Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das Hygienekonzept für den Cafébetrieb während der Covid-19-Pandemie hinfällig geworden ist.
Altes Hygienekonzept Cafébetrieb (bis zum 28.2.2023)
Grundlage dieses Konzepts sind die CoronaAVEinrichtungen und die CoronaSchutzVO sowie das einrichtungsinterne L 4.5.3.4.2 Besuchskonzept Covid-19-Pandemie. Die Umsetzung wird mit L F 4.5.3.4.3 CL Umsetzung-Hygienekonzept Covid-19-Pandemie Café dokumentiert.
Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe (siehe auch
L 4.5.3.4.3 Matrix inzidenzabhängige Schutzmaßnahmen) und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist.
Öffnungszeiten der Cafés
Ev. Altenheim Wahlscheid | von 14.30 bis 18.15 Uhr |
Ev. Altenheim Lohmar | von 14.15 bis 18:15 Uhr |
Derzeit ist das Café montags geschlossen. |
Besucher können zusammen mit den BewohnerInnen unsere beiden Cafés nutzen, wenn sie beim Betreten der Einrichtung am Haupteingang gemäß L 4.5.3.4.2 Besuchskonzept Covid-19-Pandemie registriert, auf Symptome befragt und gemäß L 4.5.3.4.6 Konzept Testung auf direkten Erregernachweis SARS-CoV-2 getestet wurden oder einen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben. Solange dieses Verfahren notwendig ist, ist das Café nur parallel zu nachmittäglichen Besuchszeiten geöffnet: montags, dienstags und donnerstags sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Die zusätzlich erforderliche Registrierung der Aufenthaltsdauer im Café mittels L F 4.5.3.4.8 Registrierung Cafébesucher zur Kontaktpersonenrückverfolgung dient der rechtlich geforderten einfachen Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen, da die Aufenthaltsdauer im Café nicht immer deckungsgleich mit der Aufenthaltsdauer in unserer Einrichtung ist. Die Registrierung gilt auch für geimpfte oder als genesen geltende Personen, nicht aber für Personen, die nur zur Abholung bestellen.
Besucher sind zum Tragen einer Maske auf Wegen zum, im oder vom Café sowie in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtet, außer am Sitzplatz. Toiletten sollten nach Möglichkeit nur einzeln betreten werden. Eine Sitzplatzzuordnung der Besucher erfolgt über MA des Cafés. Das Bedienen und Kassieren erfolgt ausschließlich am Tisch. Falls der Andrang in den Cafés sehr groß sein sollte, ist der Besuch auf eine Stunde zu begrenzen. Bestellungen zum Abholen erfolgen mit Maske an der Theke.
Wenn nur Außengastronomie erlaubt ist, können neben der Benutzung der Außenterrasse Speisen und Getränke zum Mitnehmen bestellt werden; etwaige Umkreis-Verzehrverbote sind zu beachten. Das Abholen steht auch Personen offen, die weder Bewohner der Einrichtung sind noch diese besuchen, wenn kein Umkreis-Verzehrverbot gilt.
Im Außenbereich besteht folgendes Platzangebot:
- Altenheim Lohmar: 5 Tische á maximal 5 Personen
- Altenheim Wahlscheid: 3 Tische á maximal 5 Personen
Um auch im Innenraum die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, haben wir für beide Häuser folgende Höchstpersonenzahlen festgelegt:
- Altenheim Lohmar: 12 Personen
- Altenheim Wahlscheid: 15 Personen
Die Abstandspflicht gilt grundsätzlich auch an Tischen der Cafés. Sollten die gemeinsam am Tisch Platz nehmenden Personen geimpft oder genesen sein, kann der Abstand unterschritten werden. Für die festgelegten zulässigen Gesamtzahlen ist der Immunstatus der beteiligten Personen unerheblich.