Schlagwort-Archiv: Hygiene

Keine Norovirus-Fälle mehr im Altenheim Wahlscheid

Mit Freude teilen wir mit, dass es seit dem 10.4. keine weiteren Ansteckungen mit Symptomen des Norovirus im Ev. Altenheim Wahlscheid mehr gibt. Wir haben die Beschränkungen auch für den Wohnbereich 2 aufgehoben.

Bei den betroffenen BewohnerInnen müssen wir noch 14 Tage nach Ende der Symptome verstärkte Hygienemaßnahmen einhalten.

Bitte bleiben Sie gesund.

Frohe Ostern mit reduzierten Einschränkungen

Mit Freude können wir mitteilen, dass der Norovirus-Ausbruch im Ev. Altenheim Wahlscheid beherrscht zu sein scheint. Lediglich auf Wohnen 2 haben noch Ansteckungen stattgefunden. Daher bleibt dieser Wohnbereich leider unser Sorgenfall.

Dennoch möchten wir Schritte Richtung Normalität gehen: Ab Ostersonntag möchten wir wieder den Raum Essen und Kultur und das Café öffnen – für alle, außer den BewohnerInnen von Wohnen 2. Auch die Verpflichtung unserer Mitarbeitenden zum Tragen von Masken endet – auch hier Wohnen 2 vorerst ausgenommen.

Wir werden natürlich die Situation weiter beobachten und ggf. kurzfristig auf erneute Fälle reagieren müssen, über die wir dann jeweils gesondert informieren werden. Für die kommenden 14 Tage werden wir auch dort, wo die meisten Einschränkungen enden, einige Hygienemaßnahmen weiterführen. So wird z.B. weiterhin die angepasste Händedesinfektion mit doppelter Menge und doppelter Zeit notwendig sein.

Bitte bleiben Sie gesund.

Norovirus-Ausbruch in Wahlscheid hält leider an

Leider ist der Norovirus-Ausbruch im Altenheim Wahlscheid doch noch nicht so unter Kontrolle, wie wir uns das für Ostern gewünscht hätten. Aufgrund neuer Übertragungen können wir leider den Raum Essen und Kultur und das Café nicht wie gehofft ab Ostersamstag öffnen.

Wir werden Ostersamstag die Situation erneut beurteilen und entscheiden, ob wir die Öffnungen ab Ostersonntag ermöglichen können.

Bitte bleiben Sie gesund.

Auswirkung des Norovirus-Ausbruchs in Wahlscheid auf Ostern

Leider ist der Norovirus-Ausbruch im Ev. Altenheim Wahlscheid noch nicht zu Ende. Von 46 bisher betroffenen Personen (Mitarbeitende und BewohnerInnen) sind zwar 39 schon wieder genesen (Stand 1.4.2026, 12 Uhr), aber es fanden weiterhin Übertragungen in der Einrichtung statt. Daher haben wir mit großem Bedauern die Entscheidung getroffen, dass der ökumenische Karfreitags-Gottesdienst dieses Jahr entfallen muss und auch das Café am Karfreitag noch geschlossen bleibt.

Wir werden die Situation sensibel beobachten und hoffen auf eine Öffnung des Cafés ab Ostersamstag. Am Karfreitag werden wir erneut informieren.

Bitte bleiben Sie gesund.

Norovirus im Ev. Altenheim Wahlscheid

Seit einigen Tagen haben wir Fälle von ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen im Ev. Altenheim Wahlscheid. Wir haben bereits am vergangenen Sonntag Schutzmaßnahmen eingeleitet, konnten aber eine Ausbreitung auf alle Bereiche nicht verhindern. Gestern wurde diagnostisch bestätigt, dass es sich um den hochansteckenden Norovirus handelt.

Alle Mitarbeitenden wurden noch einmal über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen unterrichtet. Aktuell sind bis auf Weiteres soziale Veranstaltungen in der Einrichtung abgesagt. Das Café und unser Raum Essen und Kultur haben geschlossen. Der abteilungs- und häuserübergreifende Einsatz wurde eingestellt.

Schützen Sie bitte sich und andere, in dem Sie FFP2-Maske beim Besuch der Einrichtung in Wahlscheid tragen und auf sorgfältige Händehygiene achten. Wir haben in den betroffenen Bereichen Hygienewagen aufgestellt und die Schutzmaßnahmen noch einfach zusammengefasst angehängt. Wenn Sie selbst aktuell Magen-Darm-Symptome haben, bleiben Sie bitte mind. 48 Stunden nach Abklingen der Symptomatik den Einrichtungen fern.

Bitte bleiben Sie gesund!

Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmen

Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.

Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere

  • Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
  • Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
  • die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern

laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.

Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.

Wichtige Änderung zum 23.12.2022

Liebe Besucher,

ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.

Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen.
Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.

Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
Der Vorstand

Verschärfte Regeln in der fünften Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.

Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.

Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.

Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Informationen zum Jahresausklang

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

die Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfung („Booster“) entfallen laut dem Beschluss vom 14.12.2021 nicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wir bitten weiterhin darum, immer dann eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, wenn Dritte in der Nähe sind.

Um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, werden wir ab dem 1. Januar 2022 unsere Besuchszeiten erneut ändern und den Samstag wieder mit dazu nehmen:

Neue Testzeiten ab dem 1. Januar 2022

Montag9:15 bis 11:15 Uhr
Dienstag14:45 bis 16:45 Uhr
Mittwoch9:15 bis 11:15 Uhr
Donnerstag14:45 bis 17:45 Uhr
Freitag14:45 bis 16:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag14:45 bis 16:45 Uhr

Wir sind froh, dass wir trotz der erneut angespannten Lage seit über einem Jahr bislang keine Übertragung von Corona innerhalb unserer Einrichtungen hatten. Dies zeigt uns, dass unsere Vorsichtsmaßnahmen – vor allem die vielen Schnelltests und Impfungen – wirken. Nehmen auch Sie bitte die Impfangebote wahr. Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 entschieden, dass Impfzertifikate für eine abgeschlossene Grundimmunisierung nach 9 Monaten verfallen, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand