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Weiterhin Corona-Fälle im Ev. Altenheim Wahlscheid

Aufgrund erneuter Corona-Fälle, die derzeit nur das Ev. Altenheim Wahlscheid betreffen, dürfen auch nach der letzten Testung vom 23.11.2020 in Absprache mit dem Gesundheitsamt weiterhin z.Zt. keinerlei Besuche stattfinden. In besonderen Situationen (z.B. Begleitung in der Sterbephase) sind Ausnahmen möglich, die die vorherige Absprache mit dem Vorstand erfordern.

Eine erneute, flächendeckende Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden wird am Montag, den 30.11.2020 stattfinden. Nach Eingang dieser Ergebnisse kann die Situation neu bewertet werden. Wir werden Sie dann darüber informieren.

Bleiben Sie gesund!

Blumenaktion des Blumenhaus Ramme über die WDR-Lokalzeit

Nachdem unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin Elke Seegert am 17.11.2020 die Lokalzeit vom WDR verfolgt hatte, wo berichtet wurde, dass Rüdiger Ramme Senioren und Seniorinnen mit Blumen überrascht und beschenkt, hat sie sich direkt per Mail an den WDR gewandt.

Ihr Wunsch, doch auch die Bewohner der beiden Altenheimen Wahlscheid und Lohmar mit Blumen zu beschenken, wurde erhört, obwohl diese Aktion eigentlich nur auf den Kölner Raum begrenzt war. Aber wie so oft, ist uns Herr Ramme sehr zugetan und schickte am 21.11.2020 zehn Blumenkörbchen vorbei, die wir gerecht auf die beiden Häuser verteilt haben – sehr zur Freude unserer Bewohner.

Weihnachtsbaum mit Blumengruß vor Eingang

Wir danken allen Beteiligten sehr herzlich.

Erneute Corona-Fälle im Ev. Altenheim Wahlscheid

Es mussten erneut Isolations- und Quarantänebereiche im Ev. Altenheim Wahlscheid wegen des Coronavirus eingerichtet werden. Nachdem alle Ergebnisse der Abstriche vom 16.11.2020 vorlagen, haben wir zunächst die Angehörigen der als positiv getesteten Bewohner informiert und in Absprache mit dem Gesundheitsamt weitere Maßnahmen eingeleitet. Am kommenden Montag, den 23.11.2020, wird erneut bei allen Mitarbeitenden und BewohnerInnen ein Abstrich durchgeführt. Zusätzlich testen wir symptomatische Bewohner und Mitarbeiter mittlerweile per Antigen-Schnelltests. Wir werden weiterhin so verfahren, dass wir zunächst bei positiven Fällen informieren.

Aufgrund der anhaltenden Dynamik bitten wir Sie weiter um Geduld. Wenn uns eine Neubewertung der Maßnahmen möglich ist, werden wir Sie darüber informieren.

In besonderen Situationen (z.B. Begleitung in der Sterbephase) sind Ausnahmen möglich, die die vorherige Absprache mit dem Vorstand erfordern.

Bleiben Sie gesund!

Martinsaktion der GGS Wahlscheid am 13.11.2020 im Evangelischen Altenheim Wahlscheid

Laternenübergabe am 13.11.2020 vor dem Café des Ev. Altenheim Wahlscheid, neben unserem Vorstand die stellvertretende Schulleiterin Bettina Sievert und zwei Schüler der 3. Klasse: Luis Gondolf und Clemens Hartenfels
Wir bedanken uns für die schönen Laternen von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Wahlscheid, die unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein Licht in dunkler Zeit sein sollen.

Den Text, den die dritten Klassen der Grundschule gemeinsam formuliert haben, dokumentieren wir gerne:

Liebe Bewohner des Altenheims!
Da wir als Kinder in diesem Jahr nicht mit unseren Laternen durch die Straßen ziehen können, haben wir uns entschieden, auf diese Weise ein bisschen Licht zu Ihnen allen zu bringen. Wir haben für jeden Bewohner ein kleines Licht gebastelt und hoffen, dass Sie viel Freude daran haben.
Herzliche Grüße,
alle Kinder des 3. Jahrgangs (GGS Wahlscheid)

Anschreiben der 3. Klassen der GGS Wahlscheid zu Sankt Martin 2020

Martinsaktion Zusammenfamilie der GGS Wahlscheid

Unter Corona-Bedingungen auf dem Weg in die Vorweihnachtszeit

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

nach wie vor hält uns die Corona-Pandemie in Atem und bindet sehr viel Zeit und Kraft bei uns und sicher auch bei Ihnen. Zunächst möchten wir Sie kurz zur aktuellen Situation in unseren Häusern informieren: Seit Anfang Juni haben wir in beiden Häusern keine Neuinfektionen weder bei Bewohnern noch bei unseren Mitarbeitenden zu verzeichnen. Wir alle genießen sehr, dass durch die Lockerungen Besuche und Kontakte wieder intensiver möglich sind und das Gemeinschaftsleben in den Häusern wieder stärker gelebt werden kann.

Da sich die Situation aber immer noch in einem hohen, dynamischen Prozess befindet, haben Verordnungen und Verfügungen nur eine sehr kurze Gültigkeit. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat z.B. bislang eine Gültigkeitsdauer von nur 14 Tagen.

Auch die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) ist seit 27. August 2020 in aktualisierter Fassung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich gemäß § 5 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung die Anforderungen an einrichtungsbezogene Besuchskonzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen verändert haben. Auf dieser Grundlage haben wir das Konzept entsprechend angepasst, welches wir diesem Brief zur Information für Sie als Anlage beifügen.

Neu sind Nutzungshinweise für den Cafébesuch in unserem Haus aufgenommen worden. Hier möchten wir Sie darum bitten, diese aufmerksam zu lesen und auf die Einhaltung der dort aufgeführten Bedingungen zu achten. Ganz besonders möchten wir Sie bitten, mit darauf zu achten, dass das Betreten und das Verlassen des Cafés ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.

Neben diesen besonderen Anforderungen halten wir natürlich gleichermaßen das Wohlbefinden unserer Bewohner im Blick und richten unseren Fokus jetzt auch schon auf die kommende Weihnachtszeit. Leider wird auch dieses Fest in diesem Jahr nicht so ablaufen können, wie Sie und wir es für unsere Häuser gerne hätten.

Bedingt durch die z.Zt. gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen können Sie, liebe Angehörige, nicht an den diesjährigen gemeinsamen Weihnachtsfeiern am Heiligabend teilnehmen. Gerne können Sie jedoch Ihre Lieben im Bewohnerzimmer besuchen oder aber auch gemäß Allgemeinverfügung für maximal 6 Stunden mit zu Ihnen nach Hause nehmen. In diesem Fall tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes. Sollten längere Abwesenheiten geplant sein, sind diese direkt mit dem Vorstand abzustimmen. Für unsere Bewohner finden die Feiern an Heilig Abend fast wie gewohnt statt. Zur besseren Planbarkeit wäre es schön, wenn Sie in Ihrem entsprechenden Wohnbereich rechtzeitig Bescheid geben würden, ob und wann Sie Ihren Angehörigen mit nach Hause nehmen möchten.

Über gravierende Veränderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren, möchten Sie jedoch darum bitten, aktuelle Informationen auch unserer engmaschig aktualisierten Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/ zu entnehmen.

Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Jens Spahn nahm am 24. August 2020 an einem gesundheitspolitischen Dialog in der Villa Friedlinde in Lohmar teil. Auch eine kleine Delegation des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. war vor Ort, beteiligte sich an der Diskussion und überreichte dem Minister einige Fragen, vor allem mit Bezug zur Situation von Pflege und Betreuung und dem Umgang mit dem Coronavirus.

Zunächst ein Dank: Wir erleben die erste große Pandemie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und weltweit und haben- auch durch die effektiven Entscheidungen der Regierung und den Einsatz der Bevölkerung – einen vergleichweise milden Verlauf mit niedrigen Infektionszahlen und wenigen Toten, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern. Danke auch ganz persönlich Ihnen, Hr. Bundesminister Spahn, dass er sein Versprechen gehalten hat und die Coronaprämie nach vielen Diskussion tatsächlich gezahlt wurde, und eine herzliche Einladung an Sie, in ruhigeren Zeiten unsere beiden Einrichtungen etwas näher kennen zu lernen. Wir würden Ihnen gerne zeigen, was Pflege und Betreuung uns bedeutet und dass dieser Beruf der schönste ist, den wir uns vorstellen können. Die Dinge, die uns dennoch bei unserer Arbeit beschweren, möchten wir gerne mit Ihnen besprechen und Ihnen auch schriftlich mitgeben, da die Zeit vermutlich nicht reicht, alles zu thematisieren, was unsere Kolleginnen und Kollegen an Fragen aufgeschrieben haben.

Unsere Fragen

  1. Wir leiden vor allem unter dem schlechten Ruf der Altenpflege. Immer steht der Verdacht im Raum, dass in der Altenpflege nur qualitativ hochwertige Arbeit geleistet würde, wenn man sie sehr engmaschig kontrolliere. Es wird von „rechtsfreien Räumen“ gesprochen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner wegen fehlender Kontrollen „ungeschützt“ gewesen seien, zuletzt gesendet in „Report Mainz“. Dieser Generalverdacht ist in keinem anderen Gesundheits- oder Sozialbereich zu finden – nicht im Krankenhaus, nicht im Kindergarten, nicht in der Schule, auch nicht in anderen Gemeinschaftsunterkünften wie Reha, Behindertenhilfe oder Flüchtlingsheimen.Wie gedenken Sie, gegen dieses Missverhältnis anzugehen?
  2. Der Applaus darf nicht enden. Gute, kompetente Pflegekräfte suchen nach Auswegen aus dem Schicht- und Wochenendbetrieb und bleiben oft nicht lange an der Basis. Der Beruf ist vor allem finanziell nicht attraktiv genug und die zunehmende Arbeitsverdichtung belastet immens. Es fehlt Zeit für die notwendige Empathie, Motivation und Verständnis für die von uns gepflegten und betreuten Menschen. Zudem fehlt die notwendige Anerkennung in der Gesellschaft für unser Tun. Kurzfristige Lobeshymnen in Zeiten der Pandemie helfen in diesem Fall nicht und sichern auch kein Personal. Wie stehen Sie zu einem bundesweiten Tarifvertrag? Wie stehen Sie insb. zu einem Einstiegsgehalt von 4.000€ für Fachkräfte, alternativ 3.000€ Grundgehalt plus deutliche Aufwertung der Zuschläge für Wochenende und Feiertage, was eine deutliche Aufwertung der Pflege bedeuten würde?
  3. Die 20.000 zusätzlichen neuen Stellen im Pflegehelferbereich, finanziert über die Pflegekassen, aus einem aktuellen Referentenentwurf, bedeuten für Einrichtungen durchschnittlich ca. 1 zusätzliche Vollzeitkraft. Für Wahlscheid bedeutete dies eine 2%-ige, in Lohmar eine 3%-prozentige Steigerung. Dies kann nur ein Anfang sein. Auch in der Betreuungsassistenz besteht noch ein Mangel. Die durch die Rothgang-Studie ermittelte Personalbesetzung würde dabei helfen, die durch Corona gestiegenen Anforderungen an Hygiene, Pflege und Betreuung besser bewältigen zu können. Für wie realistisch halten Sie eine Einführung bis Ende 2021?
  4. Werden Sie unterstützen, dass die in Bildung begriffene Bundespflegekammer analog zu den anderen Heilberufekammern im Gemeinsamen Bundesausschuss einbezogen wird, damit Pflege endlich über sie betreffende Gesetze mitberaten kann?
  5. Gemäß §64 S. 2 PflBG haben Personen, deren pflegefachliche Ausbildung länger zurückliegt, die Erlaubnis, die neue Berufsbezeichnung zu führen. Durch den Wegfall eines Absatzes fehlt jedoch das Recht, die Berufsurkunde entsprechend zu erneuern. Was raten Sie Pflegekräften, denen von der zuständigen Behörde kein neues Dokument ausgestellt wird?
  6. Sehen Sie angesichts steigender Fallzahlen und dem dadurch zurückgehenden Risiko einer Verzerrung der Fallzahlen durch falsch positive Ergebnisse die Möglichkeit, regelmäßige verdachtsunabhängige Tests für Pflegepersonal kostenfrei anzubieten? Was für Reiserückkehrer sowie für Lehrer und Erzieher möglich gemacht wird, sollte erst Recht für systemrelevante Personen aus Pflege und Medizin gelten. Corona-Testungen für Pflegepersonal ohne Symptome werden vom Gesundheitsamt nicht gestattet, auch nicht bei Reiserückkehrern und bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei Pflegeauszubildenden, die aus einem Fremdpraktikum bzw. aus dem Schulblock zurückkehren. Warum?
  7. Warum wurden nicht mit Beginn der Sommerferien des ersten Bundeslandes Reisewarnungen für das gesamte Ausland rausgegeben, wo doch abzusehen war, dass die Menschen so tun, als gäbe es kein Corona mehr?
  8. Ist die Festlegung des Ende-Datums der Corona-Schutzmaßnahmen der Länder auf ein erkennbar weit entfernt liegendes Datum bei der Diskussion mit den Länder-Kollegen eine Option? Wenn klar ist, dass die Maßnahmen eher bis Dezember 2020 oder Mai 2021 laufen als gerade einmal bis zum Ende des aktuellen Monats, hätte das Signalwirkung.
  9. Wie werden die Schüler gefördert, damit sie chancengleich am Unterricht teilnehmen können, z.B. über zur Verfügung gestellte Laptops/Tablets für den hoffentlich funktionierenden Fernunterricht, wenn ihre Schule von einer Quarantäne betroffen ist? Diese ließen sich z.B. über den Hartz-IV-Regelsatz nicht finanzieren und auch der Elternbonus wird de facto dafür nicht ausreichen.
  10. Gedenkt das Bundesgesundheitsamt, Mittel für die in Schulen und Kitas den Infektionsschutz vor Ort verbessernde Maßnahmen wie Lüftungsgeräte, Plexiglastrennwände, CO2-Ampeln oder Förderung der digitalen Beschulung bereitzustellen?
  11. Professor Drosten schlägt einen anderen Umgang mit Clustern vor. Personen, die enge Sozialkontakte zu einer Kontaktperson 1 haben, werden aktuell i.d.R. nicht getestet oder vorsorglich unter Quarantäne gestellt. In einem Berufskolleg in der Nähe wurden hingegen alle Personen, die einen Klassenraum betreten haben, in dem ein erkrankter Schüler war, unter Quarantäne gestellt. Dies betraf ca. 400 Personen. Bei kleinen Kindern, die wegen eines Corona-Falls in der Schule oder Kita unter Quarantäne stehen, führt die vorgesehene Trennung von den Eltern mit z.T. angedrohter Herausnahme des Kindes aus der Familie zu besonderen Härten.
  12. Wie gedenken Sie, die durch Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz entstehenden Probleme kurzfristig zu beheben, über die kürzlich die ARD-Sendung plusminus berichtete: Kunden erhalten teilweise nur noch begrenzte Stückzahlen von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, weil Kassen die Rechtslage zu ihrem Vorteil ausnutzen?
  13. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Hausärzte durch mehr verantwortliche Delegation an die Pflege, z.B. bei der Verordnung von Inkontinenzmaterial oder Wundauflagen, zu entlasten?
  14. Wie wollen Sie die Diskrepanz zwischen den Anforderungen aus pflegerischen Expertenstandards umgehen, die z.B. den Einsatz von Pain Nurses oder Wundmanagern im Pflegeheim und ambulanten Pflegediensten vorsehen, um mit Beratung und Schulung interdisziplinär aktiv und kommunikativ gegen chronische und akute Schmerzen bzw. chronische Wunden vorgehen zu können, aber keinerlei Vergütungen durch SGB V bzw. XI dafür bereitgestellt werden?
  15. Ähnlich verhält es sich mit den Leistungen der Palliativpflege, die in Pflegeheimen erbracht wird. Hilfe durch Palliativärzte oder SAPV können nach SGB V abgerechnet werden. Für die Pflege in der Pflegeeinrichtung durch Palliative-Care-Fachkräfte erfolgt keine Honorierung, es wird scheinbar erwartet, dass dies in Pflegeeinrichtungen „einfach so“ passiert. Durch die immenseArbeitsverdichtung gibt es aber kein „einfach so“, es steckt immenses ehrenamtliches Engagement darin, wenn eine Einrichtung eine menschenwürdige Sterbebegleitung leistet. Gedenken Sie, die gegenüber den Kranken- oder Pflegekassen abrechnungsfähig zu machen?
  16. Zur Entlastung der Ärzte könnten Pain Nurses die pflegerische Übernahme der Schmerzmedikation komplett übernehmen. Pflegekräfte kennen die bio-sozialen Verhältnisse am besten und sind dichter bei den Nebenwirkungen dran. Die Kommunikation zwischen Arztpraxis und Pflege ist oft zu langsam, wodurch ein großer Teil der Chronifizierung hausgemacht ist und in Summe immense Kosten für die Kassen resultiert. Muss das sein?
  17. Bei Markus Lanz sagten Sie am Donnerstag, dass während der ersten Welle FFP2-Masken Standard in Krankenhäusern und Pflegeheimen waren. Das war bei uns tatsächlich so, erstattet wurden die FFP2-Masken aber nur für die Verwendung bei tatsächlich Erkrankten, obwohl in der Quarantäne ja von einer Infektion ausgegangen werden sollte. Ist Ihnen bewusst, dass hier die von Ihnen angenommene PSA zu Mehrkosten führt? Es gibt weiterhin knappheitsbedingte hohe Preise und reduzierte Liefermengen. Flächendeckend werden in den Einrichtungen pro Schicht nur eine Maske zur Verfügung gestellt, was je nach Arbeitsbelastung dazu führt, dass die Masken schnell durchfeuchtet sind und eigentlich verworfen werden müssten.
  18. Starre Richtlinien und Sektorengrenzen, sowohl zwischen Kranken- und Pflegeversicherung als auch zwischen ambulant und stationär behindern übergreifende und bedarfsgerechte Pflegekonzepte (z.B. Gesamtversorgungsverträge, integrierte Tagespflege). Wie gedenken Sie dies zu ändern?
  19. Wir sind ein Non-Profit-Unternehmen und favorisieren diese Form. Warum braucht es Krankenhäuser, Altenheime und Pflegedienste als renditeorientierte Unternehmen?
  20. Ausländische Pflegekräfte sollten trotz Pandemie einreisen können (z.B. in separaten Flugzeugen), mit Testungen und zusätzlicher Quarantäne. Schnelle Anerkennung der Ausbildung im Ausland ist wünschenswert, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken
  21. Obwohl die Entbürokratisierung in der Pflege seit Jahren thematisiert und angesprochen wird, wird der Arbeitsaufwand, was die Dokumentation betrifft, immer höher. Gerade in der jetzigen Pandemiezeit fiel dies besonders auf, wo tagtäglich in unseren Augen durch die sich ständigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse und Empfehlungen unnötige Dokumentation geleistet werden musste.
  22. Die kürzlich eingeführte generalisierte Ausbildung sollte zukünftig qualitativ besser sein als die bisherige Altenpflegeausbildung an vielen Fachseminaren. Diese Berufsschulen sind zum Teil schlecht ausgestattet und die Qualität der Ausbildung ist sehr von Personen abhängig. Eine Qualitätsentwicklung dort ist dringend notwendig. Wie würden Sie diese anstoßen?
  23. Sollten Altenpflegeeinrichtungen wegen eines Covid-19-Ausbruchs für Angehörige der Bewohner wieder geschlossen werden, ist der Druck und die Belastung für Personal und besonders auch die Bewohner stark erhöht. Bewohner werden von diesen Einschränkungen zunehmend krank, vor allem psychisch. Wie geht man mit diesen Kollateralschäden um, wenn die erste Maßnahme gleich die Schließung der Einrichtung ist?
  24. Das Personal kommt in der Pandemiezeit mit dem ursprünglichen Arbeitssoll nicht mehr aus. Durch Schließungen und Wegfall der Ehrenamtler, Angehörigen etc. musste zusätzlich zu der täglichen Arbeit vor allem sehr viel psychosoziale Arbeit (begleitete Spaziergänge, tröstende Gespräche, Herstellen distanzwahrender Kontakte, ständige Telefonate) geleistet werden. Diese Arbeit wurde nicht vergütet und musste ehrenamtlich durch viele Mitarbeiter aufgefangen werden. Ohnehin sind die Vergütungen für soziale Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen ausbaufähig und trotz des Einsatzes von Betreuungsassistenten bestand Bedarf an mehr sozialer Nähe schon vor Corona. Sind hier Änderungen geplant?
  25. Hilfsmittel, die von den Einrichtungen beschafft werden, sind sehr teuer. Unabhängig vom Zustand dieser Hilfsmittel müssen diese z.T. nach zwei Jahren aus dem Verkehr gezogen und neu angeschafft werden, selbst wenn diese nur auf Vorrat lagern und nicht genutzt wurden.
  26. Der Pflegeschwarzmarkt zum Dumping-Preis durch osteuropäische 24h-Kräfte ist ein Problem. Es gibt dort kein Einhalten der Arbeitsschutzgesetze, wenig Kontrolle und die Grenze zur Illegalität ist fließend. Ein aktuelles Urteil spricht einer bulgarischen Pflegehelferin eine Nachzahlung von 40.000€ zu, was einer 21-stündigen Rufbereitschaft zum Mindestlohn entspricht. Was ist Ihr Standpunkt dazu?
  27. Medikamente verstorbener Bewohner dürfen nach dem Tod nicht an andere Bewohner, die die gleichen Medikamente verordnet haben, weitergegeben werden, sondern müssen entsorgt werden. Dies ist teuer und belastend für die Umwelt. Sehen Sie hier Möglichkeiten einer Flexibilisierung?
  28. Der Krankheitsstand in der Pflege liegt weit über dem Durchschnitt aller Berufe. Dadurch steigt die Belastung für die gesunden Kollegen noch mehr. Personen, die z.B. aufgrund eines Bandscheibenvorfalls keine direkte Pflege leisten können, könnten z.B. wertvolle Aufgaben in der Betreuung oder beim Richten von Medikamenten übernehmen. Sehen Sie die Möglichkeit einer tätigkeitsbezogenen Krankschreibung?

Die Rikscha–Saison für die Bewohner ist eröffnet

Seit einigen Tagen werden die ersten Bewohnerinnen und Bewohner des Ev. Altenheimes Wahlscheid von ehrenamtlichen Rikscha–Piloten mit einer elektrisch angetriebenen Fahrrad-Rikscha ausgefahren. Sie erkunden Wahlscheid und seine wunderschöne Umgebung. Wilhelm Berkenpaß bekam am Aueler Hof, der ersten Rikscha-Tankstelle im Aggertal, noch ein Kölsch und er war hin und weg.

Nach der Rundfahrt über der Aggerbrücke am Campingplatz Jansen und dann zurück über den Hitzhof und Aggerbogen wurde wieder am Aueler Hof ein kurzer Stopp an der Rikscha-Tankstelle eingelegt. Gastwirt Ralf Günther spendierte dem Fahrgast Ursula Oehm einen Cafe. Die 93-jährige schwärmte von der wunderschönen Ausfahrt durch das Aggertal. Sie wäre früherer dort auch mit dem Fahrrad gefahren.

„Leider hat uns die Coronakrise mehr als drei Monate daran gehindert mit den Rikscha–Ausfahrten und der Einweisung der Rikscha-Piloten früher zu beginnen“, so Michaela Sauermann, Vorstand des Ev. Altenheimes Wahlscheid e.V. Auch die Ausbildung der mehr als zehn ehrenamtlichen Mitarbeiter zum Rikscha-Piloten konnte begonnen werden, so dass in Kürze ein ganzes Rikscha-Team für die Bewohner-Ausfahrten zur Verfügung steht.

Rainer Seegert, Initiator für das Rikscha-Angebot im Ev. Altenheim Wahlscheid und Lohmar: „Wir gehen davon aus, dass in Kürze die Nachfrage im Haus nach Mitfahrten erheblich steigen wird.“ „Daher haben wir damit begonnen – wenn möglich – noch diesen Sommer eine zweite Fahrrad-Rikscha mit Hilfe von Spenden anzuschaffen. Die Zeichen dafür stehen gut. Außerdem brauchen wir die zweite Rikscha auch, um in unserem Haus in Lohmar dieses Angebot machen zu können“, so Michaela Baumann, Vorstand des Ev. Altenheimes e.V.

„Was wir noch brauchen sind ehrenamtliche Mitarbeiter die bereit sind, als Rikscha-Piloten Ausfahrten mit Bewohnern zu übernehmen und Spenden für Wartung und Instandhaltung der Rikschas“, so Rainer Seegert. Die theoretische und praktische Einweisung zum Rikscha-Piloten dauert etwa 4-5 Stunden. Die letzte Stunde endet mit einer Bewohner-Ausfahrt unter Aufsicht eines erfahrenen Rikscha-Kapitäns.

Weitere Information dazu und zur Bankverbindung des Altenheimes (Stichwort: Rikscha) unter der Rufnummer 02206 83473 (Elke Seegert)

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in unserem letzten Anschreiben haben wir Sie bereits über die am 19.06.2020 in neuer Fassung erschienenen Allgemeinverfügung für Pflege und Besuche des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert. Im Wesentlichen enthält diese Lockerungen der Besuchsregelungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Nun hat uns ein Brief von Herrn Minister Laumann mit Datum vom 03. Juli 2020 erreicht, der darin nochmals feststellt, „dass mit den Besuchseinschränkungen in einem Maße in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen eingegriffen worden ist, wie bei keiner anderen Personengruppe während der Corona-Krise“ und dass „ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff durch erhebliche Risiken gerechtfertigt sein muss.“

Weiter merkt der Minister an, dass Infektionsschutz lebensnotwendig sei, soziale Kontakte aber auch. Dies zeigt deutlich, wie schwierig für unsere Politiker – aber auch für uns als Einrichtungsleitung – das Austarieren dieses Spannungsfeldes ist.

Nach erneuter Prüfung der derzeitigen Situation gehen wir nun

ab Montag, den 13. Juli 2020

einen weiteren Schritt in Richtung Normalität:

  • Sie können in den Zeiten zwischen 9.30-11.30h und 14.30-17.30h ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung für Besuche ins Haus kommen. Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf das Kommen, Sie können so lange bleiben, wie Sie möchten. Wir bitten Sie, dazu den Haupteingang zu benutzen, damit weiterhin Temperaturkontrollen und Registrierungen Ihrer Besuche sichergestellt sind.
  • Sie werden begleitet durch einen Mitarbeitenden innerhalb des Hauses auf direktem Wege zum betreffenden Bewohnerzimmer geführt, um zusätzliche Kontakte zu anderen Bewohnern und Mitarbeitenden zu vermeiden.
  • Wenn Sie Ihren Besuch beenden möchten, wählen Sie die Ihnen bekannte jeweilige Handynummer
    • Altenheim Lohmar: 0163/4816987 bzw.
    • Altenheim Wahlscheid: 0157/34526972,

    damit Sie wieder nach draußen begleitet werden. Sollten Besuche länger als bis 19.15h dauern, bitten wir Sie, die Klingel im Bewohnerzimmer zu benutzen, wenn Sie das Haus verlassen wollen.

  • Wenn Sie Ihre jeweilige Angehörige durchs Haus mitnehmen (z.B. für Spaziergänge), müssen bitte beide Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch dafür nehmen Sie bitte Kontakt zum Sozialen Dienst auf, der Sie auf diesem Weg durchs Haus begleiten wird.
  • Auch Besuche in Doppelzimmern sind wieder grundsätzlich möglich. Dies bedeutet, dass der andere Bewohner im Zimmer verbleiben darf, wenn möglich sollte er jedoch das Zimmer verlassen. Sollten zufällig zeitgleiche Besuche beider Bewohner eines Zimmers stattfinden, möchten wir Sie bitten, sich dahingehend zu verständigen, dass nur eine Familie im Zimmer verbleibt und die andere Familie einen Bereich im Freien wählt. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitende, die Sie auf dem Weg ins Zimmer begleitet hat.
  • Auch Bewohner, die ggf. in Isolation oder Quarantäne sind, können unter Einhaltung der dafür geltenden Hygieneregeln (v.a. Schutzkleidung gemäß Standard) besucht werden. Die Schutzkleidung wird in diesem Fall vom Haus gestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation und wünschen uns sehr, dass wir weiterhin gemeinsam gut durch diese besonderen Zeiten kommen!

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Weitere Öffnung und ein neues Besuchskonzept

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

wie Sie sicherlich schon aus Presse und Rundfunk erfahren haben, gibt es eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 19. Juni 2020.

Im Erlass wird deutlich darauf hingewiesen, dass unsere BewohnerInnen durch den SARS-CoV-2-Ausbruch einem erhöhten Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt sind und dies besondere Maßnahmen erfordert, um den Eintrag des SARS-CoV-2-Virus in Pflegeeinrichtungen zu erschweren.

Umso mehr freuen wir uns, dass mit diesem Hintergrund jetzt verstärkt dem Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte unserer BewohnerInnen seitens der Politik wieder Rechnung getragen wird und der Fokus wieder auf die Bewahrung vor sozialer Isolation gelegt wird.

Die konkreten Neuerungen des Besuchskontaktes können Sie dem beigefügten Besuchskonzept entnehmen.

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand