Schlagwort-Archive: Einrichtungsleitung

Neue Vereinsstruktur im Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.

Die bisherige Einrichtungsleitung wurde Vorstand, der bisherige Vorstand Aufsichtsrat

Iudit Klein und Michaela Baumann (Vorstand des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.) (Juli 2016, CC-BY-SA Frauke Möschler)
Iudit Klein und Michaela Baumann

Mit seinem neuen Altenheim in Lohmar wurde von dem Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. mit einem jährlichen Umsatz von ca. 10 Millionen Euro inzwischen eine Größe erreicht, die unmöglich von dem bisher geschäftsführenden Vorstand ehrenamtlich weiter getragen werden konnte. Für sämtliche Geschäfte, Unterschriften und Einstellungen waren bisher der Vorstandsvorsitzende und das Vorstandsmitglied Erhard Frackenpohl zuständig. Das hervorragende Zuarbeiten der Einrichtungsleitung und das ungewöhnlich große gegenseitige Vertrauen zwischen Einrichtungsleitung und Vorstand machten diese ehrenamtliche Geschäftsführung bisher möglich. Insider wissen, dass der Vorstand und sein Vorsitzender trotz der immensen Verantwortung keinerlei finanzielle Zuwendungen bekommen und auch keinerlei Aufwandsentschädigungen. Diese absolute Uneigennützigkeit gilt selbstverständlich für den neuen Aufsichtsrat weiter.

Auf Betreiben des Vorstandes und insbesondere seines Vorsitzenden wurden seit Sommer 2015 mit Hilfe eines Wirtschaftsberatungsunternehmens verschiedene Rechtskonstruktionen geprüft und im April 2016 die Leitungsstruktur des Vereins nach eingehender Beratung im Beirat, im Vorstand und in der Mitgliederversammlung sowie nach Zustimmung des Presbyteriums der Ev. Gemeinde Wahlscheid und des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche im Rheinland folgendermaßen geändert: Die bisherige Einrichtungsleitung bestehend aus Iudit Klein und Michaela Baumann wurde im Juni 2016 ähnlich wie bei einer gGmbH zum Vorstand und der bisherige Vorstand gleichzeitig zum Aufsichtsrat.

Das gesamte bisherige operative Geschäft liegt zukünftig neben den bisherigen Einrichtungsleitungsaufgaben beim neuen Vorstand. Der Aufsichtsrat ist zukünftig in Zusammenwirken mit der Mitgliederversammlung für die strategische Ausrichtung und für die Aufsicht über den Vorstand zuständig, den er laut Satzung beruft und gegebenenfalls auch abberufen kann.

Das Vorstandsmitglied Iudit Klein, die wie bisher vorrangig für Finanzen, Verwaltung, Hauswirtschaft und den Sozialen Dienst zuständig ist, und das Vorstandsmitglied Michaela Baumann, das wie bisher vorrangig für den Pflegebereich zuständig ist, haben sich laut Satzung um einmütige Beschlüsse zu bemühen. Gelingt dies nicht, gilt die Entscheidung des Vorstandsmitgliedes Iudit Klein. Es soll keine unnötigen Blockaden und kein Eingreifen des Aufsichtsrats geben müssen.

Weil es sich in der Vergangenheit als sehr segensreich erwies, werden neu Einzustellende, sofern es der Aufsichtsratsvorsitzende wünscht, von ihm weiterhin vor deren Einstellung zu einem Gespräch gebeten.

Pfarrer Reinhard Bartha,
bisheriger Vorstands- und neuer Aufsichtsratsvorsitzender

(Der Artikel erschien ebenfalls im Bartoholomäus-Boten 3/2016.)