Unter Corona-Bedingungen auf dem Weg in die Vorweihnachtszeit

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

nach wie vor hält uns die Corona-Pandemie in Atem und bindet sehr viel Zeit und Kraft bei uns und sicher auch bei Ihnen. Zunächst möchten wir Sie kurz zur aktuellen Situation in unseren Häusern informieren: Seit Anfang Juni haben wir in beiden Häusern keine Neuinfektionen weder bei Bewohnern noch bei unseren Mitarbeitenden zu verzeichnen. Wir alle genießen sehr, dass durch die Lockerungen Besuche und Kontakte wieder intensiver möglich sind und das Gemeinschaftsleben in den Häusern wieder stärker gelebt werden kann.

Da sich die Situation aber immer noch in einem hohen, dynamischen Prozess befindet, haben Verordnungen und Verfügungen nur eine sehr kurze Gültigkeit. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat z.B. bislang eine Gültigkeitsdauer von nur 14 Tagen.

Auch die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) ist seit 27. August 2020 in aktualisierter Fassung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich gemäß § 5 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung die Anforderungen an einrichtungsbezogene Besuchskonzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen verändert haben. Auf dieser Grundlage haben wir das Konzept entsprechend angepasst, welches wir diesem Brief zur Information für Sie als Anlage beifügen.

Neu sind Nutzungshinweise für den Cafébesuch in unserem Haus aufgenommen worden. Hier möchten wir Sie darum bitten, diese aufmerksam zu lesen und auf die Einhaltung der dort aufgeführten Bedingungen zu achten. Ganz besonders möchten wir Sie bitten, mit darauf zu achten, dass das Betreten und das Verlassen des Cafés ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.

Neben diesen besonderen Anforderungen halten wir natürlich gleichermaßen das Wohlbefinden unserer Bewohner im Blick und richten unseren Fokus jetzt auch schon auf die kommende Weihnachtszeit. Leider wird auch dieses Fest in diesem Jahr nicht so ablaufen können, wie Sie und wir es für unsere Häuser gerne hätten.

Bedingt durch die z.Zt. gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen können Sie, liebe Angehörige, nicht an den diesjährigen gemeinsamen Weihnachtsfeiern am Heiligabend teilnehmen. Gerne können Sie jedoch Ihre Lieben im Bewohnerzimmer besuchen oder aber auch gemäß Allgemeinverfügung für maximal 6 Stunden mit zu Ihnen nach Hause nehmen. In diesem Fall tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes. Sollten längere Abwesenheiten geplant sein, sind diese direkt mit dem Vorstand abzustimmen. Für unsere Bewohner finden die Feiern an Heilig Abend fast wie gewohnt statt. Zur besseren Planbarkeit wäre es schön, wenn Sie in Ihrem entsprechenden Wohnbereich rechtzeitig Bescheid geben würden, ob und wann Sie Ihren Angehörigen mit nach Hause nehmen möchten.

Über gravierende Veränderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren, möchten Sie jedoch darum bitten, aktuelle Informationen auch unserer engmaschig aktualisierten Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/ zu entnehmen.

Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

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