Neben dem dauerhaften Einzug bieten wir auch die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Kurzzeitaufenthalts an: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Krankenhausvermeidungspflege oder Probewohnen.
Inhalte
Sie haben schon eine Zusage und Ihr Einzug steht kurz bevor?
Für einen entspannten Einzug
Bitte beachten Sie, dass wir einige wichtige Informationen mit unserer Einzugsmappe für den Kurzzeitaufenthalt für Sie bereithalten. Diese Mappe können Sie in der Einrichtung oder als Download erhalten. Für den problemlosen Ablauf des Aufenthalts benötigen wir einige Unterlagen bereits vor dem Einzug. Diese haben wir im beiliegenden Anschreiben benannt. Wir freuen uns auf Sie.
Wann kann der Kurzzeitaufenthalt für Sie hilfreich sein?
- Sie möchten verreisen.
- Sie sind erkrankt bzw. ein Krankenhausaufenthalt oder eine Kur ist notwendig.
- Sie benötigen Entlastung in Krisen, wie z.B. bei andauernder nächtlicher Unruhe der Pflegebedürftigen.
- Sie benötigen Hilfe im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
- Sie müssen Zeiten überbrücken, z.B. wenn Sie für kurze Zeit auf einen Dauerheimplatz warten müssen.
- Sie können sich ausruhen und erholen, um Ihre Angehörigen nach der Kurzzeitpflege wieder mit neuer Kraft pflegen zu können.
Lernen Sie uns bei Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Krankenhausvermeidungspflege oder Probewohnen kennen
- Sie erhalten notwendige Freiräume, um wichtige Entscheidungen zur weiteren Versorgung Ihrer Angehörigen treffen zu können.
- Sie möchten unsere Einrichtung kennenlernen. („Probewohnen“)
Was bieten wir bei einem Kurzzeitaufenthalt an?
Wir bieten aktivierende Pflege und Betreuung an, die gleichzeitig die Möglichkeit umfassen, individuelle Gewohnheiten beizubehalten. Unsere Gäste können an vielseitigen Aktivitäten teilnehmen, z.B. Kraft- und Balancetraining, Singen, Gedächtnistraining, Gottesdienst, Ausflüge oder Bingo.
Unsere eigene Küche bereitet schmackhafte Mahlzeiten täglich frisch zu. Die Zimmer für den Kurzzeitaufenthalt haben in Wahlscheid und Lohmar eine Standardausstattung, zu der auch ein Fernsehgerät und ein Telefonanschluss gehören.
Auf Wunsch sind kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Fußpflege oder der Besuch im hauseigenen Frisiersalon möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Folgende Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Pflegekasse beantragt werden:
Probewohnen ist auch ohne Pflegegrad auf eigene Kosten möglich
- Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Betreuungsleistungen nach §43b SGB XI
- Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V
Die entsprechenden Anträge bei der Pflege- bzw. Krankenkasse müssen schon vor Beginn des Kurzzeitaufenthalts gestellt werden.
In der Regel muss ein Eigenanteil geleistet werden, ggf. kann dieser über die Betreuungsleistungen nach §43b SGB XI von der Pflegekasse getragen werden. In unseren Kosten sind alle Leistungen des Hauses enthalten. Unsere Verwaltung steht Ihnen gerne bei Fragen zur Finanzierung hilfreich zur Seite.