Wahlscheid – Gestern trafen sich die Rikscha-PilotenInnen zu einem Rikscha-Stammtisch in der Gaststätte Aueler Hof (Rikscha-Tankstelle im Aggertal), um die Saison zu besprechen. Im vergangenen Jahr wurden vom Frühjahr bis zum Herbst rund 200 Ausfahrten mit rd. 250 Bewohnern durchgeführt, so Rainer Seegert, einer der Organisatoren aus Wahlscheid. Allein mit der Rollstuhl-Rikscha konnten wir im ersten Jahr rund 50 Ausfahrten absolvieren und damit am Rollstuhl gebundenen Altenheimbewohner eine Freude machen.
Foto vom Rikscha-Stammtisch
Yvonne Giebelen, Leiterin des Sozialen Dienstes im Ev. Altenheim informierte die PilotenInnen, dass alle drei Rikschas gereinigt, von einem Fachbetrieb gewartet und technisch optimiert wurden, so dass jetzt auch sogenannte „Bergfahrten“ von den PilotenInnen leichter bewältigt werden können. Denn sie müssen teilweise rund 300 Kilogramm an Gewicht zum Beispiel zum Ev. Altenheim in Wahlscheid hoch transportieren. Denn neben 60 Kilo Rikschagewicht sind neben dem FahrerIn auch meistens noch zwei Fahrgäste an Bord.
Im Augenblick stehen für die vor uns liegende Rikscha-Saison rund 15 ehrenamtliche PilotenInnen zur Verfügung. Ein Teil davon ist noch berufstätig und kann die ehrenamtlichen Ausfahrten nur am Wochenende übernehmen. Deshalb wünscht sich Rikscha-Kapitän Rainer Seegert weitere ehrenamtliche MitstreiterInnen, die das Rikscha-Team verstärken. Interessenten können sich melden bei: Rainer Seegert, Telefon 02206 83473 oder Yvonne Giebelen, Tel. 02206 610.
Neben den Einzelfahrten kündigt das Rikscha-Team für die Saison 2023 auch Gemeinschaftsausfahrten (zum Beispiel zum Krewelshof usw.) zusammen mit allen Rikschas an. Wahrscheinlich werden wir auch am wieder an der Wahlscheider Kirmes, dem Kirmes-Korso, mit Partnervereinen von Radeln ohne Alter teilnehmen.
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung hat der Bund die nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 IfSG bisher geltenden umfassenden Masken- und Testpflichten für Einrichtungen ausgesetzt. Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahme müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.
Mit Ablauf des heutigen Tages tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft, die CoronaAVEinrichtungen ist bereits mit Ablauf des 23. Februar 2023 ausgelaufen. Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft. Die Einrichtungen sind nicht berechtigt, diese Maßnahmen nach eigenem Ermessen fortzusetzen.
Alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie wie insbesondere
Testpflichten für Besucherinnen und Besucher,
Maskenpflichten für Bewohnerinnen und Bewohner,
die isolierte Unterbringung von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern
laufen bereits am 28. Februar 2023 aus und entfallen ersatzlos.
Ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder eine behördliche Anordnung im Einzelfall können diese verpflichtenden Maßnahmen ab 01. März 2023 auch nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG oder durch auf das Hausrecht gestützte Entscheidungen der Einrichtung getroffen werden.
Für besonders schwerwiegende Maßnahmen wie Besuchseinschränkungen oder Besuchs- und Verlassensverbote im Fall einer Infektion in der Einrichtung werden Maßnahmen ab 01. März 2023 im Einzelfall durch mich als zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales entschieden. Die Rechte, Maßnahmen nach § 28 und § 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes insbesondere bei der Feststellung von neuen besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC), die eine Anpassung des Managements erfordern würden, anzuordnen, bleiben unberührt.
BürgerStiftungLohmar beschaffte 230 batteriebetriebene Lampen für die Zimmer der alten Menschen
Licht aus, Spot an! So könnte es zumindest in den Ev. Altenheimen in Lohmar und Wahlscheid sowie dem Seniorenheim Meigermühle funktionieren, wenn es zu einem flächendeckenden Blackout kommt. Dann gehen überall die Lichter aus, aber die Spots in den Altenheimen an. 230 kleine batteriebetriebene Lampen hat die BürgerStiftungLohmar angeschafft, eine für jedes Zimmer in den Alteneinrichtungen.
„Im Dunkeln sitzen zu müssen, ist für niemanden ein Vergnügen, für die alten Menschen jedoch ganz besonders schlimm“, weiß die Geschäftsführerin Gabriele Willscheid und war sich mit ihrem Vorstand einig: „Da müssen wir helfen, wir lassen die alten Leute nicht im Dunkeln sitzen, denn gerade die Seniorinnen und Senioren haben während der Corona-Pandemie schon genug gelitten“, begründet die Geschäftsführerin, warum die Stiftung gerne rund 3.000 Euro in die Leuchten investiert hat. „Es gibt zwar schönere, aber unsere Modelle sind überaus praktisch“, ist sie überzeugt: Die Lampen leuchten mit den Batterien mehrere Tage, sie lassen sich leicht bedienen und überall im Raum hinstellen oder aufhängen.
Davon überzeugten sich bei einer „Generalprobe“ Yvonne Giebelen-Daughtrey, die Leiterin der Sozialen Dienste, und ihre Kollegin Ute Thorn-Kalsbach gemeinsam mit Vertreterinnen des Bewohnerbeirats. Es war ganz simpel, ein Zug an den Bügeln und siehe: Es werde Licht! Rund 50 Lampen leuchteten beim Testlauf mit den strahlenden Gesichtern der Seniorinnen um die Wette. Ebenso freute sich die Leiterin der Sozialen Dienste: Vor allem für an Demenz erkrankte Menschen sei das Geschenk der Stiftung wichtig. Ohne Licht auf dem Zimmer verlören sie schnell die Orientierung und gerieten in Panik, erläuterte sie. Da könne es leicht zu Verletzungen kommen, wenn Gläser und Porzellan umgestoßen und zerbrechen würden, machte sich Gabriele Willscheid Sorge um die alten Menschen.
Freilich sind die Altenheime auf einen drohenden Blackout bestens vorbereitet. Unter anderem hat die Leitung der Einrichtungen Gasflaschen für 2300 Euro in Wahlscheid und 800 Euro in Lohmar angeschafft sowie Stirnlampen und Leuchtstreifen zur Orientierung, außerdem einen größeren Vorrat an Wasser und Lebensmitteln. Am teuersten waren zwei riesige Notstromaggregate, die für die Wintermonate gemietet wurden. 14.500 Euro kostet die Miete für den Generator in Lohmar, 15.400 für Wahlscheid. Doch die Geräte liefern Strom nur für die absolut notwendigen Einrichtungen; auf den Zimmern der Bewohner*innen bliebe es ohne die Bürgerstiftung dann für Stunden oder gar für Tage dunkel. Nun werden die Fenster leuchten, wenn ringsum Finsternis ist.
Gleichwohl wünschte Gabriele Willscheid, dass die Generatoren und die Lampen der Stiftung nie zum Einsatz kommen müssen, aber: „Besser, wir sind vorbereitet. Sicher, ist sicher.“
Sie strahlen mit den Lampen um die Wette (v.l.):
Elisabeth Faßbender, Lieselore Neu, Anna Maria Müller und Agnes Stakemeier,
dahinter Gabriele Willscheid, Yvonne Giebelen-Daughtrey und Ute Thorn-Kalsbach.
ab dem 23.12.2022 können Sie unsere Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Selbsttest betreten.
Auf Verlangen ist die Durchführung des Tests mündlich zu versichern. Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren, und haben die Möglichkeit, anlassbezogen einen Schnelltest vor Ort durchzuführen. Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf ihren Wunsch vor Ort testen zu lassen.
Wir bitten jedoch darum, dass möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit des Selbsttests Gebrauch machen, damit unsere Mitarbeitenden wieder verstärkt für unsere BewohnerInnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr! Der Vorstand
Der Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. trauert um seine ehemalige Mitarbeiterin Hildburg Papenfuß.
Sie verstarb am 4. Dezember 2022 im Alter von 77 Jahren.
Wir müssen Abschied nehmen von Hildburg Papenfuß, die von 1987 bis 2010 als Mitarbeiterin der Pflege in unserem Haus in Wahlscheid unser Arbeitsleben bereichert hat. Hildburg Papenfuß war ein wunderbarer Mensch mit der großen Fähigkeit, die individuellen Bedürfnisse der ihr anvertrauten Bedürfnisse zu erkennen und sie hat Werte wie Empathie, Hilfsbereitschaft, würdevoller Umgang mit den Menschen, Sterbebegleitung und christliche Nächstenliebe gelebt. Die Erinnerung an viele gemeinsame Erlebnisse und Augenblicke, die vielen Feste, die Hildburg Papenfuß mit eigenen Texten, Akkordeonspiel und Gesang zu etwas Besonderem gemacht hat; das alles wird stets in uns lebendig sein. Es erfüllt uns mit großer Dankbarkeit, dass wir solange Teil ihres Lebens und ihrer wertschätzenden Art sein durften. Wir werden sie immer in liebevoller Erinnerung behalten.
Unser tiefes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen und ein besonderer Dank an Michaela Baumann und den KollegInnen des Altenheims Lohmar für die liebevolle Pflege und Sterbebegleitung.
In tiefer Trauer für Aufsichtsrat und Vorstand des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V., für seine BewohnerInnen und Mitarbeitenden.
„Eine gute Lebens- und Versorgungsqualität kann in einer Pandemie nur dann aufrechterhalten werden, wenn neben Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit auch Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gleichrangig gewährleistet sind. Soziale Beziehungen und der Kontakt zu Angehörigen und nahestehenden Personen spielen für die Lebensqualität und damit auch für die physische und psychische Gesundheit eine herausragende Rolle.“
Das Leben in unseren Häusern stellt den Lebensmittelpunkt unserer BewohnerInnen dar und kann sich aufgrund der Tatsache, dass sowohl bei den BewohnerInnen und auch den Mitarbeitenden bereits ein fast vollständiger Impfschutz besteht, wieder am Normalitätsgrundsatz orientieren. Unser Hygienekonzept basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der CoronaSchutzVO, der CoronaAVEinrichtungen und der CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.
Besuchs- und Testkonzept sind gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der WTG-Behörde NRW (ehemals Heimaufsicht) abgestimmt und können von diesen auch verändert werden.
2. Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei Besuchen
Im Haus wird durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert. Hierzu zählen insbesondere die Hand- und Nieshygiene, die Maskenpflicht für BesucherInnen und BewohnerInnen sowie das Abstandsgebot.
Bei jedem Besuch ist eine Registrierung der Besucher erforderlich. Festgehalten werden: Name der Besucher, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, besuchte BewohnerIn, Kontaktdaten, falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Besucher das Haus betreten oder verlassen möchten, da das Pflege- und Betreuungspersonal in dieser Zeit den Türdienst übernimmt. Dies bedeutet jedes Mal eine Arbeitsunterbrechung.
Individuelle Ausnahmen zu Besuchs- und Testzeiten (bei Bedarf auch bis 19 Uhr) sind nach Absprache mit den Leitungskräften möglich.
Es kann besonders in Stoßzeiten Wartezeiten geben. Zudem bitten wir die Besucher, an die Witterung angepasste Kleidung zu tragen, denn die Wartezeit sollte nach Möglichkeit im Außenbereich verbracht werden.
Da die Testungen und das Tragen von Masken im Eingangsbereich und in Fluren weiterhin erforderlich sind, erfolgt die Überprüfung bei Betreten unseres Hauses am Haupteingang.
Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten und das Haus alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten verlassen. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
Auch bei negativem Testergebnis bitten wir unabhängig vom Immunitätsstatus darum, in den öffentlichen Bereichen den Abstand zu anderen BewohnerInnen, Angehörigen und Mitarbeitenden etc. und generell die Husten- und Nieshygiene einzuhalten.
Die Besucherinnen und Besucher sollten einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Bewohnern und zu Mitarbeitenden einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber dem besuchten Bewohner.
BesucherInnen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtigung der Abstandsregelung zur MitbewohnerIn möglich. Zu favorisieren ist das Verlassen des Zimmers und Aufenthalt in größeren, gut zu lüftenden Räumen oder draußen. Falls das Verlassen des Zimmers nicht möglich ist, ist während der Besuchsdauer möglichst häufig zu lüften.
Es ist möglich, die Wohnzimmer, Gemeinschaftsterrassen und andere Gemeinschaftsräume für den Besuchsaufenthalt zu nutzen, solange zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. FFP2-Maske getragen wird.
Positiv getestete BewohnerInnen in Isolation können in palliativen und besonderen Ausnahmesituationen nach Absprache mit dem Vorstand unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygienemaßnahmen besucht werden.
2.1. Hygienemaßnahmen der BesucherInnen
Wenn Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten vorliegt, bitten wir darum, von Besuchen abzusehen. Zu den Symptomen gehören:
Erhöhte Temperatur
Halsschmerzen und/oder Schluckbeschwerden
Atemnot
Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
Husten
Allgemeine Abgeschlagenheit und/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
Schnupfen und verstopfte Nase, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung
Die Regelungen zur Maskenpflicht sind einzuhalten. Die selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil ist bereit zu halten und aufzusetzen, bevor die Einrichtung betreten wird.
Wir bitten um die Umsetzung der Hygieneempfehlungen (Anlage 1 zur CoronaSchutzVO) sowohl in der Einrichtung als auch während des gemeinsamen Verlassens der Einrichtung, insbesondere:
Besucher halten – besonders außerhalb des Zimmers der besuchten Person – mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner oder Begleitpersonen).
Insb. Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) mit Personal, anderen Bewohnern oder Begleitpersonen sind zu vermeiden.
Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinterner Gefährdungslagen entscheidet die Einrichtung über die Öffnung des Cafés, wenn dies nicht bereits durch rechtliche oder behördliche Festlegungen untersagt ist. Die geltenden Hygieneregeln aus L 4.5.3.4.7 Hygienekonzept Nutzung der Cafés Covid-19-Pandemie sind zu beachten.
an Heilig Abend und Silvester bleiben beide Einrichtungen wegen unserer Weihnachtsfeiern bzw. Silvesterfeiern nachmittags geschlossen. Vormittags ist an beiden Tagen von 09:15-11:15 Uhr Test- und Besuchszeit.
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bitten wir um Reservierung im Café. Bitte wenden Sie sich dafür an das Café-Personal.
Am Donnerstag, den 15.12.2022 wird in der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr ein Testlauf des Notfallstromgenerators im Ev. Altenheim Lohmar stattfinden. In dieser Zeit wird es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen.
Im Ev. Altenheim Wahlscheid hat dieser Testlauf schon am 12.12.2022 erfolgreich stattgefunden.
Kurz nach dem Tod von Frau Dr. Eschmann verliert der Diakonieverein damit eine weitere ihn über viele Jahrzehnte prägende große Persönlichkeit.
Viele Bewohnerinnen und Bewohner, viele haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende erinnern sich lebendig an die besondere menschliche Art, mit der er das Ev. Altenheim Wahlscheid von 1970 bis 2003 stets mit Verve durch alle Höhen und Tiefen brachte.
Seine proaktive Hilfsbereitschaft war legendär. Er machte das Unmögliche möglich. Er half. Er griff unter die Arme. Er verlieh selbstloser Hilfe ein Gesicht. Ein Kümmerer, ein aufrechter Sozialdemokrat, ein Tat- und Christenmensch, wie es sich die Diakonie unserer Ev. Kirche nur wünschen konnte und kann!
Das alte Wahlscheid, die ganze Stadt Lohmar, all seine Freunde und besonders seine Angehörigen sind tief betroffen. Was für einen großartigen Menschen haben wir da verloren! Was für einen Menschen hat insbesondere auch seine Frau verloren!
Einschlafen, wenn man müde ist, so Hermann Hesse und eine Last fallen lassen dürfen, die man lange getragen hat, das ist eine köstliche, wunderbare Sache!
Und wo gehen wir dann hin? Laut Novalis immer nach Hause! So sei es!
In tiefer, tiefer Trauer
für Aufsichtsrat und Vorstand des Ev. Altenheim Wahlscheid e.V., für seine Bewohnerinnen und Bewohner und seine haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden