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Covid-19-Infektionen im Ev. Altenheim Wahlscheid

Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis sind nach Auskunft des Gesundheitsamts immer mehr Einrichtungen von Covid-Infektionen betroffen, aber es gibt nur sehr vereinzelt Krankenhauseinweisungen. Leider bleiben auch wir nicht verschont.

In unserer Einrichtung in Lohmar hatten wir seit Jahresende einige positive Tests bei Mitarbeitenden, konnten aber eine Übertragung auf Bewohner bislang verhindern.

In unserer Einrichtung in Wahlscheid wurden in den vergangenen fünf Tagen neben mehreren Mitarbeitenden auch aktuell 11 Bewohner positiv getestet. Daher haben wir unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet und das Gesundheitsamt informiert. Aufgrund der notwendigen Isolation mussten wir Besuche nur für die nachweislich positiv getesteten Bewohner einschränken. Dort sind Besuche vorerst nicht möglich, außer in ganz besonderen Situationen nach Rücksprache mit dem Vorstand. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Besuche auch im betroffenen Bereich Wohnen 3 bei den nicht nachweislich infizierten Bewohnern möglich sind. Wir bitten Sie aber dringend, dass sie die FFP2-Maske nicht abnehmen – auch der besuchte Bewohner sollte eine Maske tragen.

Jede Mitarbeitende wird aktuell vor Dienstbeginn getestet. Auch unsere Bewohner werden über die tägliche Temperatur- und Symptomkontrolle hinaus, die wir seit mehr als anderthalb Jahren bei allen Bewohnern täglich durchführen, regelmäßig schnellgetestet. Mit dem Gesundheitsamt haben wir eine umfassenden PCR-Testung aller Bewohner und Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für Freitag, den 4. Februar 2022 vereinbart. Die Testung wird anders als bei den vorherigen Ausbrüchen von unseren eigenen Mitarbeitenden durchgeführt, die den Bewohnern vertraut sind. Dies wird auf die Besuchszeit am Freitag Nachmittag keinen Einfluss haben. Nach dem Rücklauf der Ergebnisse der Abstriche wird entschieden, ob wir die Maßnahmen weiter ausdehnen müssen. Bis dahin wird unser Café in Wahlscheid geschlossen bleiben.

Allen betroffenen Bewohnern und Mitarbeitenden geht es den Umständen entsprechend gut. Der umfassende Impfschutz mag nicht mehr so gut vor Ansteckung schützen wie bei den vorherigen Varianten, aber er schützt weiterhin effektiv vor einem schweren, ggf. sogar lebensbedrohlichen Verlauf.

Bitte bleiben Sie gesund!

Verschärfte Regeln in der fünften Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

laut der seit dem Wochenende geltenden CoronaAVEinrichtungen vom 14.1.2022 gelten für Besucherinnen und Besucher neue Regeln: Die Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass bei jedem Besuch FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen ist. Ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. Gerne können Sie eine FFP2-Maske am Empfang für 1,- € pro Stück erwerben, wenn Sie keine bei sich führen.

Dazu weisen wir Sie darauf hin, dass Bewohner, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung länger als 3 Monate her ist, nicht mehr von der Testpflicht befreit sind: Wir müssen diese Bewohner 3 Mal wöchentlich testen. Wenn die Testung verweigert wird, besteht auch für 2-fach Geimpfte die Pflicht, Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Zudem dürfen diese Personen nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen. Wir empfehlen dringend eine Auffrischungsimpfung, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Ab sofort gilt man in NRW unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung als erneut vollständig immunisiert, nicht wie vorher erst nach 14 Tagen. Dieser Status gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung.

Bitte beachten Sie, dass man bei Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur dann vollständig geimpft ist, wenn man eine 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat. Als geboostert gilt man in diesem Fall wie bei allen anderen Impfstoffen auch erst nach der 3. Impfung.

Jeder Bewohner muss Maske tragen, wenn direkter Kontakt zu nicht vollständig immunisierten Bewohnern besteht.

Die gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich weiter sehr dynamisch, so dass wir kurzfristige Änderungen nicht ausschließen können. Berücksichtigen Sie bitte stets die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß
Der Vorstand