Liebe BewohnerInnen & Angehörige!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle Aufzüge, innerhalb und außerhalb des Altenheims Wahlscheid, ab sofort wieder benutzt werden können.
Der Vorstand
Liebe BewohnerInnen & Angehörige!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle Aufzüge, innerhalb und außerhalb des Altenheims Wahlscheid, ab sofort wieder benutzt werden können.
Der Vorstand
Mit Freude teilen wir mit, dass es seit dem 10.4. keine weiteren Ansteckungen mit Symptomen des Norovirus im Ev. Altenheim Wahlscheid mehr gibt. Wir haben die Beschränkungen auch für den Wohnbereich 2 aufgehoben.
Bei den betroffenen BewohnerInnen müssen wir noch 14 Tage nach Ende der Symptome verstärkte Hygienemaßnahmen einhalten.
Bitte bleiben Sie gesund.
Mit Freude können wir mitteilen, dass der Norovirus-Ausbruch im Ev. Altenheim Wahlscheid beherrscht zu sein scheint. Lediglich auf Wohnen 2 haben noch Ansteckungen stattgefunden. Daher bleibt dieser Wohnbereich leider unser Sorgenfall.
Dennoch möchten wir Schritte Richtung Normalität gehen: Ab Ostersonntag möchten wir wieder den Raum Essen und Kultur und das Café öffnen – für alle, außer den BewohnerInnen von Wohnen 2. Auch die Verpflichtung unserer Mitarbeitenden zum Tragen von Masken endet – auch hier Wohnen 2 vorerst ausgenommen.
Wir werden natürlich die Situation weiter beobachten und ggf. kurzfristig auf erneute Fälle reagieren müssen, über die wir dann jeweils gesondert informieren werden. Für die kommenden 14 Tage werden wir auch dort, wo die meisten Einschränkungen enden, einige Hygienemaßnahmen weiterführen. So wird z.B. weiterhin die angepasste Händedesinfektion mit doppelter Menge und doppelter Zeit notwendig sein.
Bitte bleiben Sie gesund.
Leider ist der Norovirus-Ausbruch im Altenheim Wahlscheid doch noch nicht so unter Kontrolle, wie wir uns das für Ostern gewünscht hätten. Aufgrund neuer Übertragungen können wir leider den Raum Essen und Kultur und das Café nicht wie gehofft ab Ostersamstag öffnen.
Wir werden Ostersamstag die Situation erneut beurteilen und entscheiden, ob wir die Öffnungen ab Ostersonntag ermöglichen können.
Bitte bleiben Sie gesund.
Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.
Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.
Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere
- Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
- Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
- die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern
laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.
Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.
Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.
Liebe Besucher,
ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.
Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen.
Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.
Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
Der Vorstand
Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das bisherige Besuchskonzept hinfällig geworden ist.
„Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“
Aus der Handreichung „Besuche sicher ermöglichen“ des Pflegebeauftragten der Bundesregierung
Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.
Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.
Liebe Angehörige,
an Heilig Abend und Silvester bleiben beide Einrichtungen wegen unserer Weihnachtsfeiern bzw. Silvesterfeiern nachmittags geschlossen. Vormittags ist an beiden Tagen von 09:15-11:15 Uhr Test- und Besuchszeit.
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bitten wir um Reservierung im Café. Bitte wenden Sie sich dafür an das Café-Personal.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis sind nach Auskunft des Gesundheitsamts immer mehr Einrichtungen von Covid-Infektionen betroffen, aber es gibt nur sehr vereinzelt Krankenhauseinweisungen. Leider bleiben auch wir nicht verschont.
In unserer Einrichtung in Lohmar hatten wir seit Jahresende einige positive Tests bei Mitarbeitenden, konnten aber eine Übertragung auf Bewohner bislang verhindern.
In unserer Einrichtung in Wahlscheid wurden in den vergangenen fünf Tagen neben mehreren Mitarbeitenden auch aktuell 11 Bewohner positiv getestet. Daher haben wir unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet und das Gesundheitsamt informiert. Aufgrund der notwendigen Isolation mussten wir Besuche nur für die nachweislich positiv getesteten Bewohner einschränken. Dort sind Besuche vorerst nicht möglich, außer in ganz besonderen Situationen nach Rücksprache mit dem Vorstand. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Besuche auch im betroffenen Bereich Wohnen 3 bei den nicht nachweislich infizierten Bewohnern möglich sind. Wir bitten Sie aber dringend, dass sie die FFP2-Maske nicht abnehmen – auch der besuchte Bewohner sollte eine Maske tragen.
Jede Mitarbeitende wird aktuell vor Dienstbeginn getestet. Auch unsere Bewohner werden über die tägliche Temperatur- und Symptomkontrolle hinaus, die wir seit mehr als anderthalb Jahren bei allen Bewohnern täglich durchführen, regelmäßig schnellgetestet. Mit dem Gesundheitsamt haben wir eine umfassenden PCR-Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für Freitag, den 4. Februar 2022 vereinbart. Die Testung wird anders als bei den vorherigen Ausbrüchen von unseren eigenen Mitarbeitenden durchgeführt, die den Bewohnern vertraut sind. Dies wird auf die Besuchszeit am Freitag Nachmittag keinen Einfluss haben. Nach dem Rücklauf der Ergebnisse der Abstriche wird entschieden, ob wir die Maßnahmen weiter ausdehnen müssen. Bis dahin wird unser Café in Wahlscheid geschlossen bleiben.
Allen betroffenen Bewohnern und Mitarbeitenden geht es den Umständen entsprechend gut. Der umfassende Impfschutz mag nicht mehr so gut vor Ansteckung schützen wie bei den vorherigen Varianten, aber er schützt weiterhin effektiv vor einem schweren, ggf. sogar lebensbedrohlichen Verlauf.
Bitte bleiben Sie gesund!
Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.
Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.
Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.
Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.
Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand