Die Sicherung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe der BewohnerIn-nen am Leben in der Gesellschaft setzen wir unter anderem durch folgende Regelungen um:
- die Einbeziehung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen sowie ehrenamtlich Mitarbeitenden in das unterstützte Alltagsleben sowie die Öffnung der Angebote für Kooperationen und Veranstaltungen mit externen Institutionen, Vereinen und anderen Stellen,
- das Angebot zielgruppenbezogener Betätigungen, die die Fertigkeiten der BewohnerInnen in alltagsnahen und gewohnten Handlungen zur Geltung bringen,
- die regelmäßige Information über Veranstaltungen und Aktivitäten im Quartier in Zusammenarbeit mit geeigneten Einrichtungen und Organisationen zu informieren und die Unterstützung und Förderung der Teilnahme daran und
- die Wahrnehmung auswärtiger Termine zu unterstützen und zu fördern.
Unsere Pflege- und Betreuungsleistungen sind teilhabeorientiert und sollen eine im Rahmen der individuellen Möglichkeiten selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Sie orientieren sich an unserem Leitbild, das aus dem diakonischen Auftrag die unveräußerliche Würde jedes Menschen und Recht auf individuelle Selbstbestimmung einschließt, den Menschen als individuell einmaliges und zugleich soziales Wesen ansieht und ihm einen Platz zum Leben in der Gemeinschaft unserer Einrichtungen und der Gesellschaft sichert.
Für unsere BewohnerInnen mit ihren individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfen und -bedürfnissen ist die Ausübung von Selbstbestimmung Voraussetzung für ihre Teilhabe. Diese ist davon abhängig, ob sie die tatsächlichen Voraussetzungen zur Ausübung ihrer Freiheit haben und erleben/wahrnehmen können und ob diese Voraussetzungen in ihrer Lebenssituation verwirklicht werden können. Selbstbestimmung bezieht sich auf alltägliche Gestaltungs-, Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die das eigene Leben in der Pflegeeinrichtung betreffen.
Inklusion verwirklicht sich im gleichberechtigten Zusammenleben in der Gemeinde beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen oder in der Nachbarschaft – deren wesentliche Inhalte werden in unseren Einrichtungen gelebt. Durch das Konzept offener Einrichtungen, u.a. mit einem für die Öffentlichkeit offenen Café, und die Verankerung ins lokale Gemeinwesen wird die gesellschaftliche Teilhabe auch über die Einrichtungen hinaus gefördert. Unsere Einrichtungen bieten zudem erleichterten Zugang z.B. zu Geldgeschäften sowie zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen an.
Die Wohnraumgestaltung unserer Einrichtungen ist an weitgehender Barrierefreiheit ausgerichtet. Unsere Angebote sind teilhabeorientiert konzeptioniert, so dass dies im Alltag erlebt werden kann. Gemeinsame Alltagsrituale (z.B. gemeinsame Mahlzeiten in den Wohnzimmern) werden angeboten, auch die Aktivierungsangebote erfolgen i.d.R. als Gruppenangebote, an denen jeder teilnehmen kann, der teilnehmen möchte. Wo der Lebensmittelpunkt im eigenen Zimmer ist, treten wir dem Gefühl von Vereinsamung durch Einzelangebote entgegen.
Der Beirat der BewohnerInnen und Bewohner ist die gewählte Interessenvertretung unserer BewohnerInnen. Die Einrichtung gewährleistet die regelmäßige Wahl des Beirats und sorgt dafür, dass die BewohnerInnen durch Informationsveranstaltungen und Aushänge zur Zusammensetzung des Gremiums informiert sind. Die Einrichtung unterstützt die Beiratsmitglieder bei der Einberufung regelmäßiger Sitzungen und Versammlungen und bezieht sie bei wichtigen Entscheidungen mit ein. Der Beirat wird als Ansprechpartner für unsere BewohnerInnen auch in regelmäßige Angebote wie Begrüßungscafé oder Wochenschau einbezogen.