Elisabeth Faßbender, Lieselore Neu, Anna Maria Müller und Agnes Stakemeier, dahinter Gabriele Willscheid, Yvonne Giebelen-Daughtrey und Ute Thorn-Kalsbach.

Weihnachten und Silvester 2022

Liebe Angehörige,

an Heilig Abend und Silvester bleiben beide Einrichtungen wegen unserer Weihnachtsfeiern bzw. Silvesterfeiern nachmittags geschlossen. Vormittags ist an beiden Tagen von 09:15-11:15 Uhr Test- und Besuchszeit.

Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bitten wir um Reservierung im Café. Bitte wenden Sie sich dafür an das Café-Personal.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Verschärfte Regeln in der fünften Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.

Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.

Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.

Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Informationen zum Jahresausklang

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

die Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfung („Booster“) entfallen laut dem Beschluss vom 14.12.2021 nicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wir bitten weiterhin darum, immer dann eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, wenn Dritte in der Nähe sind.

Um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, werden wir ab dem 1. Januar 2022 unsere Besuchszeiten erneut ändern und den Samstag wieder mit dazu nehmen:

Neue Testzeiten ab dem 1. Januar 2022

Montag9:15 bis 11:15 Uhr
Dienstag14:45 bis 16:45 Uhr
Mittwoch9:15 bis 11:15 Uhr
Donnerstag14:45 bis 17:45 Uhr
Freitag14:45 bis 16:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag14:45 bis 16:45 Uhr

Wir sind froh, dass wir trotz der erneut angespannten Lage seit über einem Jahr bislang keine Übertragung von Corona innerhalb unserer Einrichtungen hatten. Dies zeigt uns, dass unsere Vorsichtsmaßnahmen – vor allem die vielen Schnelltests und Impfungen – wirken. Nehmen auch Sie bitte die Impfangebote wahr. Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 entschieden, dass Impfzertifikate für eine abgeschlossene Grundimmunisierung nach 9 Monaten verfallen, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Vorsichtige Feiertage

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Dienstag verschiedene Empfehlungen zur weiteren Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Auf die Punkte 8 und 9der Beschlussfassung möchten wir zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner besonders hinweisen:

„8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.“

„9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.“

Wie vorab bereits mitgeteilt, ist es an Heiligabend und Silvester nur vormittags im Rahmen der Öffnungszeit von 9:30 bis 11:00 Uhr möglich, dass Bewohner besucht oder abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass nachmittags interne Feiern stattfinden werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Veränderte Testzeiten

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

aufgrund einer Klarstellung zum Infektionsschutzgesetz müssen alle Besucherauch geimpfte und als genesen geltende – vor Eintritt zwingend getestet werden. Da es aufgrund des großen Andrangs bei den Öffnungszeiten zu Wartezeiten kommt, weisen wir gerne darauf hin, dass auch externe Testzertifikate, die nicht älter sind als 24 Stunden, akzeptiert werden. Bitte achten Sie auch auf witterungsgerechte Kleidung.

Wir werden ab dem 13. Dezember 2021 unsere Testzeiten erneut ändern müssen:

Neue Testzeiten ab dem 13. Dezember 2021

Montag9:15 bis 11:15 Uhr
Dienstag14:45 bis 16:45 Uhr
Mittwoch9:15 bis 11:15 Uhr
Donnerstag14:45 bis 17:45 Uhr
Freitag14:45 bis 16:45 Uhr
Sonntag und Feiertag14:45 bis 16:45 Uhr

Heiligabend und Silvester öffnen wir abweichend von diesem Zeitschema nur vormittags von 9:15 bis 11:15 Uhr.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich derzeit wieder sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand