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Einladung zum Sommerfest 2023

Liebe BewohnerInnen und Angehörige!

Wir laden Sie herzlich zu unserem Sommerfest im Ev. Altenheim Wahlscheid am Sonntag, den 25.06.2023 um 14:00 Uhr ein.

Wir beginnen mit einer kleinen Andacht, anschließend erwarten Sie verschiedene Attraktionen:

  • Kaffee und Kuchen
  • Blumentombola
  • Ein Zirkusauftritt
  • Unsere Clownin geht durchs Haus
  • Popcorn
  • Spiele

und einiges mehr…

Ab 17:00 Uhr wird gegrillt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bitte melden Sie sich auf dem Wohnbereich an.

Noch …

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Keine Angst vor Blackouts in den Altenheimen

BürgerStiftungLohmar beschaffte 230 batteriebetriebene Lampen für die Zimmer der alten Menschen

Licht aus, Spot an! So könnte es zumindest in den Ev. Altenheimen in Lohmar und Wahlscheid sowie dem Seniorenheim Meigermühle funktionieren, wenn es zu einem flächendeckenden Blackout kommt. Dann gehen überall die Lichter aus, aber die Spots in den Altenheimen an. 230 kleine batteriebetriebene Lampen hat die BürgerStiftungLohmar angeschafft, eine für jedes Zimmer in den Alteneinrichtungen.

„Im Dunkeln sitzen zu müssen, ist für niemanden ein Vergnügen, für die alten Menschen jedoch ganz besonders schlimm“, weiß die Geschäftsführerin Gabriele Willscheid und war sich mit ihrem Vorstand einig: „Da müssen wir helfen, wir lassen die alten Leute nicht im Dunkeln sitzen, denn gerade die Seniorinnen und Senioren haben während der Corona-Pandemie schon genug gelitten“, begründet die Geschäftsführerin, warum die Stiftung gerne rund 3.000 Euro in die Leuchten investiert hat.
„Es gibt zwar schönere, aber unsere Modelle sind überaus praktisch“, ist sie überzeugt: Die Lampen leuchten mit den Batterien mehrere Tage, sie lassen sich leicht bedienen und überall im Raum hinstellen oder aufhängen.

Davon überzeugten sich bei einer „Generalprobe“ Yvonne Giebelen-Daughtrey, die Leiterin der Sozialen Dienste, und ihre Kollegin Ute Thorn-Kalsbach gemeinsam mit Vertreterinnen des Bewohnerbeirats. Es war ganz simpel, ein Zug an den Bügeln und siehe: Es werde Licht! Rund 50 Lampen leuchteten beim Testlauf mit den strahlenden Gesichtern der Seniorinnen um die Wette. Ebenso freute sich die Leiterin der Sozialen Dienste: Vor allem für an Demenz erkrankte Menschen sei das Geschenk der Stiftung wichtig. Ohne Licht auf dem Zimmer verlören sie schnell die Orientierung und gerieten in Panik, erläuterte sie. Da könne es leicht zu Verletzungen kommen, wenn Gläser und Porzellan umgestoßen und zerbrechen würden, machte sich Gabriele Willscheid Sorge um die alten Menschen.

Freilich sind die Altenheime auf einen drohenden Blackout bestens vorbereitet. Unter anderem hat die Leitung der Einrichtungen Gasflaschen für 2300 Euro in Wahlscheid und 800 Euro in Lohmar angeschafft sowie Stirnlampen und Leuchtstreifen zur Orientierung, außerdem einen größeren Vorrat an Wasser und Lebensmitteln. Am teuersten waren zwei riesige Notstromaggregate, die für die Wintermonate gemietet wurden. 14.500 Euro kostet die Miete für den Generator in Lohmar, 15.400 für Wahlscheid. Doch die Geräte liefern Strom nur für die absolut notwendigen Einrichtungen; auf den Zimmern der Bewohner*innen bliebe es ohne die Bürgerstiftung dann für Stunden oder gar für Tage dunkel. Nun werden die Fenster leuchten, wenn ringsum Finsternis ist.

Gleichwohl wünschte Gabriele Willscheid, dass die Generatoren und die Lampen der Stiftung nie zum Einsatz kommen müssen, aber: „Besser, wir sind vorbereitet. Sicher, ist sicher.“

Sie strahlen mit den Lampen um die Wette (v.l.): Elisabeth Faßbender, Lieselore Neu, Anna Maria Müller und Agnes Stakemeier, dahinter Gabriele Willscheid, Yvonne Giebelen-Daughtrey und Ute Thorn-Kalsbach.

Wichtige Änderung zum 23.12.2022

Liebe Besucher,

ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.

Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen.
Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.

Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
Der Vorstand

Covid-19-Infektionen im Ev. Altenheim Wahlscheid

Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis sind nach Auskunft des Gesundheitsamts immer mehr Einrichtungen von Covid-Infektionen betroffen, aber es gibt nur sehr vereinzelt Krankenhauseinweisungen. Leider bleiben auch wir nicht verschont.

In unserer Einrichtung in Lohmar hatten wir seit Jahresende einige positive Tests bei Mitarbeitenden, konnten aber eine Übertragung auf Bewohner bislang verhindern.

In unserer Einrichtung in Wahlscheid wurden in den vergangenen fünf Tagen neben mehreren Mitarbeitenden auch aktuell 11 Bewohner positiv getestet. Daher haben wir unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet und das Gesundheitsamt informiert. Aufgrund der notwendigen Isolation mussten wir Besuche nur für die nachweislich positiv getesteten Bewohner einschränken. Dort sind Besuche vorerst nicht möglich, außer in ganz besonderen Situationen nach Rücksprache mit dem Vorstand. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Besuche auch im betroffenen Bereich Wohnen 3 bei den nicht nachweislich infizierten Bewohnern möglich sind. Wir bitten Sie aber dringend, dass sie die FFP2-Maske nicht abnehmen – auch der besuchte Bewohner sollte eine Maske tragen.

Jede Mitarbeitende wird aktuell vor Dienstbeginn getestet. Auch unsere Bewohner werden über die tägliche Temperatur- und Symptomkontrolle hinaus, die wir seit mehr als anderthalb Jahren bei allen Bewohnern täglich durchführen, regelmäßig schnellgetestet. Mit dem Gesundheitsamt haben wir eine umfassenden PCR-Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für Freitag, den 4. Februar 2022 vereinbart. Die Testung wird anders als bei den vorherigen Ausbrüchen von unseren eigenen Mitarbeitenden durchgeführt, die den Bewohnern vertraut sind. Dies wird auf die Besuchszeit am Freitag Nachmittag keinen Einfluss haben. Nach dem Rücklauf der Ergebnisse der Abstriche wird entschieden, ob wir die Maßnahmen weiter ausdehnen müssen. Bis dahin wird unser Café in Wahlscheid geschlossen bleiben.

Allen betroffenen Bewohnern und Mitarbeitenden geht es den Umständen entsprechend gut. Der umfassende Impfschutz mag nicht mehr so gut vor Ansteckung schützen wie bei den vorherigen Varianten, aber er schützt weiterhin effektiv vor einem schweren, ggf. sogar lebensbedrohlichen Verlauf.

Bitte bleiben Sie gesund!

Verschärfte Regeln in der fünften Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.

Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.

Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.

Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Informationen zum Jahresausklang

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

die Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfung („Booster“) entfallen laut dem Beschluss vom 14.12.2021 nicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wir bitten weiterhin darum, immer dann eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, wenn Dritte in der Nähe sind.

Um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, werden wir ab dem 1. Januar 2022 unsere Besuchszeiten erneut ändern und den Samstag wieder mit dazu nehmen:

Neue Testzeiten ab dem 1. Januar 2022

Montag9:15 bis 11:15 Uhr
Dienstag14:45 bis 16:45 Uhr
Mittwoch9:15 bis 11:15 Uhr
Donnerstag14:45 bis 17:45 Uhr
Freitag14:45 bis 16:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag14:45 bis 16:45 Uhr

Wir sind froh, dass wir trotz der erneut angespannten Lage seit über einem Jahr bislang keine Übertragung von Corona innerhalb unserer Einrichtungen hatten. Dies zeigt uns, dass unsere Vorsichtsmaßnahmen – vor allem die vielen Schnelltests und Impfungen – wirken. Nehmen auch Sie bitte die Impfangebote wahr. Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 entschieden, dass Impfzertifikate für eine abgeschlossene Grundimmunisierung nach 9 Monaten verfallen, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Veränderte Testzeiten

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

aufgrund einer Klarstellung zum Infektionsschutzgesetz müssen alle Besucherauch geimpfte und als genesen geltende – vor Eintritt zwingend getestet werden. Da es aufgrund des großen Andrangs bei den Öffnungszeiten zu Wartezeiten kommt, weisen wir gerne darauf hin, dass auch externe Testzertifikate, die nicht älter sind als 24 Stunden, akzeptiert werden. Bitte achten Sie auch auf witterungsgerechte Kleidung.

Wir werden ab dem 13. Dezember 2021 unsere Testzeiten erneut ändern müssen:

Neue Testzeiten ab dem 13. Dezember 2021

Montag9:15 bis 11:15 Uhr
Dienstag14:45 bis 16:45 Uhr
Mittwoch9:15 bis 11:15 Uhr
Donnerstag14:45 bis 17:45 Uhr
Freitag14:45 bis 16:45 Uhr
Sonntag und Feiertag14:45 bis 16:45 Uhr

Heiligabend und Silvester öffnen wir abweichend von diesem Zeitschema nur vormittags von 9:15 bis 11:15 Uhr.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich derzeit wieder sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Erhöhte Vorsicht in der vierten Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in der kürzlich aktualisierten Fassung der CoronaAVEinrichtungen wurden einige Änderungen festgelegt, die für Sie als Angehörige aber auch für unsere BewohnerInnen und uns als Pflegeeinrichtungen eine Umstellung bedeuten.

Über diese Änderungen möchten wir im Folgenden informieren.

Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für Sie als Besucher nur dann, wenn die letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt zudem, wenn Sie genesen sind. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.

Fallen Sie nicht unter diese Personengruppe, dürfen Sie unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Natürlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort bei uns testen lassen. Außerhalb unserer Testzeiten bitten wir Sie, ein aktuelles Testzertifikat mitzubringen.

Einlasszeiten mit Besuchsregistrierung

Montag und Dienstag14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr
Freitag14:30 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr

Die Einlasszeiten vormittags an den Wochenenden entfallen, da nach unserer Statistik zu diesen Zeiten nur wenige Besuche stattfinden und wir durch die neue Verordnung wieder erheblich mehr Personal für Registrierung und Testen bereitstellen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Testmöglichkeiten innerhalb der Einlasszeiten

Mittwoch 9:30 bis 11:00 Uhr
Freitag14:30 bis 16:00 Uhr
Sonn- und Feiertag14:30 bis 16:00 Uhr

Beachten Sie bitte eine Sonderregelung für Heiligabend und Silvester:

Für die anstehenden Feiertage teilen wir Ihnen mit, dass an den Feiern an Heiligabend und Silvester leider keine Besucher teilnehmen können, da wir die notwendigen Abstände sonst nicht gewährleisten könnten. Daher können wir nachmittags auch keine Besucher ins Haus lassen. An beiden Tagen werden wir dafür im Vormittagsbereich von 9:30 bis 11:00 Uhr Besuche ermöglichen.

Sie können zudem gerne Ihre Angehörigen zu sich nach Hause abholen. Wir bieten allen Bewohnern, die abgeholt werden, vorher einen Schnelltest an.

Ebenfalls ab dem 22. November 2021 führt die Landesregierung erneut eine Testpflicht für unsere BewohnerInnen ein. Wenn die Testpflicht nicht entsprechend wie oben für Besucher beschrieben entfällt, müssen sie künftig dreimal in der Woche mit einem Coronaschnelltest getestet werden.

Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Wir lockern weiter vorsichtig

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

die Infektionszahlen sind bundes- und landesweit, aber auch im Rhein-Sieg-Kreis deutlich gesunken. Seitens der Politik wurden bereits einige Lockerungen verabschiedet, die wir auch im Alltag in unseren Einrichtungen spüren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Einrichtungen trotz dieser Erleichterungen noch nicht umfassend geöffnet sind. Wir sind weiterhin verpflichtet, jeden Besuch zu registrieren und eine Symptomabfrage durchzuführen. Gerade diese Symptomkontrolle ist bei zurückgehenden Testungen zunehmend wichtig.

Bei Personen, die geimpft sind oder als genesen gelten, können wir auf den Schnelltest bei Besuch verzichten. Ebenso akzeptieren wir Zertifikate von externen Testzentren oder Nachweise von in unseren Häusern durchgeführten Tests, wenn diese nicht älter als 48 Stunden sind. Da viele unserer ehrenamtlichen Helfer wieder berufstätig sind und weniger Tests notwendig sind, haben wir unsere Testzeiten reduziert.

Besuchszeiten
Montag und Dienstag14.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag9:30 bis 11:00 Uhr
Wochenende und Feiertage14:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag9.30 bis 11.00 Uhr
Wochenende und Feiertage9.30 bis 11.00 Uhr

Sie können nach erfolgter Registrierung unbegrenzt im Haus bleiben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb der Empfangszeiten die Tür geschlossen halten. Bitte betätigen Sie außerhalb der Empfangszeiten den Notruf im Bewohnerzimmer, damit Ihnen das Verlassen des Hauses ermöglicht werden kann.

Das Café ist wieder für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Besucher geöffnet. Für den Cafébesuch ist die Registrierung am Haupteingang erforderlich.

Öffnungszeiten der Cafés
Ev. Altenheim Wahlscheidvon 14.30 bis 18.15 Uhr
Ev. Altenheim Lohmarvon 14.15 bis 18:15 Uhr
Derzeit ist das Café montags geschlossen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Was sich auch nach den Impfungen noch nicht ändert

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Mitarbeitende,

nun sind unsere BewohnerInnen und auch unsere Mitarbeitenden zum größten Teil vollständig geimpft. 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung besteht nun auch der höchstmöglich zu erzielende Impfschutz. Dies freut uns sehr, zumal wir das Glück hatten, mit bei den ersten Einrichtungen in NRW gewesen zu sein, die ein Impfangebot erhalten haben, und wir somit nicht von den Lieferengpässen des Impfstoffs betroffen waren.

Dennoch bleibt es weiterhin geboten, sehr vorsichtig zu sein.

Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen.

Zu beachten ist, dass, auch wenn eine vollständige Impfung (1. und 2. Impfung) erfolgt ist, die vorliegenden Infektionsschutzempfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Bundesländer weiterhin unverändert umgesetzt werden sollten. Dies liegt darin begründet, dass zurzeit noch keine ausreichenden Daten dazu vorliegen, ob auch die Ansteckungsfähigkeit zuverlässig verhindert werden kann und inwieweit die Virusmutationen zu einer erhöhten Gefährdung führen. Daher ist es weiterhin unumgänglich, die besonderen Hygienemaßnahmen, wie sie ausführlich in unserem Besuchskonzept beschrieben sind, einzuhalten.

Den Wunsch nach Lockerung der Auflagen können wir gut nachvollziehen, müssen aber derzeit noch auf die korrekte Einhaltung der Hygieneregeln zum Wohle aller bei uns lebenden und arbeitenden Menschen bestehen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise auf unserer Website.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand