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Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutz-Maßnahmen

Wir zitieren aus einer Mail der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vom 28. Februar 2023:

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.

Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere

  • Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
  • Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
  • die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern

laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.

Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.

Besuchskonzept Covid-19-Pandemie (gültig ab dem 13.12.2022)

Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das bisherige Besuchskonzept hinfällig geworden ist.

Altes Besuchskonzept (bis zum 28.02.2023)

1. Einführung

„Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“

Aus der Handreichung „Besuche sicher ermöglichen“ des Pflegebeauftragten der Bundesregierung

Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.

Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.

2. Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei Besuchen

  • Im Haus wird durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert. Hierzu zählen insbesondere die Hand- und Nieshygiene, die Maskenpflicht für BesucherInnen und BewohnerInnen sowie das Abstandsgebot.
  • Bei jedem Besuch ist eine Registrierung der Besucher erforderlich. Festgehalten werden: Name der Besucher, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, besuchte BewohnerIn, Kontaktdaten, falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
  • Über die aktuell geltenden Besuchszeiten und weitere Neuigkeiten informieren wir über Aushänge und unsere Website unter https://www.altenheim-wahlscheid.de/ueber-uns/angebote/angehoerigenarbeit/aktuelle-besuchszeiten/, bei Bedarf auch per Anschreiben.
    • Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Besucher das Haus betreten oder verlassen möchten, da das Pflege- und Betreuungspersonal in dieser Zeit den Türdienst übernimmt. Dies bedeutet jedes Mal eine Arbeitsunterbrechung.
    • Individuelle Ausnahmen zu Besuchs- und Testzeiten (bei Bedarf auch bis 19 Uhr) sind nach Absprache mit den Leitungskräften möglich.
  • Bei allen Besuchen findet das L 4.5.3.4.6 Konzept Testung auf direkten Erregernachweis SARS-CoV-2 Anwendung. Der Zugang als Besucher in unsere Einrichtung ist gemäß IfSG nur getesteten Personen gestattet.
  • Es kann besonders in Stoßzeiten Wartezeiten geben. Zudem bitten wir die Besucher, an die Witterung angepasste Kleidung zu tragen, denn die Wartezeit sollte nach Möglichkeit im Außenbereich verbracht werden.
  • Da die Testungen und das Tragen von Masken im Eingangsbereich und in Fluren weiterhin erforderlich sind, erfolgt die Überprüfung bei Betreten unseres Hauses am Haupteingang.
  • Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten und das Haus alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten verlassen. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
  • Auch bei negativem Testergebnis bitten wir unabhängig vom Immunitätsstatus darum, in den öffentlichen Bereichen den Abstand zu anderen BewohnerInnen, Angehörigen und Mitarbeitenden etc. und generell die Husten- und Nieshygiene einzuhalten.
  • Die Besucherinnen und Besucher sollten einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitenden einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber dem besuchten Bewohner.
  • BesucherInnen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
  • Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtigung der Abstandsregelung zur MitbewohnerIn möglich. Zu favorisieren ist das Verlassen des Zimmers und Aufenthalt in größeren, gut zu lüftenden Räumen oder draußen. Falls das Verlassen des Zimmers nicht möglich ist, ist während der Besuchsdauer möglichst häufig zu lüften.
  • Es ist möglich, die Wohnzimmer, Gemeinschaftsterrassen und andere Gemeinschaftsräume für den Besuchsaufenthalt zu nutzen, solange zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. FFP2-Maske getragen wird.
  • Positiv getestete BewohnerInnen in Isolation können in palliativen und besonderen Ausnahmesituationen nach Absprache mit dem Vorstand unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygienemaßnahmen besucht werden.

2.1. Hygienemaßnahmen der BesucherInnen

  • Wenn Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten vorliegt, bitten wir darum, von Besuchen abzusehen. Zu den Symptomen gehören:
    • Erhöhte Temperatur
    • Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden
    • Atemnot
    • Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
    • Husten
    • Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
    • Schnupfen und verstopfte Nase, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
    • Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht sind einzuhalten. Die selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil ist bereit zu halten und aufzusetzen, bevor die Einrichtung betreten wird.
  • Wir bitten um die Umsetzung der Hygieneempfehlungen (Anlage 1 zur CoronaSchutzVO) sowohl in der Einrichtung als auch während des gemeinsamen Verlassens der Einrichtung, insbesondere:
    • Besucher halten – besonders außerhalb des Zimmers der besuchten Person – mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner oder Begleitpersonen).
    • Insb. Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) mit Personal, anderen Bewohnern oder Begleitpersonen sind zu vermeiden.
  • Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist. Die geltenden Hygieneregeln aus L 4.5.3.4.7 Hygienekonzept Nutzung der Cafés Covid-19-Pandemie sind zu beachten.

Erhöhte Vorsicht in der vierten Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in der kürzlich aktualisierten Fassung der CoronaAVEinrichtungen wurden einige Änderungen festgelegt, die für Sie als Angehörige aber auch für unsere BewohnerInnen und uns als Pflegeeinrichtungen eine Umstellung bedeuten.

Über diese Änderungen möchten wir im Folgenden informieren.

Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für Sie als Besucher nur dann, wenn die letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt zudem, wenn Sie genesen sind. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.

Fallen Sie nicht unter diese Personengruppe, dürfen Sie unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Natürlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort bei uns testen lassen. Außerhalb unserer Testzeiten bitten wir Sie, ein aktuelles Testzertifikat mitzubringen.

Einlasszeiten mit Besuchsregistrierung

Montag und Dienstag14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr
Freitag14:30 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr

Die Einlasszeiten vormittags an den Wochenenden entfallen, da nach unserer Statistik zu diesen Zeiten nur wenige Besuche stattfinden und wir durch die neue Verordnung wieder erheblich mehr Personal für Registrierung und Testen bereitstellen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Testmöglichkeiten innerhalb der Einlasszeiten

Mittwoch 9:30 bis 11:00 Uhr
Freitag14:30 bis 16:00 Uhr
Sonn- und Feiertag14:30 bis 16:00 Uhr

Beachten Sie bitte eine Sonderregelung für Heiligabend und Silvester:

Für die anstehenden Feiertage teilen wir Ihnen mit, dass an den Feiern an Heiligabend und Silvester leider keine Besucher teilnehmen können, da wir die notwendigen Abstände sonst nicht gewährleisten könnten. Daher können wir nachmittags auch keine Besucher ins Haus lassen. An beiden Tagen werden wir dafür im Vormittagsbereich von 9:30 bis 11:00 Uhr Besuche ermöglichen.

Sie können zudem gerne Ihre Angehörigen zu sich nach Hause abholen. Wir bieten allen Bewohnern, die abgeholt werden, vorher einen Schnelltest an.

Ebenfalls ab dem 22. November 2021 führt die Landesregierung erneut eine Testpflicht für unsere BewohnerInnen ein. Wenn die Testpflicht nicht entsprechend wie oben für Besucher beschrieben entfällt, müssen sie künftig dreimal in der Woche mit einem Coronaschnelltest getestet werden.

Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Wir lockern weiter vorsichtig

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

die Infektionszahlen sind bundes- und landesweit, aber auch im Rhein-Sieg-Kreis deutlich gesunken. Seitens der Politik wurden bereits einige Lockerungen verabschiedet, die wir auch im Alltag in unseren Einrichtungen spüren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Einrichtungen trotz dieser Erleichterungen noch nicht umfassend geöffnet sind. Wir sind weiterhin verpflichtet, jeden Besuch zu registrieren und eine Symptomabfrage durchzuführen. Gerade diese Symptomkontrolle ist bei zurückgehenden Testungen zunehmend wichtig.

Bei Personen, die geimpft sind oder als genesen gelten, können wir auf den Schnelltest bei Besuch verzichten. Ebenso akzeptieren wir Zertifikate von externen Testzentren oder Nachweise von in unseren Häusern durchgeführten Tests, wenn diese nicht älter als 48 Stunden sind. Da viele unserer ehrenamtlichen Helfer wieder berufstätig sind und weniger Tests notwendig sind, haben wir unsere Testzeiten reduziert.

Besuchszeiten
Montag und Dienstag14.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag9:30 bis 11:00 Uhr
Wochenende und Feiertage14:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag9.30 bis 11.00 Uhr
Wochenende und Feiertage9.30 bis 11.00 Uhr

Sie können nach erfolgter Registrierung unbegrenzt im Haus bleiben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb der Empfangszeiten die Tür geschlossen halten. Bitte betätigen Sie außerhalb der Empfangszeiten den Notruf im Bewohnerzimmer, damit Ihnen das Verlassen des Hauses ermöglicht werden kann.

Das Café ist wieder für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Besucher geöffnet. Für den Cafébesuch ist die Registrierung am Haupteingang erforderlich.

Öffnungszeiten der Cafés
Ev. Altenheim Wahlscheidvon 14.30 bis 18.15 Uhr
Ev. Altenheim Lohmarvon 14.15 bis 18:15 Uhr
Derzeit ist das Café montags geschlossen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Was sich auch nach den Impfungen noch nicht ändert

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Mitarbeitende,

nun sind unsere BewohnerInnen und auch unsere Mitarbeitenden zum größten Teil vollständig geimpft. 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung besteht nun auch der höchstmöglich zu erzielende Impfschutz. Dies freut uns sehr, zumal wir das Glück hatten, mit bei den ersten Einrichtungen in NRW gewesen zu sein, die ein Impfangebot erhalten haben, und wir somit nicht von den Lieferengpässen des Impfstoffs betroffen waren.

Dennoch bleibt es weiterhin geboten, sehr vorsichtig zu sein.

Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen.

Zu beachten ist, dass, auch wenn eine vollständige Impfung (1. und 2. Impfung) erfolgt ist, die vorliegenden Infektionsschutzempfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Bundesländer weiterhin unverändert umgesetzt werden sollten. Dies liegt darin begründet, dass zurzeit noch keine ausreichenden Daten dazu vorliegen, ob auch die Ansteckungsfähigkeit zuverlässig verhindert werden kann und inwieweit die Virusmutationen zu einer erhöhten Gefährdung führen. Daher ist es weiterhin unumgänglich, die besonderen Hygienemaßnahmen, wie sie ausführlich in unserem Besuchskonzept beschrieben sind, einzuhalten.

Den Wunsch nach Lockerung der Auflagen können wir gut nachvollziehen, müssen aber derzeit noch auf die korrekte Einhaltung der Hygieneregeln zum Wohle aller bei uns lebenden und arbeitenden Menschen bestehen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise auf unserer Website.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Neues Jahr, neue Möglichkeiten

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,
zunächst wünschen wir Ihnen für das kommende Jahr 2021 alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.

In unserem letzten Anschreiben vom 18.12.2020 haben wir Ihnen zugesichert, dass wir uns erneut an Sie wenden werden, wie es zum Jahresbeginn mit den Besuchsmöglichkeiten und den damit verbundenen Schnelltestungen weitergehen kann.

Zunächst möchten wir Ihnen die sehr erfreuliche Mitteilung geben, dass in unseren beiden Einrichtungen an Silvester die Impfungen der Bewohner und der Mitarbeitenden erfolgreich mit hoher Impfbereitschaft stattgefunden haben. Wir sind sehr erleichtert, dass wir zu den wenigen Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis zählen, die bei den ersten Impfungen berücksichtigt worden sind. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Normalität, was leider dennoch nicht bedeutet, dass wir uns nun in Sicherheit wiegen können.

Vor diesem Hintergrund haben wir für den Januar folgende Besuchs- und Testungsmodalitäten festgelegt:

  • 2 Besuche täglich pro Bewohner
  • im Bewohnerzimmer maximal 2 Personen pro Besuch
  • im Außenbereich maximal 4 Personen pro Besuch
  • das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und Besuchte ist verpflichtend

Grundsätzlich möchten wir für den Monat Januar weiterhin darum bitten, die Anzahl der Kontakte unserer Bewohner insoweit zu reduzieren, dass zurzeit bitte maximal 3 engste Bezugspersonen in unsere Häuser kommen.

Unsere Besuchszeiten sind wie folgt:

Montag und Dienstag14.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9.30 bis 11.00 Uhr und
14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag9:30 bis 11:00 Uhr
Wochenende und Feiertage9:30 bis 11:00 Uhr und
14:30 bis 17:00 Uhr
Die Zeiten beziehen sich auf das Kommen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Sprechen Sie dies bitte mit den Leitungskräften ab.
Die angegebenen Zeiträume beziehen sich auf das Kommen, die Besucher können vormittags jedoch bis 12:00 Uhr und nachmittags bis 18:00 Uhr bleiben.

In unserem letzten Brief haben wir um Freiwillige geworben, die uns bei der Durchführung der Antigen-Schnelltestungen unterstützen. Erfreulicherweise haben sich einige Freiwillige gemeldet, die auch schon nach einer intensiven Einweisung im Einsatz sind. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich! Wir würden uns über weitere Freiwillige freuen. Melden Sie sich bei Interesse gerne bei der jeweiligen Pflegedienstleitung bzw. per E-Mail an post@altenheim-wahlscheid.de.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Weihnachten unter Pandemie-Bedingungen

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

gerne eröffnen wir unser aktuelles Anschreiben an Sie mit den Ergebnissen der Testung auf SARS-CoV-2 in unserem Haus in Wahlscheid am 10.12.2020. Erfreulicherweise waren nur noch vier unserer BewohnerInnen positiv, es ist ansonsten bei den BewohnerInnen keine neue Infektion aufgetreten. Daher konnten wir nach Absprache mit dem Gesundheitsamt endlich die allgemeine Quarantäne aufheben sowie Besuche und das Verlassen der Einrichtung wieder ermöglichen. Es sind allerdings 5 weitere Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen positiv getestet worden, sodass wir noch keine endgültige Entwarnung geben können.

Aufgrund des ab dem 16.12.2020 geltenden Lockdowns und der damit noch nicht konkret absehbaren Auflagen haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir die Weihnachtszeit sowie darüber hinaus die Zeit bis zum 10.01.2021 für unsere beiden Häuser gestalten können.

Dabei möchten wir das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte unserer BewohnerInnen gewährleisten, sie aber auch vor Gesundheitsgefahren bewahren.

Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 13.12.2020 wurde Folgendes festgelegt: Das Betreten der Einrichtungen ist bei erhöhter Inzidenz an ein aktuelles negatives Testergebnis gebunden. Daher muss bei jedem Besuch in der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden, falls kein anderer aktueller negativer Test vorgelegt werden kann. Dies stellt uns wegen des immensen zeitlichen Aufwands vor große logistische und personelle Herausforderungen.

Grundsätzlich möchten wir darum bitten, die Anzahl der Kontakte unserer BewohnerInnen insoweit zu reduzieren, dass zurzeit bitte maximal drei engste Bezugspersonen in unsere Häuser kommen. Es sind maximal vier Besuchstage pro Woche und Bewohner möglich, diese können aber über sieben Tage in der Woche verteilt werden. Pro Tag kann immer nur eine Person zu Besuch kommen. Bei jedem Besuch muss verpflichtend vom Besuchenden und der besuchten BewohnerIn durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Wenn Sie diese vergessen haben, können Sie eine solche Maske für 3,- EUR bei uns erwerben.

Besuche sind bis Heiligabend zu folgenden Zeiten möglich:

Montag und Dienstag14.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9.30 bis 11.00 Uhr und
14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag9:30 bis 11:00 Uhr
Wochenende und Feiertage9:30 bis 11:00 Uhr und
14:30 bis 17:00 Uhr

Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Sprechen Sie dies bitte mit den Leitungskräften ab.

Regelung an Weihnachten

An Heiligabend möchten wir bitten, am Nachmittag von Besuchen abzusehen, damit die interne Weihnachtsfeier innerhalb der Wohnbereiche ungestört stattfinden kann. Aus dem gleichen Grund können BewohnerInnen nur nach vorheriger Ankündigung im Wohnbereich entweder bis 11:00 Uhr oder erst nach 17:00 Uhr abgeholt werden.

Folgende Besuchszeiten gelten an den Weihnachtstagen:

  • An Heiligabend nur vormittags von 9:30 bis 11:00 Uhr
  • Am Ersten und Zweiten Weihnachtsfeiertag vormittags von 9:30-11:00 und nachmittags von 14:30-17:00 Uhr

Sie können Ihre Angehörigen an Weihnachten zu sich nach Hause einladen. Beachten Sie bitte die Einschränkungen an Heiligabend und die Notwendigkeit zur vorherigen Anmeldung, damit wir alle Bewohner, die abgeholt werden, vorher schnelltesten können. Nach Heiligabend kann innerhalb der Besuchszeiten abgeholt werden. Wir bitten zudem um Ihre Hilfe bei der Vorbeugung von Ansteckungsgefahren:

  • Befolgen Sie die geltenden AHA+L-Regelungen der CoronaSchutzVO.
  • Gehen Sie mit den Angehörigen Ihres Haushalts, wenn möglich, mindestens eine Woche in eine Vorquarantäne.
  • Halten Sie die Anzahl von Kontakten während der Feier zuhause möglichst gering. Beachten Sie bitte die landesrechtliche Beschränkung.
  • Außerhalb von Essen und Trinken sollte nach Möglichkeit von allen Anwesenden bei der Weihnachtsfeier eine Maske getragen werden, insbes. wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Beachten Sie bitte auch, dass wir die zurückgekehrten BewohnerInnen für mehrere Tage engmaschig auf mögliche Infektionen schnelltesten werden, was für manche nicht angenehm ist.

Regelung nach Weihnachten

Nach Weihnachten gilt für unsere Häuser von Sonntag, dem 27.12. bis einschließlich 31.12.2020 eine Besuchskarenz, um ein mögliches durch Weihnachtsbesuche entstandenes Infektionsgeschehen frühzeitig erkennen zu können. Wie umfassend wir im neuen Jahr Besuche ermöglichen können, ist abhängig von unseren Ressourcen. Die umfassenden Möglichkeiten, die wir bis Weihnachten anbieten können, kommen nur durch den immensen Einsatz von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zustande. Verstehen Sie dies bitte als unser Weihnachtsgeschenk an Sie. Dieses werden wir im neuen Jahr nicht in diesem Umfang aufrechterhalten können. Angedacht sind zurzeit drei Besuche pro Woche, solange die Infektionszahlen so hoch sind und wir jeden Besucher testen müssen. Berücksichtigen Sie dazu die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Ein Anliegen in eigener Sache: Wir suchen noch Freiwillige, gerne mit medizinisch-pflegerischem Vorwissen oder andere, die sich dies zutrauen, die uns nach einer Einweisung bei der Durchführung der Antigen-Schnelltests unterstützen. Melden Sie sich bei Interesse gerne bei der jeweiligen Pflegedienstleitung bzw. per E-Mail an post@altenheim-wahlscheid.de.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Weihnacht und ein gutes neues Jahr!

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand

Neue Besuchszeiten

Aufgrund der weiter vorliegenden Krankheitsfälle im Ev. Altenheim Wahlscheid können dort derzeit keine Besuche stattfinden. Im Ev. Altenheim Lohmar kann weiterhin Besuch erfolgen. Besuche sind auch am Nachmittag, an Wochenenden und Feiertagen möglich und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung von unter einer Stunde je Besuch.

Folgende Besuchszeiten gelten ab sofort:

  • Montag und Dienstag von 14:30-17:00 Uhr
  • Mittwoch bis Sonntag von 09:30-11:00 und von 14:30-17:00 Uhr

Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf das Kommen.

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in unserem letzten Anschreiben haben wir Sie bereits über die am 19.06.2020 in neuer Fassung erschienenen Allgemeinverfügung für Pflege und Besuche des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert. Im Wesentlichen enthält diese Lockerungen der Besuchsregelungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Nun hat uns ein Brief von Herrn Minister Laumann mit Datum vom 03. Juli 2020 erreicht, der darin nochmals feststellt, „dass mit den Besuchseinschränkungen in einem Maße in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen eingegriffen worden ist, wie bei keiner anderen Personengruppe während der Corona-Krise“ und dass „ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff durch erhebliche Risiken gerechtfertigt sein muss.“

Weiter merkt der Minister an, dass Infektionsschutz lebensnotwendig sei, soziale Kontakte aber auch. Dies zeigt deutlich, wie schwierig für unsere Politiker – aber auch für uns als Einrichtungsleitung – das Austarieren dieses Spannungsfeldes ist.

Nach erneuter Prüfung der derzeitigen Situation gehen wir nun

ab Montag, den 13. Juli 2020

einen weiteren Schritt in Richtung Normalität:

  • Sie können in den Zeiten zwischen 9.30-11.30h und 14.30-17.30h ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung für Besuche ins Haus kommen. Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf das Kommen, Sie können so lange bleiben, wie Sie möchten. Wir bitten Sie, dazu den Haupteingang zu benutzen, damit weiterhin Temperaturkontrollen und Registrierungen Ihrer Besuche sichergestellt sind.
  • Sie werden begleitet durch einen Mitarbeitenden innerhalb des Hauses auf direktem Wege zum betreffenden Bewohnerzimmer geführt, um zusätzliche Kontakte zu anderen Bewohnern und Mitarbeitenden zu vermeiden.
  • Wenn Sie Ihren Besuch beenden möchten, wählen Sie die Ihnen bekannte jeweilige Handynummer
    • Altenheim Lohmar: 0163/4816987 bzw.
    • Altenheim Wahlscheid: 0157/34526972,

    damit Sie wieder nach draußen begleitet werden. Sollten Besuche länger als bis 19.15h dauern, bitten wir Sie, die Klingel im Bewohnerzimmer zu benutzen, wenn Sie das Haus verlassen wollen.

  • Wenn Sie Ihre jeweilige Angehörige durchs Haus mitnehmen (z.B. für Spaziergänge), müssen bitte beide Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch dafür nehmen Sie bitte Kontakt zum Sozialen Dienst auf, der Sie auf diesem Weg durchs Haus begleiten wird.
  • Auch Besuche in Doppelzimmern sind wieder grundsätzlich möglich. Dies bedeutet, dass der andere Bewohner im Zimmer verbleiben darf, wenn möglich sollte er jedoch das Zimmer verlassen. Sollten zufällig zeitgleiche Besuche beider Bewohner eines Zimmers stattfinden, möchten wir Sie bitten, sich dahingehend zu verständigen, dass nur eine Familie im Zimmer verbleibt und die andere Familie einen Bereich im Freien wählt. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitende, die Sie auf dem Weg ins Zimmer begleitet hat.
  • Auch Bewohner, die ggf. in Isolation oder Quarantäne sind, können unter Einhaltung der dafür geltenden Hygieneregeln (v.a. Schutzkleidung gemäß Standard) besucht werden. Die Schutzkleidung wird in diesem Fall vom Haus gestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation und wünschen uns sehr, dass wir weiterhin gemeinsam gut durch diese besonderen Zeiten kommen!

Bitte verfolgen Sie zu aktuellen Informationen auch unsere engmaschig aktualisierte Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand