Einzelne Positivtestung im Ev. Altenheim Wahlscheid

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

im Wohnbereich 3 des Ev. Altenheim Wahlscheid gab es einen positiven PCR-Test. Der Bewohner ist doppelt geimpft und hat milde, bereits rückläufige Symptome. Wir haben bereits nach dem positiven Schnelltest des Bewohners reagiert: Alle Bewohner wurden zunächst täglich und aktuell im Rhythmus von 2-3 Tagen getestet. Alle Mitarbeitenden, die in dem Bereich wohnen oder dort an Pflege, Betreuung und Versorgung beteiligt sind, werden vorerst weiter täglich vor Dienstbeginn getestet. Es hat bisher keine weitere Positivtestung gegeben.

Folgende Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen: Die BewohnerInnen des Wohnbereichs wurden gebeten, ihre Mahlzeiten auf dem eigenen Zimmer einzunehmen, auf Abstände zu achten und Maske zu tragen. Die Angehörigen der Bewohner des Wohnbereichs haben wir informiert und gebeten, vorerst auch bei vorliegender Impfung nur mit aktuellem negativem Test zu Besuch zu kommen.

Wir hatten bereits in der Vorwoche auf die steigenden Inzidenzen reagiert und unseren Mitarbeitenden das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Außerdem besteht ein hohes Schutzniveau durch die sehr gute Impfquote sowohl bei BewohnerInnen als auch bei Mitarbeitenden. Daher sind wir derzeit wachsam, aber guter Hoffnung, dass unsere Schutzmaßnahmen weiter greifen.

Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Erhöhte Vorsicht in der vierten Welle

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

in der kürzlich aktualisierten Fassung der CoronaAVEinrichtungen wurden einige Änderungen festgelegt, die für Sie als Angehörige aber auch für unsere BewohnerInnen und uns als Pflegeeinrichtungen eine Umstellung bedeuten.

Über diese Änderungen möchten wir im Folgenden informieren.

Ab dem 22. November 2021 entfällt die Testpflicht für Sie als Besucher nur dann, wenn die letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt zudem, wenn Sie genesen sind. Falls der Genesenennachweis länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.

Fallen Sie nicht unter diese Personengruppe, dürfen Sie unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Natürlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort bei uns testen lassen. Außerhalb unserer Testzeiten bitten wir Sie, ein aktuelles Testzertifikat mitzubringen.

Einlasszeiten mit Besuchsregistrierung

Montag und Dienstag14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr
Freitag14:30 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag9:30 bis 11:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr

Die Einlasszeiten vormittags an den Wochenenden entfallen, da nach unserer Statistik zu diesen Zeiten nur wenige Besuche stattfinden und wir durch die neue Verordnung wieder erheblich mehr Personal für Registrierung und Testen bereitstellen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Testmöglichkeiten innerhalb der Einlasszeiten

Mittwoch 9:30 bis 11:00 Uhr
Freitag14:30 bis 16:00 Uhr
Sonn- und Feiertag14:30 bis 16:00 Uhr

Beachten Sie bitte eine Sonderregelung für Heiligabend und Silvester:

Für die anstehenden Feiertage teilen wir Ihnen mit, dass an den Feiern an Heiligabend und Silvester leider keine Besucher teilnehmen können, da wir die notwendigen Abstände sonst nicht gewährleisten könnten. Daher können wir nachmittags auch keine Besucher ins Haus lassen. An beiden Tagen werden wir dafür im Vormittagsbereich von 9:30 bis 11:00 Uhr Besuche ermöglichen.

Sie können zudem gerne Ihre Angehörigen zu sich nach Hause abholen. Wir bieten allen Bewohnern, die abgeholt werden, vorher einen Schnelltest an.

Ebenfalls ab dem 22. November 2021 führt die Landesregierung erneut eine Testpflicht für unsere BewohnerInnen ein. Wenn die Testpflicht nicht entsprechend wie oben für Besucher beschrieben entfällt, müssen sie künftig dreimal in der Woche mit einem Coronaschnelltest getestet werden.

Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer BewohnerInnen sowie unserer Mitarbeitenden sind unser höchstes Ziel.

Berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf unserer Website https://www.altenheim-wahlscheid.de/.

Bitte leiten Sie die Informationen aus diesem Anschreiben auch an andere Angehörige weiter oder verweisen Sie diese auf unsere Website, wo dieses Anschreiben auch hinterlegt ist.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichem Gruß

Der Vorstand

Weil Klatschen allein nun wirklich nicht reicht

Der Rhein-Sieg-Anzeiger hat in seiner Ausgabe am 29. Juni 2021 über die Dankevents für unsere Mitarbeitenden berichtet.

Im Rahmen von zehn Andachten bedankte sich unser Aufsichtsratsvorsitzende und Pfarrer i.R., Reinhard Bartha, stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat bei unseren rund 250 Mitarbeitenden für die erbrachten Super-Leistungen in der schweren Corona-Zeit. Die Resonanz auf diese Dankevents war sehr intensiv. Insbesondere, dass die Mitarbeitenden nach dem Überreichen eines Blumenkranzes und der Dankurkunde mit einem persönlichen Segen unter Handauflegung bedacht wurden, rührte viele zutiefst.

Dankurkunde Corona 2021
Dankurkunde für die besondere Leistung unserer Mitarbeitenden in der schweren Corona-Zeit

Verstärkt wurde dieses Gefühl zusätzlich durch einen passgenauen neuen Text des altbekannten „Danke“-Liedes, der durch die beiden Leitungskräfte, Frau Michaela Baumann und Frau Yvonne Giebelen-Daughtrey, in einem zweistimmigen persönlichen Gesang vorgetragen wurde.

Am Ende hat die ideelle Anerkennung durch diese persönlichen Dankevents vielleicht einen tieferen Eindruck hinterlassen, als wenn die übliche Monatszahlung durch einer Corona-Sonderzuwendung erneut etwas höher ausgefallen wäre.

Gute Ergebnisse bei aktuellen Qualitätsprüfungen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Angehörige,

in beiden Häusern haben die Qualitätsprüfungen des MDK stattgefunden, für Lohmar liegen der Prüfbericht und der Transparenzbericht schon vor.

Obwohl die Prüftage in Lohmar selbst etwas anstrengend waren, ist das Prüfergebnis hervorragend ausgefallen. In Wahlscheid haben die Prüfungen gestern und heute stattgefunden in einer sehr angenehmen Prüfatmosphäre; auch hier wurde uns im Abschlussgespräch ein sehr gutes Ergebnis mitgeteilt.

Vielen, vielen Dank an alle, die diese sehr guten Ergebnisse ermöglichen; insbesondere in dieser Pandemiezeit ist das besonders hervorzuheben.

Eine schöne, ruhige Sommerzeit wünschen Ihnen
Michaela Sauermann und Michaela Baumann

Wir lockern weiter vorsichtig

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige,

die Infektionszahlen sind bundes- und landesweit, aber auch im Rhein-Sieg-Kreis deutlich gesunken. Seitens der Politik wurden bereits einige Lockerungen verabschiedet, die wir auch im Alltag in unseren Einrichtungen spüren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Einrichtungen trotz dieser Erleichterungen noch nicht umfassend geöffnet sind. Wir sind weiterhin verpflichtet, jeden Besuch zu registrieren und eine Symptomabfrage durchzuführen. Gerade diese Symptomkontrolle ist bei zurückgehenden Testungen zunehmend wichtig.

Bei Personen, die geimpft sind oder als genesen gelten, können wir auf den Schnelltest bei Besuch verzichten. Ebenso akzeptieren wir Zertifikate von externen Testzentren oder Nachweise von in unseren Häusern durchgeführten Tests, wenn diese nicht älter als 48 Stunden sind. Da viele unserer ehrenamtlichen Helfer wieder berufstätig sind und weniger Tests notwendig sind, haben wir unsere Testzeiten reduziert.

Besuchszeiten
Montag und Dienstag14.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch9:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag14.30 bis 17.00 Uhr
Freitag9:30 bis 11:00 Uhr
Wochenende und Feiertage14:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag9.30 bis 11.00 Uhr
Wochenende und Feiertage9.30 bis 11.00 Uhr

Sie können nach erfolgter Registrierung unbegrenzt im Haus bleiben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb der Empfangszeiten die Tür geschlossen halten. Bitte betätigen Sie außerhalb der Empfangszeiten den Notruf im Bewohnerzimmer, damit Ihnen das Verlassen des Hauses ermöglicht werden kann.

Das Café ist wieder für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Besucher geöffnet. Für den Cafébesuch ist die Registrierung am Haupteingang erforderlich.

Öffnungszeiten der Cafés
Ev. Altenheim Wahlscheidvon 14.30 bis 18.15 Uhr
Ev. Altenheim Lohmarvon 14.15 bis 18:15 Uhr
Derzeit ist das Café montags geschlossen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Hygienekonzept Cafébetrieb während Covid-19-Pandemie

Bitte beachten Sie, dass mit dem Auslaufen der rechtlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen das Hygienekonzept für den Cafébetrieb während der Covid-19-Pandemie hinfällig geworden ist.

Altes Hygienekonzept Cafébetrieb (bis zum 28.2.2023)

Grundlage dieses Konzepts sind die CoronaAVEinrichtungen und die CoronaSchutzVO sowie das einrichtungsinterne L 4.5.3.4.2 Besuchskonzept Covid-19-Pandemie. Die Umsetzung wird mit L F 4.5.3.4.3 CL Umsetzung-Hygienekonzept Covid-19-Pandemie Café dokumentiert.

Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe (siehe auch
L 4.5.3.4.3 Matrix inzidenzabhängige Schutzmaßnahmen) und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist.

Öffnungszeiten der Cafés
Ev. Altenheim Wahlscheidvon 14.30 bis 18.15 Uhr
Ev. Altenheim Lohmarvon 14.15 bis 18:15 Uhr
Derzeit ist das Café montags geschlossen.

Besucher können zusammen mit den BewohnerInnen unsere beiden Cafés nutzen, wenn sie beim Betreten der Einrichtung am Haupteingang gemäß L 4.5.3.4.2 Besuchskonzept Covid-19-Pandemie registriert, auf Symptome befragt und gemäß L 4.5.3.4.6 Konzept Testung auf direkten Erregernachweis SARS-CoV-2 getestet wurden oder einen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben. Solange dieses Verfahren notwendig ist, ist das Café nur parallel zu nachmittäglichen Besuchszeiten geöffnet: montags, dienstags und donnerstags sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Die zusätzlich erforderliche Registrierung der Aufenthaltsdauer im Café mittels L F 4.5.3.4.8 Registrierung Cafébesucher zur Kontaktpersonenrückverfolgung dient der rechtlich geforderten einfachen Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen, da die Aufenthaltsdauer im Café nicht immer deckungsgleich mit der Aufenthaltsdauer in unserer Einrichtung ist. Die Registrierung gilt auch für geimpfte oder als genesen geltende Personen, nicht aber für Personen, die nur zur Abholung bestellen.

Besucher sind zum Tragen einer Maske auf Wegen zum, im oder vom Café sowie in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtet, außer am Sitzplatz. Toiletten sollten nach Möglichkeit nur einzeln betreten werden. Eine Sitzplatzzuordnung der Besucher erfolgt über MA des Cafés. Das Bedienen und Kassieren erfolgt ausschließlich am Tisch. Falls der Andrang in den Cafés sehr groß sein sollte, ist der Besuch auf eine Stunde zu begrenzen. Bestellungen zum Abholen erfolgen mit Maske an der Theke.

Wenn nur Außengastronomie erlaubt ist, können neben der Benutzung der Außenterrasse Speisen und Getränke zum Mitnehmen bestellt werden; etwaige Umkreis-Verzehrverbote sind zu beachten. Das Abholen steht auch Personen offen, die weder Bewohner der Einrichtung sind noch diese besuchen, wenn kein Umkreis-Verzehrverbot gilt.

Im Außenbereich besteht folgendes Platzangebot:

  • Altenheim Lohmar: 5 Tische á maximal 5 Personen
  • Altenheim Wahlscheid: 3 Tische á maximal 5 Personen

Um auch im Innenraum die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, haben wir für beide Häuser folgende Höchstpersonenzahlen festgelegt:

  • Altenheim Lohmar: 12 Personen
  • Altenheim Wahlscheid: 15 Personen

Die Abstandspflicht gilt grundsätzlich auch an Tischen der Cafés. Sollten die gemeinsam am Tisch Platz nehmenden Personen geimpft oder genesen sein, kann der Abstand unterschritten werden. Für die festgelegten zulässigen Gesamtzahlen ist der Immunstatus der beteiligten Personen unerheblich.

Der Aufsichtsrat sagt Danke!

Der Aufsichtsrat der beiden Altenheime in Lohmar und Wahlscheid lädt ein:

Kurze musikalische 10-Minuten-Dankevents

jeweils zu den Dienstübergabezeiten
an den Werktagen
vom 09. Juni bis 25. Juni 2021

für alle unsere Pflegeheldinnen und -helden

aus allen Arbeitsbereichen
des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
in der Kapelle zum Guten Hirten
bzw. in der Lohmarer Cafeteria
Banksy does coronavirus
Gruß an die Pflege-Super-Heldinnen und Helden des weltberühmten Street-Art-Künstlers Bansky: Altenpflegerin statt Super- oder Spiderman!

Liebe Mitarbeitende unserer beiden Altenheime in Lohmar und Wahlscheid aus der Pflege, dem Sozialen Dienst, der Küche, der Cafeteria, der Wäscherei, der Reinigung, der Haustechnik, der Verwaltung!

Ganz herzlich möchte ich für den Aufsichtsrat alle unsere Mitarbeitenden in der Zeit vom 09. Juni bis 25. Juni 2021 zu den obigen 10-Minuten-Dank-Events einladen – alle Wahlscheider Mitarbeitende jeweils in die Kapelle zum Guten Hirten und alle Lohmarer Mitarbeitende jeweils in die Cafeteria. Der für jeden und jede jeweils passende genaue Werktag wird kurz vorher von den leitenden Mitarbeitenden durch-gegeben.

Im vergangenen Jahr gingen den Altenheimen vom Staat Sonderzahlungen für einen Corona-Sonderbonus an ihre Mitarbeitenden zu. Wir haben ihn in 2020 umgehend nach Erhalt ausgezahlt. Aufsichtsrat und Vorstand hofften sehr, dass es auch in 2021 vom Staat eine solche Sonderzahlung geben würde. Leider, leider wird es das nicht.

Aber Wertschätzung und Dank, das wissen wir aus unserem christlichen Hintergrund nur zu gut, realisiert sich ja nicht nur über die Gabe von Geld, sondern vielleicht sogar noch intensiver über eine ideelle Zuwendung.
Genau das soll mit den 10-Minuten-Dank-Events und einer kleinen ideellen Gabe jeweils ganz persönlich erlebbar werden. Mit dem Aufsichtsrat und Vorstand freue ich mich auf Ihre / Eure Teilnahme sehr.

Ihr / Eurer
alter Seelsorger und Pfarrer
Reinhard Bartha,
Aufsichtsratsvorsitzender

Mit dem Rad zur Arbeit

Am 16.03.21 bekamen unsere Kolleginnen Monika Kurth, Marita Mätschke, Ulrike Maybusch und Martina Helpa durch den Vertreter der AOK, Marcel Hoffmann, Fahrradtaschen und andere Nützlichkeiten für das Fahrrad als Geschenk und Belohnung für ihre Mühen überreicht.

Seit 2018 nehmen Frau Kurth und Frau Mätschke (Frau Maybusch und Frau Helpa seit 2020) an der Aktion der AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“ teil. Sie führen ein Tagebuch über die gefahrenen Kilometer zur Arbeit und wurden durch Verlosung zu Gewinnerinnen der überbrachten Preise.

Lust bekommen mit zu machen? Die vier Damen verraten ihnen bestimmt, wie es geht!

Was sich auch nach den Impfungen noch nicht ändert

Gemeinsam wollen wir das Beste für alle Menschen, die bei uns wohnen!

Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Mitarbeitende,

nun sind unsere BewohnerInnen und auch unsere Mitarbeitenden zum größten Teil vollständig geimpft. 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung besteht nun auch der höchstmöglich zu erzielende Impfschutz. Dies freut uns sehr, zumal wir das Glück hatten, mit bei den ersten Einrichtungen in NRW gewesen zu sein, die ein Impfangebot erhalten haben, und wir somit nicht von den Lieferengpässen des Impfstoffs betroffen waren.

Dennoch bleibt es weiterhin geboten, sehr vorsichtig zu sein.

Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen.

Zu beachten ist, dass, auch wenn eine vollständige Impfung (1. und 2. Impfung) erfolgt ist, die vorliegenden Infektionsschutzempfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Bundesländer weiterhin unverändert umgesetzt werden sollten. Dies liegt darin begründet, dass zurzeit noch keine ausreichenden Daten dazu vorliegen, ob auch die Ansteckungsfähigkeit zuverlässig verhindert werden kann und inwieweit die Virusmutationen zu einer erhöhten Gefährdung führen. Daher ist es weiterhin unumgänglich, die besonderen Hygienemaßnahmen, wie sie ausführlich in unserem Besuchskonzept beschrieben sind, einzuhalten.

Den Wunsch nach Lockerung der Auflagen können wir gut nachvollziehen, müssen aber derzeit noch auf die korrekte Einhaltung der Hygieneregeln zum Wohle aller bei uns lebenden und arbeitenden Menschen bestehen.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise auf unserer Website.

Gemeinsam halten wir weiterhin durch.
Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand