
Wir begegnen den Menschen in Augenhöhe und nehmen sie in ihrer Würde wahr. Jeder Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie auch in der Seniorenarbeit unserer Kirchengemeinde erfährt der Mensch bei uns ein gelebtes, zeitgemäßes, sich seinem Suchen und Fragen zuwendendes, christliches Miteinander.
Unseren diakonischen Auftrag erfüllen wir im Bewusstsein einer großen Verantwortung für die Menschen, die bei uns wohnen, die mit uns arbeiten und mit uns verbunden sind.
Aktuelles aus unseren Häusern
- Altenheime in Wahlscheid und Lohmar eröffnen Rikscha-Saison für die Bewohnervon Altenheim am 4. März 2023 um 17:39
Weitere Rikscha-PilotenInnen dringend gesucht!
Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.
Foto vom Rikscha-Stammtisch Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.
Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.
Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.
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- Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmenvon Altenheim am 1. März 2023 um 12:38
Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.
Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.
Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere
- Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
- Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
- die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern
laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.
Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.
Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.
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